Da stellt sich keiner mehr gegen, karler hat recht.
Je mehr ich vom Wiki lese desto schlechter fühl ich mich
Strafbestimmungen
Gemäß Artikel 36 sind die Vertragsparteien „unter Vorbehalt ihrer verfassungsrechtlichen Bestimmungen“ verpflichtet, „die notwendigen Maßnahmen, um das gegen die Bestimmungen dieses Übereinkommens verstoßende Anbauen, Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Besitzen, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Kaufen, Verkaufen, Liefern – welcher Art es auch sei –, das Vermitteln, Versenden, Durchführen, Befördern, Einführen und Ausführen von Betäubungsmitteln sowie jede der nach Ansicht der betreffenden Vertragspartei gegen die Bestimmungen dieses Übereinkommens verstoßende sonstige Handlung mit Strafe zu bedrohen, wenn sie vorsätzlich begangen wird, sowie schwere Widerhandlungen angemessen zu ahnden, insbesondere mit Gefängnis oder andern Arten des Freiheitsentzuges.“ Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen obliegt dabei den einzelnen Staaten. Insbesondere sind die Vertragsparteien gemäß Artikel 39 berechtigt, schärfere oder strengere Kontrollmaßnahmen zu treffen, als im Übereinkommen vorgesehen.
Das im GG , thats it ,done