...dummheit gehört einfach bestraft
ZitatAlles anzeigenDie Polizei konnte bei Aachen einen 21-Jährigen festnehmen, der während der Flucht mehr als 1,6 Kilogramm [lexicon]Marihuana[/lexicon] aus seinem Auto warf. Auf Facebook forderte er Freunde auf, die Tüten einzusammeln.
Während einer Verfolgungsjagd in der Nähe von Aachen warf ein Drogendealer mindestens 1,6 Kilogramm [lexicon]Marihuana[/lexicon] aus seinem Fluchtfahrzeug. Die Bundespolizei konnte den 21-Jährigen in einer Hauseinfahrt stellen; weitere Beamte sammelten die Marihuana-Tüten ein. Während der Flucht hatte der Drogendealer seine Tat auf Facebook veröffentlicht und zum Aufsammeln der Tüten aufgefordert.
Wie die Polizei am Montag mitteilte, wollten Beamte der Bundespolizei am Sonntagabend den 21-jährigen Mann und sein Fahrzeug kontrollieren. Statt anzuhalten trat der junge Mann aufs Gaspedal und versuchte zu flüchten.
Die Polizei nahm die Verfolgung auf: Im Stadtzentrum von Herzogenrath überfuhr der Flüchtige mehrere rote Ampeln. Während der Flucht warf der 21-Jährige zahlreiche Tüten mit [lexicon]Marihuana[/lexicon] aus dem Auto, um sich des Beweismaterials zu entledigen.
Als der Drogendealer in einer Hauseinfahrt fuhr, konnte die Polizei ihn stellen. Unterdessen wurden weitere Beamte der Polizei verständigt, um das Beweismaterial einzusammeln. Die Polizei musste jedoch feststellen, dass Passanten bereits angefangen hatten, einige der Tüten einzusammeln. Sie konnten vor den Beamten fliehen und entkommen.
Polizei durch Facebook-Aufruf informiert
"Wir erhielten einen Anruf, dass der 21-Jährige während der Flucht seine Tat auf Facebook postete und die Leute aufforderte, die Tüten einzusammeln", berichtet Knut Paul von der Bundespolizei. Immerhin konnte die Polizei noch rund 1,6 Kilogramm des Betäubungsmittels sicherstellen.
Wie groß die eigentliche Menge an [lexicon]Marihuana[/lexicon] war, die der Dealer mit sich führte, konnte die Polizei nicht feststellen. Die Polizei betonte, dass Passanten, die Tüten mit dem [lexicon]Marihuana[/lexicon] aufsammelten, sich aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes strafbar gemacht haben.
Strafrechtliche Folgen erwarten auch den 21-jährigen Drogendealer: Er muss sich nun wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verkehrsgefährdung sowie Anstiftung zu Straftaten verantworten. Am Montag wurde der junge Mann dem Haftrichter vorgeführt.
Quelle:Die Welt