mir ist gestern etwas recht seltsames passiert. ich war mit dem fahrrad auf dem weg nachhause und im begriff gegen die fahrtrichtung in eine einbahnstraße einzubiegen. 2 jugendliche meinten jedoch zu mir, dass ich das besser bleiben lassen solle, weil so ein fahrradpolizist am anderen ende der straße am abkassieren sei. hab mich bedankt und bin direkt umgdreht. ein paar minuten später werde ich von hinten angebrüllt und aufgefordert sofort stehen zu bleiben. hinter mir steht der fahrradpolizist. dieser nannte weder namen, dienstgrad noch revier mit, sondern meinte nur, dass er trotz des schönes wetters fast am explodieren sei und ich nur meinen mund halten solle, da ich ansonsten mit ekelhaften und saftigen strafen rechnen müsse. sie wissen ganz genau worum es geht, ich muss dazu überhaupt nichts sagen, wenn sie jetzt nur ein wort sagen, dann kracht es. ich wurde komplett auseinandergenommen, meine sachen auf dem asphalt ausgebreitet, mein ausweis konfisziert. ob mein rennrad nach 8 jahren auch wirklich mir gehört, wurde auch angezweifelt. ich muss aber dazu sagen, dass ich weder in schlabberoptik noch im kapuzenpulli oder sonst wie angeradelt kam. ich hab die gleichen klamotten angehabt, die ich während meiner arbeit bei einer versicherungsgesellschaft oder im lehrbetrieb an einer staatlichen schule angehabt habe. also bestimmt nicht assi oder sonst irgendwie auffällig. zuhause durfte ich dann erstmal mehrere wachen anrufen und nachfragen, wie ich denn nun ohne ausweis weiter verfahren solle und wer denn dieser gutgelaunte mensch war. konnte man mir aber nicht sagen, weil sich keiner für zuständig fühlte und die kollegen von der nachbarwache bestimmt mehr wüssten. heute morgen hab ich dann meinen ausweis im polizeipräsidium am empfang abholen würden. bin begeistert
Polizeikontrollen
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Der Beamte sollte sich wohl ausweisen können/sollen und dir den Grund nennen, warum es zur Amtshandlung kam, ansonsten kannst du Beschwerde einlegen.
peace
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ich bin mir schon bewusst, dass ich da jetzt ein fass aufmachen könnte. aber ich bin mir nicht sicher, was so eine beschwerde dann alles an rattenschwanz hinterherzieht. ich will ja nur meine ruhe haben und nicht wie ein schwerverbrecher behandelt werden.
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Ich kann dir natürlich keine Risikoeinschätzung geben, aber mein Standpunkt ist, dass man sich nicht Fügen sollte, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, da wird man ja nur mehr eingeengt. Aber da gibt es natürlich noch sehr viele weitere Aspekte. Also kann ich dir nur den Rat geben, dich zu hüten und zu hoffen, dass der nächste Beamte dich nicht wegen unbekannten/schwachen Indizien belangt. Meinst du , die wissen schon genug Bescheid über dich und warten bis du eine Beschwerde gegen einen Kollegen einlegst, damit sie gegen dich was machen? Soll es vielleicht geben, kenne ich aber nur aus dem Fernsehen
Peace
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Blubb, Kommando zurück.
Hab mal für dich gegoogelt.
Thema : Polizeiwillkür -> ohne Anwalt kommste nicht weit. Lass die Finger davon. Kost nur Geld.Es gibt leider keine Beschwerdestelle. Die Grünen fordern das aber aufgrund von steigender Polizeiwillkür, Amstmissbrauch , Zwang und Druck der durch Beamte auf Leute ausgeübt wird , und übertriebene Polizeigewalt.
Unser Staat wird immer mehr zum 53. Bundesstaat der USA. Ein souveräner Staat waren wir noch NIE. Immer noch müssen wird Tribut an die Siegermächte zollen. Heutzutage in Form von immer mehr schwindenden Menschenrechten, die dort enden sobald es dem Staat dient.
Nix passiert, nix ändert sich, und dann wundern sich CDU und CSU, warum die rechten Parteien immer mehr Zulauf haben.
Auszug:
Das Verhalten der Polizei regeln nicht nur Gesetze, sondern auch sogenannte Richtlinien. Diese werden gemäß § 31 SPG vom Innenministerium per Verordnung heraus gegeben und regeln das Verhalten von Polizeibeamt_innen beim Einschreiten näher: Richtlinien-Verordnung.Wenn du meinst, die Polizei hätte gegenüber dir eine dieser
Verhaltensbestimmungen verletzt, kannst du dagegen eine
Aufsichtsbeschwerde gemäß § 89 SPG
bei der Dienstaufsichtsbehörde einbringen. Die Aufsichtsbeschwerde
musst du binnen 6 Wochen einbringen. Die Polizei stellt dann fest, dass
eine Richtlinie von ihr verletzt wurde oder teilt dir mit, dass kein
fehlerhaftes Verhalten vorliegt. Im letzteren Fall kannst du binnen 14
Tagen eine unabhängige Kontrolle durch den Unabhängigen Verwaltungssenat
(UVS) verlangen. Meldet sich die Polizei auf deine Aufsichtsbeschwerde
hin binnen drei Monaten nicht, kannst du auch ohne auf eine Mitteilung
der Polizei hin den UVS einschalten.Die Beschwerde beim UVS ist jedoch mit einem höheren Kostenrisiko
verbunden! Wenn du nicht Recht bekommst, trägst du die
Verfahrenskosten! Der “Erfolg” einer Amtsbeschwerde ist lediglich die
Feststellung, dass die Polizei bei der Amtshandlung nicht
richlinienkonform vorgegangen ist.Einige wichtige Richtlinien Verstöße:
- Der/die Polizist_in geht bei einer Amtshandlung diskriminierend, also z.B. rassistisch oder sexistisch motiviert, vor (§ 5 Abs 1 RL-VO).
- Personen Durchsuchung nicht durch eineN Beamt_in des gleichen Geschlechts (§ 5 Abs 3 RL-VO)
- Polizist_in weigert sich bei einer Amtshandlung ihre/seine Dienstnummer bekannt zu geben § 9 RL-VO)
- Auf Verlangen hat der oder die Polizist_in dich mit “Sie” anzusprechen (§ 5 Abs 2 RL-VO)
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1 zu 1 aussage gegen aussage
davon mal abgesehen,das der dich alleine garnicht kontrollieren dürfte,zwegs eigensicherung is das schon ganz schön derb
das nächste mal sagste,ich mach hier garnix
da fehlen mir zeugenruf schonmal versterkung,zum diskriminieren normaler menschen
du musst da schlagfertig sein,sonst haste immer son salat
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Na das ist ja vielleicht 'ne krasse Geschichte!
Kann mir nur vorstellem, dass die zwei, die dich gewarnt haben, irgendwie die Aufmerksamkeit von ihnen auf dich lenken wollten. nix-kapiert
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Na das ist ja vielleicht 'ne krasse Geschichte!
Kann mir nur vorstellem, dass die zwei, die dich gewarnt haben, irgendwie die Aufmerksamkeit von ihnen auf dich lenken wollten. nix-kapiert
Ich glaube glaube ich nicht. Wenn sie zu Fuss waren, wurden sie zu 99% nicht kontrolliert. Da musste schon bei Rot über die Ampel gehen vor seinen Augen. Fussgänger bieten keinen Grund zu anzuhalten. Bei einem Fahrzeug reicht allgemeine Verkehrskontrolle zur Begründung, dazu gehören auch Räder.
Die haben sicherlich geklaute Räder gesucht, wei es ne Diebstahlwelle gab. Ist zb im Ruhrpott nicht ungewöhnlich.
Wenn die beiden mit Rad unterwegs waren , wurden sie sicherlich auch kontrolliert.Der Threadautor hatte einfach Pech und hat Dorfsheriff Arsch getroffen.
War das ein hochwertiges Rad? Mit meiner Möhre wurde ich noch nie angehalten. (Selbst ohne Licht nicht) -
mittlerweile ist mir das ganze schon wieder recht wurst..hoffe nur, dass mir das nicht wieder passiert. als heute so einer neben mir am bahnsteig stand, war ich allerdings ganz froh, dass der so dumpf vertrottelt auf sein smartphone gestarrt hat.
ich hab ein cyclecross. also quasi rennrad. geschliffener alurahmen und vorbau, rote züge. alles nett und gepflegt, aber nix zum angeben. vor 7 oder 8 jahren und zig tausend kilometern wars ein schönes rad. hab die rahmennummer auch nie registrieren lassen. hätte ich an dem tag einen laptop/tablet/smartphone/armbanduhr/5euro-schein oder sonstwas einstecken gehabt, hätte er wahrscheinlich auch erstmal diebstahl oder sonstwas vermutet.
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...... unfassbar!!!!