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hier noch was aus der Schweiz (CH):
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18.11.2014
Vom «Tabaktrinken» zum Kiffen
Tabak war im Bern des 17. Jahrhunderts unter Strafandrohung verboten. Was einst der Tabak war, ist heute der Hanf.
«Du sollst nicht rauchen.» Mit diesem unmissverständlichen Satz erweiterten Berner Magistraten 1661 die biblischen zehn Gebote um ein elftes. Wer sich damals in Bern ein Pfeifchen mit Tabak stopfte, musste aber nicht nur Gottes Strafe fürchten, sondern auch diejenige der Obrigkeit. Diese hatte sich der Tabakprohibition verschrieben. Wer Tabak «röukte» oder schnupfte oder dessen Konsum in seinem Lokal nicht unterband, dem drohte eine hohe Geldstrafe.
Wer die 50 Pfund nicht bezahlen konnte, musste eine viertägige Strafe verbüssen – qualvoll eingespannt in eine Trülle, eine sogenannte Halsgeige, in der sowohl Hals wie auch Arme fixiert wurden. Wenige hatten so viel Glück wie Andreas Mürset, der 1689 oberhalb Twann in den Rebbergen beim Rauchen erwischt wurde. Zu seiner Verteidigung führte er an, er habe geraucht, um seine Koliken zu behandeln. Nach seinem Versprechen, das Rauchen künftig zu unterlassen, wurde er freigesprochen.
Wirtschaftliche Schäden durch den Tabak
Tabak war damals in Europa ein neues Phänomen; heute würde man wohl von einer Trenddroge sprechen. Erste Tabakpflanzen und -samen gelangten nach der Entdeckung Amerikas auf den alten Kontinent. Den deutschsprachigen Raum erreicht die Kulturpflanze erst einige Jahrhunderte später. Doch schon kurz darauf hatten breite Bevölkerungsschichten Gefallen am «Tabaktrinken», wie das Rauchen damals im Volksmund genannt wurde, gefunden. Die Berner Obrigkeiten befürchteten durch das Rauchen neben der drohenden Brandgefahr in erster Linie wirtschaftliche Schäden. Durch den Import des kostspieligen Tabaks floss Geld ins Ausland ab. In der Folge wurde ein Tabakverbot erlassen.
Doch die Bürger hielten sich trotz der drohenden Strafen nur sehr bedingt an dieses. Die unverhältnismässig hohen Strafen sorgten zudem dafür, dass die Beamten, die das Rauchen ahnden sollten, dies mit nur wenig Elan taten. In einem Schreiben kontrastierte der Gesetzgeber, dass das «hochoberkeitliche (…) Ansehen übertreten werde wegen der groben Eyferlosig-, Säumselig-, und Nachlässigkeit unserer Amtleuthen».
1675 beschlossen die Räte und Burger deshalb, die Strafen zu senken. Die Massnahme brachte nicht den gewünschten Erfolg. 1697 folgten daher neue Repressionen: Nun setzte man etwa Spitzel ein, die in den Wirtsstuben nach Rauchern fahndeten; auch das «Denunziantentum» wurde noch stärker gefördert als zuvor.
Die Rebellen im Holländerturm
Dann erkannten die Berner Behörden das wirtschaftliche Potenzial des Tabaks. Im Jahr 1710 wurde das Rauchen ausserhalb der Öffentlichkeit legalisiert. So durfte nun etwa in den Zünften geraucht werden. Jeder Raucher sollte jährlich ein Pfund Rauchersteuer bezahlen. Letzteres scheiterte schliesslich am Widerstand der Zunftgesellschaft zu Schmieden. Einige von deren Stubengenossen, die als Offiziere in den tabakaffinen Niederlanden dienten, hatten sich dem Tabakverbot schon zuvor aktiv widersetzt. Die Erzählung von den dichten Rauchschwaden, die während der Prohibition aus dem Zunftlokal in einem Turmzimmer am heutigen Waisenhausplatz quollen, wurde in der Bevölkerung zur – überhöhten – Legende. Später erhielt der ehemalige Wehrturm aufgrund der Raucherrunden den bis heute gebräuchlichen Namen Holländerturm. Nach der teilweisen Legalisierung des Tabaks entstanden in der ganzen Stadt Raucherclubs, die sogenannten Raucherleiste. 1723 wurde eine staatliche Tabakfabrik gegründet, wie der Berner Lokalhistoriker Eduard Fallet in seinem 1976 erschienen Buch «Der Holländerturm» schreibt.
Verblüffende Übereinstimmungen
Die Entwicklungen von einst weisen teilweise erstaunliche Parallelen zur Cannabispolitik der vergangenen Jahrzehnte auf: Erneut wechseln sich repressivere Phasen mit liberaleren ab.
Auch der staatlich kontrollierte und besteuerte Anbau des verbotenen Krauts wird dieses Mal in Betracht gezogen; zurzeit wird das Erstellen von Raucherlokalen, den sogenannten Cannabis Social Clubs, diskutiert. In diesen sollen Mitglieder künftig legal kiffen können. Ob das angedachte Pilotprojekt in der Stadt Bern weiterverfolgt werden kann, hängt auch vom Grossen Rat ab. Dieser wird am Dienstag über eine SVP-Motion abstimmen, die ein kantonales Verbot von solchen «Cannabis-Vereinen» fordert.
(DerBund.ch/Newsnet)
Quelle:
http://www.chanvre-info.ch/info/de/Vom-Tabaktrinken-zum-Kiffen.html#
Chill out. hemp_blatt