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Totenkopf und Cannabis Plantage

  • Cheech
  • 11. September 2019 um 07:19
  • Cheech
    Gast
    • 11. September 2019 um 07:19
    • #1

    Ein Butterflymesser nebst Totenkopf im selben Raum wie Marihuana und Haschisch: Diese Kombination könnte den Angeklagten teuer zu stehen kommen. Foto: Ingo Wagner/dpa (Symbolfoto)
    Über Geschmack lässt sich streiten. Tatsache aber ist, dass Martin M. durch ein "morbides Deko-Objekt" in eine äußerst missliche Lage geraten ist. Der 32-jährige Landshuter hatte ein Butterflymesser neben einem Totenkopf arrangiert. Dass sich darüber hinaus auch noch Marihuana und Haschisch in dem Raum befanden, führte zu einer "unguten Kombination", wie Vorsitzender Richter Ralph Reiter es formulierte, die ihn gleich mal in einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren katapultiert: M. muss sich seit gestern vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen verantworten.
    Landshut ist nicht Berlin-Neukölln. Und Martin M. erweckt nicht den Eindruck eines Dealers, der, falls nötig, seine Geschäfte unter Einsatz von Waffen abwickelt. Dies war auch die Einschätzung des Kripobeamten, der M. unmittelbar nach seiner Festnahme im Januar vernommen hat. Der Industrie-Elektriker hatte ihm gegenüber beteuert, das Butterflymesser sowie eine Gaspistole zu "reinen Dekozwecken" besessen zu haben. Doch da das Butterflymesser laut Anklage bei der Wohnungsdurchsuchung am 15. Januar aufgeklappt sowie "in unmittelbarer räumlicher Nähe und griffbereit zu den Betäubungsmitteln" lag, sieht die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand des Handeltreibens mit Waffen als erfüllt an.
    Den vollständigen Artikel lesen Sie als Abonnent kostenlos auf idowa.plus oder in Ihrer Tageszeitung vom 11. September 2019.

  • Avi
    Gast
    • 11. September 2019 um 07:53
    • #2

    emp01evil01 ...der arme Kerl...

  • Jango*420*
    MITGLIED
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    • 11. September 2019 um 08:04
    • #3

    Ja, da wird wieder aus einer Mücke nen Elefant gemacht und dem Bengel das ganze Leben versaut.
    Ich hasse diese Gestapo der Neuzeit... :cursing:

  • Cheech
    Gast
    • 11. September 2019 um 12:58
    • #4

    .....in unmittelbarer räumlicher Nähe und griffbereit zu den Betäubungsmitteln" lag, sieht die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand des Handeltreibens mit Waffen als erfüllt an.
    :(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(


    der Richter :.....für mich der "Freisler"
    die Bullen : .....die noch im April´45 das eigene Volk aufgehängt/Erschossen haben.


    Wenn heute die Legalisierung wäre "Das haben wir nicht gewusst, wir haben nur Befehle ausgeführt "

    Schämt euch

    3 Mal editiert, zuletzt von Cheech (11. September 2019 um 21:29)

  • Karler
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    • 11. September 2019 um 16:41
    • #5

    Komm schon. Kein Schwein braucht ne Gasknacke und Butterflys auch nicht. Wenn er einen auf harten hätte machen wollen, hätte es ein Butterfly Trainer getan.
    Dummheit muss bestraft werden und in dem Fall wird sie es :thumbup:

    Ente gut. Alles gut.

  • einsdreisieben
    Gast
    • 11. September 2019 um 17:01
    • #6

    ich bin dennoch dafür,dass jemand sowas wenn er will ruhig rumliegen haben kann. Der Staat soll sich einfach raushalten...

    Der skandal ist ja, dass sogar der Kriminalbeamte das anders sieht... und der Richter einfach diesen absurden Behauptungen folgt... kotz02 Es geht den Richter nichts an was ein Dealer rumliegen hat, solange da kein "Versuch" stattfindet... aber das ist nur MEINE liberale Einstellung. :)

  • therealpatrick
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    • 11. September 2019 um 17:06
    • #7
    Zitat von Karler

    Kein Schwein braucht ne Gasknacke und Butterflys auch nicht.

    Stimmt, aber auch hier gehts doch ums Prinzip? Manche sammeln sogar Schlüpper von Omas, wie soll das denn dann bewertet werden? :D

    Zitat von einsdreisieben

    ich bin dennoch dafür,dass jemand sowas wenn er will ruhig rumliegen haben kann. Der Staat soll sich einfach raushalten...

    :thumbup: Zumal die Schlussfolgerung völliger Unsinn ist, laut StA erhöht sich ja DANN (???) auch das Strafmaß? Völlig irrsinnig.

    Also wenn sie mich kriegen lest ihr das bestimmt in einer großen Tages Gazette mit 4 Buchstaben <X

    Wir haben wunderbare Sinnesorgane bekommen;sie sind die Tore der Wahrnehmung, die Pforten zum Himmel .😎

  • Karler
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    • 11. September 2019 um 19:29
    • #8

    Das Gleiche wäre bei Glücksspiel und Waffen passiert. Die Erfahrung ziegt nun mal das illegale Geschäfte und Waffen eine ganz besonders schadensträchtige Kombination sind. Das der Staat hier für das Illegale selbst sorgt, ist da erst mal zweitrangig.

    Ente gut. Alles gut.

  • Scotty
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    • 12. September 2019 um 18:22
    • #9

    Alleine für das Butterfly hätte es schon Ärger gegeben, die sind nämlich in D-land verboten. Und mal ehrlich, wer hat bei sich griffbereit Waffen in der Wohnung rumliegen? Das einzige, was bei mir griffbereit rumsteht, ist ein Spazierstock im Flur und meine sauteures Santoku Messer in der Küche auf meinem Schneidebrett.

    Solche Leute, die Waffen griffbereit rumliegen haben und auch noch offensichtbar, gehören meiner Meinung nach aus dem Verkehr gezogen. Die werfen auch ein ganz schlechtes Licht auf alle anderen Gärtner, die einfach nur stressfrei für den Eigenbedarf anbauen wollen.

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