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gesetzesauszug BtMG !!!!

  • (August 2007):
    Das Land Nordrhein-Westfalen senkt die Eigenbedarfsgrenze von Cannabis von 10 auf 6 Gramm. Die Grenze bei allen anderen Drogen fällt weg, sodass nun auch Kleinstmengen von beispielsweise Amphetaminen, Heroin, Kokain etc. wieder strafbar sind.


    Kürzlich geupdatet (März 2007):
    Das Land Brandenburg legte den Eigenbedarf von Cannabis bereits im August des letzten jahres auf 6g fst. Der Gesetzestext ist nun mittels Quellenlink direkt einsehbar.


    Kürzlich geupdatet (August 2006):
    Das Land Brandenburg legt den Eigenbedarf von rund 3 Konsumeinheiten jetzt auf exakt 6g fest. Schleswig-Holstein hat sich kürzlich auch der 6g-Richtlinie angepasst und senkt die Menge des strafverfolgsfreien Eigenbedarfs von Cannabis von bisher 30g auf 6g.


    Zu beachten ist, dass die gemachten Angaben keinesfalls ein Freischein zum freien Mitführen von Drogen in den einzelnen Bundesländern sind, sondern nur eine grobe Richtlinie.


    Als strafbar wird jeder Besitz von im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Rauschmitteln ohne entsprechende amtliche Erlaubnis oder persönlich ausgestellten Rezept angesehen.


    Der § 31a des BtMG ermöglicht es der Staatsanwaltschaft jedoch, ohne Zustimmung des Gerichts bei Vergehen nach § 29 BtMG (Besitz, Handel... von Betäubungsmitteln) von der Verfolgung abzusehen, wenn


    - die Schuld des Täters als gering anzusehen ist,
    - kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und
    - der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch
    - in geringer Menge,
    - anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in
    - sonstiger Weise verschafft oder besitzt.


    Die Staatsanwaltschaft kann also, muss aber nicht, von einer Klage absehen, wenn die Menge im Besitz gering ist und offensichtlich für den persönlichen Bedarf vorgesehen ist. Das bedeutet im Klartext, dass die Polizei bei einem (auch geringen) Drogenfund an einer Person, diese u.U. mit aufs Revier nehmen muss, um dort ihre Personalien zu erfassen und die Drogenfunde wägen (zählen, messen) muss. Eine spätere Klage seitens der Staatsanwaltschaft kann dann jedoch entfallen.


    Diese Bestimmungen verlieren jedoch ihre Gültigkeit wenn die Tat...


    ...eine Verführungswirkung auf Kinder und Jugendliche hat, in der Öffentlichkeit vor besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. Kindern oder Jugendlichen) sowie vor oder in Einrichtungen, die von diesem Personenkreis genutzt werden (z.B. Kindergärten, Schulen, Spielplätzen), begangen wird.


    ...durch Erzieher, Lehrer oder einen mit dem Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes beauftragten Amtsträgers begangen wird und Anlass zur Nachahmung gibt.


    ...nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs oder des Arbeitslebens beim Bedienen von Maschinen befürchten lässt.


    :? hoffe das es eine gute info ist für euch. :bash:

    clover_1 erst wenn du wolken schmecken kannst bist du in der lage schmetterlinge lachen zu hören. clover_1


    danke für eure geschenke. clover_1
    kiffer_mann kiffer_mann kiffer_mann

  • dankeee :wink:

    clover_1 erst wenn du wolken schmecken kannst bist du in der lage schmetterlinge lachen zu hören. clover_1


    danke für eure geschenke. clover_1
    kiffer_mann kiffer_mann kiffer_mann

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