Hallo @all
Hab heute was nettes gelesen.
Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz. Was dagegen als „Geringe Menge“ anzusehen ist, das definieren die Länder in Verwaltungsvorschriften. In den meisten Bundesländern sind maximal sechs Gramm [lexicon]Cannabis[/lexicon] die Grenze, bis zu der die Staatsanwaltschaft in der Regel auf eine Verfolgung verzichtet. In Berlin wird bei Mengen bis zu zehn Gramm automatisch das Verfahren eingestellt, bis zu 15 Gramm kann das Verfahren eingestellt werden. Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) will eine nun auslaufende Verwaltungsvorschrift verlängern, sagte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung. „Wir haben gute Erfahrungen gemacht und sehen keinen Grund, die Werte anzupassen.“
Berlin geht liberal mit Haschisch Konsumenten um.
Quelle: Hanf Journal 18.05.10