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Gerichtliche Auflagen

  • Seelenlosak47
  • 1. Juli 2023 um 09:52
  • Seelenlosak47
    Gast
    • 1. Juli 2023 um 09:52
    • #1

    Hallo meine Freunde.

    Das wird jeden interessieren der gerichtliche Auflagen hat.

    UK heißt Urin-Kontrolle, die meisten die Auflagen haben werde UK s abgegeben müssen.

    Die wahrscheinlich durch Labor gehen.

    Das entscheidet der Richter aber nur im sehr krassen Fall! Sonst ist dafür die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshelfer zuständig.


    Soo jetzt kommen wir Mal auf den Punkt ;)


    Wenn eine Verkehrs Kontrolle kommt,und sie funken ein Namen durch.

    Und die Polizei merk ah da ist einer der hat bewärung oder Führungsaufsicht.

    Versuchen sie gerne Mal sich da ein zu mischen

    Heißt der Polizist fragt dich, wann hast du das letzte Mal was genommen oder dein letzten Drogen Test gemacht wegen Bewährung oder Auflagen.

    Stop!!!!!!!!!!

    Das darfst du verweigern,sie dürfen dich nicht mit nehmen.

    Das ist nicht denn ihre Zuständigkeit.

    Das kann nur Staatsanwaltschaft oder Bewährungshelfer beantragen und keine Polizei.

    Aber sie versuchen es gerne und viele wissen das nicht, das die nichts abgeben müssen oder sich testen lassen müssen.

  • GzumZ
    MITGLIED
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    • 24. April 2024 um 23:04
    • #2

    Abend,

    und wie ist das wenn du jetzt mal Angenommen letztes Jahr Gerichtsverhandlung hattest wegen BTM.

    Gerichtsauflage ist du musst 3 mal in 2 Jahren UK machen.

    Jetzt seit 1 April darfst ja rauchen. Wie ist das jetzt mit damals Verurteilten? Müssen die weiterhin zum UK? Ist das überhaupt dann noch Rechtsgültig?

    Kenn da einige die sich die Frage stellen aber keine Lust haben 275€ für ein Rechtsberatung zu bezahlen.

    kiffer01smoke weed everydaykiffer01

  • Seelenlosak47
    Gast
    • 24. April 2024 um 23:10
    • #3
    Zitat von GzumZ

    Abend,

    und wie ist das wenn du jetzt mal Angenommen letztes Jahr Gerichtsverhandlung hattest wegen BTM.

    Gerichtsauflage ist du musst 3 mal in 2 Jahren UK machen.

    Jetzt seit 1 April darfst ja rauchen. Wie ist das jetzt mit damals Verurteilten? Müssen die weiterhin zum UK? Ist das überhaupt dann noch Rechtsgültig?

    Kenn da einige die sich die Frage stellen aber keine Lust haben 275€ für ein Rechtsberatung zu bezahlen.

    Ganz einfach


    Da gibt es 2 verschiedene Lagen ....

    Wenn du Auflagen wegen Drogen hast und da ist cannabis dabei wird der Richter den Bewährungshelfer fragen ob es notwendig ist ....

    Kenne viele die hatten die Auflagen sind jetzt weg !!!!

    Aber !!!!!!

    So wie Alk auch kann der Richter auch das komplett verbieten das heißt bist du positiv bist du gefickt


    Stehe noch unter Auflagen und kann trotzdem kiffen nur André Sachen darf ich nicht nehmen

  • Karler
    TEAM
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    16.154
    • 25. April 2024 um 06:15
    • #4

    Schreib den Richter an. Schildere deinen Fall und wann der Termin ansteht und bitte um Aufhebung der Auflage.

    Die Mühe kannste dir aber sparen, wenn dein Verbrechen nicht war, als Erwachsener Cannabis getan zu haben, sondern du dein Verbrechen wegen oder unter Cannabis begangen hast.

    Beispiel, Alkohol war illegal. Du wurdest beim Alkohol kaufen erwischt und der Richter will ganz sicher gehen, das du keinen Alkohol mehr kaufst. Dann kriegste diese Auflange und die wäre Hinfällig, weil Alkohol ist für Erwachsene gar nicht illegal und der Richter war blos total stoned.

    Anderes Beispiel. Du räucherst im Suff ne Schulklasse um und es wird festgestellt das war nur eine Frage der Zeit, denn du bist konstant besoffen. Auflage wird bleiben, selbst wenn Alkohol zum Grundnahrungsmittel wird.

    Ente gut. Alles gut.

  • Seelenlosak47
    Gast
    • 25. April 2024 um 16:32
    • #5

    Schön erklärt Karler besser geht es nicht ... Stehe da voll hinter dir so würde es es auch tun!!!

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