DHV Newsletter vom 27.11.2020
Wegen Zweifel an seiner Neutralität in cannabisbezogenen Verhandlungen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Befangenheitsantrag gegen Jugendrichter Müller gestellt. "Wir haben uns aufgrund einer Gesamtschau dieser Publikation und seiner Äußerungen in den Medien dazu entschieden, die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen. Wir gehen davon aus, dass er sich unverrückbar endgültig festgelegt hat und unabhängig von diesem Normenkontrollantrag nicht mehr zu einer Verurteilung kommen kann", so Ricarda Böhme, Staatsanwältin und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), auf Nachfrage des Vice Magazins. Auch wenn die Staatsanwaltschaft betont, dass der Antrag nichts mit dem von Richter Müller vorgelegten Normenkontrollantrag zu tun habe, erscheint der Zeitpunkt sowie die Begründung der Staatsanwaltschaft mehr als konstruiert und politisch motiviert!