hallo,
habe jetzt vom Landkreis **** einen Brief bekommen, in dem steht, dass das jugendamt verpflichtet ist mir "gerichtshilfe" zu leisten o.O?
dort steht noch drauf, dass ich zu einem gespräch eingeladen bin.
nun meine frage:
muss ich dahin?
ich meine die wollen doch eh nur beurteilen, ob nach jugend- oder erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. wie ich bin, wie ich psychisch bin etc. , wie das in diesen gerichtsshows auch ist oder?
gruß