EUGH-Generalanwalt plädiert für Cannabis-Wirkstoff CBD – Hanfjournal
ZitatDie Anwältin der beiden CBD-Liquidhändler, Eveline van Keymeulen, bezeichnet die Schlussanträge des EUGH-Generalanwalts als „einen entscheidenden Schritt hin zu einer dringend notwendigen regulatorischen Harmonisierung und Rechtssicherheit für die CBD-Industrie in Europa. (…) Die Entscheidung des Gerichtshofs würde einen verbindlichen Präzedenzfall von europäischer Reichweite schaffen. Nicht nur Frankreich würde dazu gezwungen, seine Gesetzgebung anzupassen, um die Vermarktung von CBD-Extrakten aus der gesamten Cannabis-Pflanze zu ermöglichen, sondern auch andere nationale Regulierungsbehörden müssten bestehende Beschränkungen in Bezug auf Produkte aus Hanf im Lichte des freien Warenverkehrs in der EU erneut prüfen.“ Und mit Blick auf den medizinischen Nutzen von Cannabidiol fügt die Rechtsanwältin an: „Eine klare und verhältnismäßige Regulierung von CBD-basierten Produkten wird letztlich allen EU-Verbrauchern zugutekommen.“
Das Urteil des EUGH wird für diesen Herbst erwartet. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts.