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[Cannabis] Kreuzberger Anwalt verklagt die Bundesrepublik

  • Die Bundesregierung kann Cannabis nicht legalisieren, selbst wenn Kaly Bundeskanzler wird und die APPD mit absoluter Mehrheit regiert. Solange das Einheitsabkommen als international verbindlich gilt, müssen wir es laut Art. 25 GG umsetzen. Der Artikel wird zwar nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt, ihn zu ändern ist aber auf lange Sicht keine gute Idee und nach Art. 19 G in dieser Form auch nicht zulässig.
    Kurzgesagt Arschkarte. Danke Nazis, danke für alles kotz02


    Was er erreichen kann, ist das das Btmg von der Liste der selbstständigen Delikte auf die der anzeigepflichtigen(zusammen mit so harmlosen Sachen wie tätlicher Angriff oder sexuelle Nötigung) wandert. Damit wäre allen geholfen. Kein vernunftbegabter Mensch würde sich oder seine Kinder wegen Handel und Besitz anzeigen, wohl aber den Arsch der ihm oder seinen Kindern mieses Zeug verkauft hat. Irgendwie scheint er dafür aber die falsche Sache anzuprangern.

    Ente gut. Alles gut.

  • @Karler


    Rechtlich verbindlich wie in Uruguay oder Kanada?
    Hab das jetzt alles nur kurz überflogen, aber der Suchtstoffkontrollrat ist eine witzige Institution. Mehr als mahnend den Finger heben können sie nicht, aber das müssen sie ja sonst könnten sie sich gleich abschaffen. :rolleyes:

  • Nachrichtlich zum Ausgang: Das Gericht beschloss nicht zuständig zu sein, würgte den Marsch durch die Instanzen ab und verwies den Kläger an den Bundestag/ Bundesrat, halt die Politik.

    Ente gut. Alles gut.

  • Also wirds wohl nie legal hier!?


    Dank der hohen einnahmen von Pillen , Alk , Zigaretten!


    Eine Medizin wird nicht legal nur weils 1961 aus Droge eingestuft worden ist lächerlich!


    Typisch Deutschland lieber die Menschen mit Antidepressiva süchtig und kaputt machen!


    Kann man nichts mehr zu sagen!!!


    GELDGIERIGSTE LAND! IST ZU FESTGEFAHREN ALLES!


    Zieh ambesten nach Österreich da hat man wenigstens noch was von der Rente!


    :thumbup:

    luck01 Lass wuchern dein Strain hemp01

  • Aber was das Betrifft ist es eh Lächerlich , funktioniert in Holland seid Jahren in Canada jetzt auch . Die könnten schönes Geld (Steuern) damit machen . Unser Lieber Freund und Helfer könnte sich um wichtigere Sachen widmen . Und hier würden nicht Leute die etwas für sich machen als schwerst Kriminell eingestuft . Schwarzmarkt komplett eindämmen und es wäre ein Jugendschutz da , kommt ja jeder dann mit 21 dran also um interessanter für Kids .

    --------------- 23. Dezember 2018, 18:01 ---------------
    sind ja auch alt genug um selbst zu bestimmen denke ich . Dabei ist es nur eine Blume die es 100te Jahre schon gibt

  • Unser erschaffer hat und Pflanzen gegeben als Medizin und als Nahrung und jeder hat doch dad Recht sein Körper das zu geben was man will oder? Ach nein ich vergas wir leben ja schließlich schon im KnAst werden ja komplett bestimmt was wir machen sollen und dürfen! Und wenn man unten ist wird noch rein getreten bei der Bürokatie hier im Lande!


    Sogar Gebüschpinkler müssen zahlen!


    Aber was solls es ist ne Maschenerie und wer nicht gehorcht wird gefickt schaff01


    Aber mal ehrlich alle Pasalakken machen und tun 10 Tipico Wettbüros auf 1 Straße um Geld zu waschen und Ilegale Geschäfte abzuwickeln! Denen ist das doch scheißegal und wenn die im Bau kommen haben die es doch gut!


    Die haben ein Dach übetn Kopf bekommen Essen, können da Arbeiten sogar Ausbildung machen! Vieleicht sogar TV auf Zimmer.


    affe02

    luck01 Lass wuchern dein Strain hemp01

  • Männer,


    lasst euch nicht verarschen - die wissen ganz genau, dass es 2019 zu erheblichen Unruhen kommen wird, dafür ist zuviel passiert!


    Kommt am 23/5/2019 nach Berlin und/oder an den Chiemsee - dort geht es (friedlich) zur Sache - also Party! :D


    Mittlerweile wurde sogar eine Partei (Hanfpartei) gegründet - doch, es ist im Leben immer gleich, wer eine Partei gründet, will REGIEREN (Macht).


    Am Ende seid ihr diejenigen, die draufzahlen müssen! ;)


    Denkt daran Männer, die wollen nur ablenken von den wirklichen Problemen, die sie wissentlich verursach haben (Radioaktivität, verseuchte Ackerböden, Gift in eurer Nahrung, Giftige Abgase, Kriege, Terror (NSU, RAF ...) u.v.m. - alles durch ihre unersättliche Habgier.


    Kauft keine Schmierblätter mehr - schaut kein TV mehr - unterstützt niemanden von denen, es sei denn ihr kennt dessen Grossvater! ;)


    Seid friedlich dabei Männer - alles wird an den Orten besprochen, und vor allem Männer - MACHT ES NICHT AN EINER PERSON AUS - sondern beleuchtet immer das ganze Vorhaben einer Bewegung, auch wenn man Cannabis legaliesieren sollte, sie wollen euch nur fern halten, von dem, was für euch und eure Nachkommen von Bedeutung ist. (evtl. ist es schon zu spät, aber wir müssen den Karren umdrehen - JETZT -


    So ihr Leuchten, bis denne! :D


    Gruß
    Mr. Green

  • Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 31a Absehen von der Verfolgung
    (1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
    (2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozeßordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht


    Wenn die Stromrechnungen nicht immer so hoch wären könnte man sich einen guten Anwalt leisten.
    Ich denke damit muss man sich erstmal zufrieden geben.
    Es kommt immer darauf an was man selbst daraus macht. Aus erwerbsmäßigem Grund anbauen eher schlecht. Die Abgabe an Schutzbefohlene auch schlecht. Anbau nur für mich? Mit dem richtigen Anwalt, absolut Legal :thumbup:

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  • kennt ihr den Fall, von einer Lehrerin bei der "Anhaftungen" in einem Tütchen (also unter 0,1gramm), gefunden wurden, das Verfahren aber nicht eingestellt wurde, weil als Lehrerin "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht" :D Kein scheiss...


    Das Problem ist, dass selbst eingestellte Verfahren in der B-Akte landen. (Diese Akte die jeder Polizist abstreitet, die sogar gegen STPO und Grundgesetz verstösst meiner Meinung nach, aber dennoch existiert). Wurdest man mal erwischt, das verfahren eingestellt - aus o.g. Gründen, steht es bei jeder Kontrolle immernoch da drin. Jedesmal wenn die Rennleitung den Namen prüft kommt ein "BTM verstoss eintrag" mit bei der Abfrage.

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