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Strafbefehl Einspruch?

  • Hansi77
  • 28. Mai 2020 um 14:11
  • Hansi77
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    • 29. Mai 2020 um 13:21
    • #21

    ja ich werde auf jeden Fall einspruch erheben..kann aber leider nicht durch alle instanzen gehen,so viel Geld habe ich nicht..

    ist echt unmöglich wie man als kleiner cannabis Konsument Kriminalisiert wird..

  • dieGrueneGans
    Gast
    • 29. Mai 2020 um 13:44
    • #22
    Zitat von Hansi77

    kann aber leider nicht durch alle instanzen gehen,so viel Geld habe ich nicht..

    immer mit der ruhe. wenn der brago nicht explodiert ist, anwalt 1.instant kost um 700€, die büttel im kittel inkl saalmiete kost knapp 50€.

    Anwalt darfst eventuell auch in raten bezahlen, ist vereinbarungssache.

    hast eigentlich bei den bullen angaben zu einkommen gemacht. 1tagessatz soll 1/30 vom individuellen monatlichen einkommen entsprechen...ich wußte selbst nicht das ich arm ich bin.....;)

    falls dein anwalt den tagessatz um mindesten 5€ drücken kann, ist der schon quasi bezahlt....:thumbup: und wenn aus 90 höchsten 89 ts werden, ist das eventuell eines fernen tages unbezahlbar.

    hoffe du teilst mal mit was schlussendlich draus wurde

    clover01clover01clover01clover01clover01

  • Hansi77
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    • 29. Mai 2020 um 17:12
    • #23

    ja klar mache ich,bin auch mal gespannt was dabei raus kommt..

  • Phantom2
    Gast
    • 29. Mai 2020 um 22:33
    • #24
    Zitat von Hansi77

    Erstmal hallo an alle..

    ich habe eine Frage bez.BTmG.,bei mir wurde vor 3Mon eine Hausdurchsuchung

    durchgeführt.

    dabei haben sie 18g Cannabis (waren eig. nur abschnitte,also blätter und ev

    paar mini blüten)gefunden.nun Habe ich einen Strafbefehl über 2700eu

    bekommen da sie vor einem halben jahr schonmal 0,5g bei mir entdeckt haben

    wäre die Strafe so hoch.

    meine Frage..soll ich einspruch einlegen? da die gefundenen Abschnitte schon

    min.2 Jahre alt sind denke ich das der berechnete wirkstoffgeh.(5%)

    eigendlich nicht mehr vorhanden ist. oder täusche ich mi8ch da? die Dose mit den Abschnitten stand unverschlossen auf dem Schrank.

    MFG Hans

    Alles anzeigen

    Leg Einspruch wegen der Summe ein, das geht auch ohne Anwalt oder mach eine Ratenzahlung aus. Sobald es vor Gericht geht, hast du unnötigen Stress und kostet Sinnlos mehr Geld.

    Und 2700€ sind aber ganz schön viel Asche für so ein bisschen...ich wurde schon mehrfach angehalten, auch mit mehreren G's und jedes Verfahren wurde fallengelassen.

    Ich kenne Leute die mit ganz anderen Drogen erwischt wurden und weniger gezahlt haben.

    Ich kann dir aus Erfahrung sagen, mach kein Fass auf und geh bloss nicht vor Gericht. Je nachdem sind Bullen echt komisch und du stehst bald wieder da...

    Ps.: Wie kam es zu der Hausdurchsuchung? Normalerweise muss da ein trifftiger Grund Vorliegen. So einfach machen die keine Hausdurchsuchung....

  • Hansi77
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    • 30. Mai 2020 um 13:57
    • #25

    Ja wie gesagt sind die hier in Bayern ziemlich scharf was "Drogen" angeht.. Die Hausdurchsuchung wurde wegen Verdacht auf Drogenhandel durchgeführt..da sind die hier auch ziemlich schnell

    mit Durchsuchung!. also alles etwas heftiger wie im Rest von DE

  • Karler
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    • 30. Mai 2020 um 14:20
    • #26

    Ihr habt das auch nicht so, mit dem Richtervorbehalt. Zumindestens in der ersten Instanz ist erlaubt, was der Rechtspflege dient. Interessanterweise fliegt viel davon dann in der nächsten Instanz ab, so als wär da nur Einlass mit zumindestens ner Comicausgabe des GG:/

    Ente gut. Alles gut.

  • Phantom2
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    • 30. Mai 2020 um 17:59
    • #27
    Zitat von Hansi77

    Ja wie gesagt sind die hier in Bayern ziemlich scharf was "Drogen" angeht.. Die Hausdurchsuchung wurde wegen Verdacht auf Drogenhandel durchgeführt..da sind die hier auch ziemlich schnell

    mit Durchsuchung!. also alles etwas heftiger wie im Rest von DE

    Wenn die keine Feinwaage und Tütchen gefunden haben, dann können die dir zumindest nicht wegen Handel an die Wäsche.

    Falls die beides gefunden haben, dann geht das sehr Wahrscheinlich eh vor Gericht und du brauchst einen Anwalt.

    Andernfalls wie gesagt, selber Einspruch gegen die Summe einlegen, zur not soll ein Anwalt einen Brief aufsetzen deswegen.Kostet 50€-100€ ...

    Nimm es sportlich und mach da nicht mehr draus als es sein muss...erspart dir echt eine Menge stress und Geld glaub mir.

    Edit: Vereinbar direkt eine Zahlung auf Raten...nimm als monatlichen Betrag was du dir leisten kannst.Umso mehr du denen entgegen kommst, desto weniger gehen die dir auf den Sack.

  • Hansi77
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    • 30. Mai 2020 um 20:58
    • #28

    Ja ich habe gleich nach der Durchsuchung nen Anwalt eingeschaltet wegen dem Handels vorwurf..der ist vom Tisch,zum Glück.. hab gestern den Anwalt mit nem Wiederspruch beauftragt.

    heut mittag war schon Post von ihm imBriefkasten.. 400eu will er nun erstmal haben,. und es wird eine Verhandlung geben..,er hat die Höhe und den Wirkstoffgehalt wiedersprochen..

    400eu ist auch nicht wenig,hoffe jetzt das ich am Ende nicht mehr bezahle...

  • Phantom2
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    • 30. Mai 2020 um 21:14
    • #29
    Zitat von Hansi77

    Ja ich habe gleich nach der Durchsuchung nen Anwalt eingeschaltet wegen dem Handels vorwurf..der ist vom Tisch,zum Glück.. hab gestern den Anwalt mit nem Wiederspruch beauftragt.

    heut mittag war schon Post von ihm imBriefkasten.. 400eu will er nun erstmal haben,. und es wird eine Verhandlung geben..,er hat die Höhe und den Wirkstoffgehalt wiedersprochen..

    400eu ist auch nicht wenig,hoffe jetzt das ich am Ende nicht mehr bezahle...

    Da werden noch mehr kosten kommen!

    Wenn es eine Verhandlung gibt kommen zumindest die Gerichtskosten und die Kosten für deinen Anwalt dazu, da zumindest er anwesend sein wird/muss.

    Laut meiner Erfahrung könnten die 400€ nur für den Brief und das der sich eingeschaltet hat sein.

    Warum eine Verhandlung wenn der Vorwurf vom Tisch ist? Das ist doch nur Geldmacherei oder das wird vor Gericht verhandelt...

    Der soll nur Wiederspruch gegen die höhe des Betrages einlegen. Du bekennst dich schuldig des Besitzes und gut ist.

    Da gibt es nichts zu Verhandeln kannst du dem sagen. Der will ja auch Geld verdienen...vergiss das nicht.

    Das kostet alles ne menge Geld.

    Bsp.: Ein Kollege hatte eine Strafe von 1700€ bekommen nach etwas ähnlichem.Der Idiot hat alles gemacht was geht und seinen Anwalt machen lassen.

    Am Ende hatte er 4500€ Schulden bei dem Anwalt, 1500€ beim Gericht und musste die 1700€ zahlen.

    Du verstehst sicher was ich dir damit sagen möchte!

  • Karler
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    • 30. Mai 2020 um 21:49
    • #30

    Vorbestraft zu sein, ist aber auch keine Lösung.

    Ente gut. Alles gut.

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    • 31. Mai 2020 um 00:16
    • #31
    Zitat von Karler

    Vorbestraft zu sein, ist aber auch keine Lösung.

    Dies!

    Stimmt schon, daß man oft die bittere Kröte des Strafbefehls schlucken sollte weil's vor Gericht noch dummer kommen kann..

    Aber Hölle, Vorbestraft wegen praktisch nichts???


    Hansi77 Einspruch, Anwalt und wenn nötig geh vor Gericht. KÄMPFE!

    Scheiß auf die Kohlen, je nachdem welche beruflichen Pläne du hast kann dir dieser Mist deine ganze Zukunft verbauen.

    90TS... die haben echt den Arsch offen da...:cursing:

    "Ich hab den besten Deal aller Zeiten gemacht."

    "Mit wem?"

    "Mit mich! " -- Tommy Chong

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    • 31. Mai 2020 um 03:02
    • #32

    Man darf nur nicht hoffen schon im ersten Verfahren was zu drehen. Von dem Laden kommt dieser weltfremde Schwachsinn ja. Also erstmal Ball flach halten und ein Urteil erwirken, das ne Revisionsbegründung bietet.

    Ente gut. Alles gut.

  • Phantom2
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    • 31. Mai 2020 um 20:38
    • #33
    Zitat von Karler

    Man darf nur nicht hoffen schon im ersten Verfahren was zu drehen. Von dem Laden kommt dieser weltfremde Schwachsinn ja. Also erstmal Ball flach halten und ein Urteil erwirken, das ne Revisionsbegründung bietet.

    Entweder das was Karler sagt, oder Geld sparen.

    Kommt drauf an was dir wichtiger ist.

    Ich sagte dir nur wie du Geld sparst!

  • Karler
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    • 31. Mai 2020 um 20:50
    • #34

    Ja👍 Viele blasen einen Haufen Geld in den Prozess am Amtsgericht und wundern sich dann, das genau das gleiche rauskam, wie in der Anklage stand. Jetzt mal kurz überlegen, wer die HD unterschrieben und dann aus 10g Herbstlaub ein Verfahren gemacht hat;)

    Ente gut. Alles gut.

  • Phantom2
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    • 31. Mai 2020 um 23:28
    • #35
    Zitat von Karler

    Ja👍 Viele blasen einen Haufen Geld in den Prozess am Amtsgericht und wundern sich dann, das genau das gleiche rauskam, wie in der Anklage stand. Jetzt mal kurz überlegen, wer die HD unterschrieben und dann aus 10g Herbstlaub ein Verfahren gemacht hat;)

    Ich kenne genug so Experten...die wollten alle nicht hören.

  • snoop dog
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    • 1. Juni 2020 um 01:53
    • #36
    Zitat von Hausky

    ab 80 TS ist man vorbestraft.... EINSPRUCH

    blödsinn! ab 91 ist man vorbestraft, ich weiß es genau, weil ich 100 bekommen habe...

    und in sachsen ist es genau so krass wie in bayern

    ich bin in einspruch gegangen wegen der höhe und hab gewonnen...

    allerdings hat das damit zu tun was du verdienst,

    die tagessätze selbst haben sie nicht runtergesetzt

    und ob es sinn macht, in einspruch zu gehen, sollte dir dein anwalt sagen können. im übrigen war es hier ein strafvefahren und ich musste einen anwalt nehmen...

    ich hab gerade alles abgestottert (inklusive anwaltskosten) und bin mittlerweile auch nicht mehr vorbestraft.

    Alles was du hast, hat irgendwann dich!

    Tyler Durden

  • Hansi77
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    • 1. Juni 2020 um 14:30
    • #37

    Der Anwalt meint wenn der Wirkstoffgehalt nidriger als der geschätzte ist,müsste ich eine chance haben..da es ja "nur" abschnitte waren und die min 2j alt sind könnte ich glück haben..

    nur müssen die es dann untersuchen lassen..

  • snoop dog
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    • 1. Juni 2020 um 15:06
    • #38

    du zahlst 400 + ??? für einen anwalt der die strafe dann vllt um 400 + ??? drückt?

    mach eine ratenzahlungsvereinbarung und zahle ab ! ob du nun 3 oder 4 jahre abzahlst

    ... who cares...


    und wenn du verlierst, zahlste den anwalt UND die hohe strafe...

    Alles was du hast, hat irgendwann dich!

    Tyler Durden

  • Karler
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    • 1. Juni 2020 um 16:42
    • #39

    Das Ding verlierst du auf lange Sicht nicht. Entweder fließt in die Strafbemessung noch was ein, das du hier verschweigst, oder spätestens auf Landesebene bekommt der Staatsanwalt diesen Unfug um die Ohren gehaun und die Verfahrenskosten trägt der Staat. Deinen Anwalt wird zwar genauso viel kosten wie der Strafbefehl aber du gehst unbelastet aus der Sache, was viel wert ist, wenn man den Vorgang aus der erweiterten Akte löschen lassen will.

    Außerdem hab ich schon weiter oben geschrieben, das sich aktuell Zeit schinden richtig lohnt.

    Ente gut. Alles gut.

  • Markusx26
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    • 24. Februar 2021 um 16:42
    • #40

    Du hast das Recht dich auch selbst zu verteidigen, also ein Strafanwalt muss nicht zwingend sein.

    Du kannst auch nur einen "beschränkten" Einspruch einlegen bezogen auf die Menge/Höhe der Tagessätze.

    Damit bestreitest du nicht das Grundsätzliche, sondern das Strafmaß.

    Das alles landet dann vor einem Richter(in), und dann musst du selbst abwägen ob du es durch ziehst mit Hauptverfahren.

    Dürfte aber eigentlich kaum länger als ne halbe Stunde dauern.

    Ich habe damals meine 30 Tagessätze (ca. 1600 € inkl. Gebühren) dann doch gelassen, denn da kommt nichts rum.

    Bei 90 Tagessätzen reden wir schon vom Maximumsatz im Rahmen der Tagessätze und gutem Tagessatz.

    Hier kann man versuchen zu argumentieren, dass man niemand geschädigt hat, kein Handel, ....

    Der Lohn ist nicht so prickelnd, generell hohe Mieten, oder noch ein Kind aus erster Ehe wo du Unterhalt bezahlst?

    Kurzarbeit wegen Corona? Weniger Lohn, weniger Strafhöhe. Aber Nachweise mitbringen zum Beweisen.

    Entscheiden muss das aber die Person in dem Todeskostüm.

    Also den Typen nicht dissen oder so, und versuch nicht die Drogi/Freiheitstour, denn die kennen die schon von links nach rechts.

    Natürlich hilft dir dann auch der Richter wenn du dich als schwer abhängig darstellst.

    Wie wäre es mit Therapie oder anderen Zeugs, Screenings? Also vorsicht mit zuviel/zu heftig auf Drogi machen.

    Du hast unabhängig ob du fährst noch einen FS? Na da kann man doch locker mal die FsST auf dich los lassen.

    Bist ja laut eigener Aussage vor Gericht "Dauerbreit" und "Das ist gut so".

    Dauerkonsum schließt dich vom führen eines Kraftfahrzeuges aus sagt das Verwaltungsrecht.

    Ein niedrigere Höhe an Tagen bringt dir vermutlich einen höheren Tagessatz. Also 80 Tage bei +20 Euro.

    Ein gleiche Menge an Tagen bringt dir vielleicht eine Reduzierung des Tagessatzes, aber halt immer noch 90 Tage x 10 € weniger.

    Ansonsten wie alle Anwälte ja zu jeder Fachkraft sagen

    "Einfach mund halten, gestehen musst du erst vor dem Richter. Außer du hast zuvor schon deine Schuld selbst unterschrieben.

    Du Hartz4 also nur 400 Euro/30 Tage und Mitleidstour mit Kindern"

    Höret, höret, ...... :/

    Sieh es von der Seite. Ich hab damals 1500/Monat angegeben, also wäre das alleine bei 90 Tagessätzen bereits 4500 Euro.

    Der eine probiert es halt über die soziale Schiene und der andere muss verhandeln.

    Die Differenz zwischen 90 Tagessätze Hartz4 und einem normalen Lohn liegt ja bei mind. 1500 Euro/Monat.

    Somit zahlt der arbeitende Mensch automatisch mind. den 3fachen Satz im Vergleich als Hartz4 Bezieher für denselben Vorfall.

    Dreifache Strafhöhe bei identischem Vergehen, ich weiß ja nicht so ganz.

    weed02

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