Immer mehr Durchsuchungen von Growshops
Progrow Bochum geht jetzt an die Öffentlichkeit
Seit die Polizei im vergangenem Jahr die Geschäftsräume der Firma MiHa, einem Großhändler für Growbedarf, durchsucht hatten, werden immer wieder Growshops und auch die Wohnungen von Endkunden solcher Shops durchsucht. Dabei interessieren sich die Ermittler auch immer für eventuell gespeicherte Kundendaten, besonders die von Online-Kunden scheinen für die Fahnder interessant zu sein. Kürzlich wurden die Geschäftsräume von “Progrow” in Bochum von Polizei und Staatsanwalt besucht. Auch hier lautete der Vorwurf so wie in allen Fällen der vergangenen Monate: “Die Beschuldigten betreiben als Geschäftsführer das Einzelhandelsgewerbe mit Namen “Progrow” […], welches laut Internetpräsenz auf den Verkauf von sog. “Growzubehör”, also Zubehör zum illegalen Anbau von Betäubungsmitteln, insbesondere Marihuana spezialisiert ist und darüber hinaus die Kunden über erfolgreiche Methoden beim Betrieb sog. “Indoorplantagen” informiert.” Das die Firma weder zum Cannabisanbau berät noch keinen Onlinehandel betreibt oder keine Kundendaten speichert, war die Aktion der Bochumer Polizei ergebnislos, was sie nicht davon abgehalten hat, die Computer der Firma trotzdem zu beschlagnahmen. Die Firma selbst hat sich entschieden, dieses in ihren Augen illegale Vorgehen seitens der Polizei nicht mehr gefallen zu lassen und hat mit Rechtsanwalt Udo Vetter ein echtes juristisches Schwergewicht mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Zudem ist Progrow mit einer Offenen E-Mail jetzt an die Öffentlichkeit gegangen: “Sehr geehrte Kunden, liebe Geschäftspartner & Freunde, wir sehen uns in der Pflicht euch darauf hinzuweisen, dass das Amtsgericht Bochum eine Durchsuchung unserer Geschäftsräume veranlasst hat.
Im Zuge des Informationszugangsrechtes und dem Wunsch nach einer freien, transparenten Gesellschaft weisen wir hiermit darauf hin, dass Kopien unserer Festplatten angefertigt wurden.
Somit verfügen jetzt nicht nur wir und die NSA, sondern auch das Amtsgericht Bochum über die gesamte E-Mail Kommunikation von und an “info@progrow.de” und alle weiteren über progrow.de abgewickelten E-Mails. Bisher bekannter Grund der Durchsuchungen sind Ermittlungen gegen einen deutschen Großhändler, dessen Kunde wir sind.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde dem Großhändler und nun auch uns vorgeworfen gegen §§ 29 Abs. 1 Nr.1 BtMG, 27 StGB verstoßen zu haben.
Wer uns näher kennt, weiß natürlich wie offenkundig falsch diese Behauptungen sind.
Den ermittelnden Beamten wird das eigentlich offenkundige nach kurzer Ermittlungszeit wohl ebenfalls klar werden.
Aufgefundene und sichergestellte Beweismittel nach ausgiebiger Durchsuchung unseres gesamten Ladens: 0. (In Worten null, nix, nada)
Jedoch gab’ es den expliziten Auftrag unsere Computer zu kopieren um Kundenlisten unseres Online-Handels sicherzustellen.
Wenn es auch eigentlich unnötig ist, so weißen wir darauf hin, dass wir keinen Online-Handel betreiben.*
Wir keinen Versandhandel betreiben.*
Wir keine Kundendaten erheben, verarbeiten oder speichern.*
Wir von Endkunden lediglich Barzahlung akzeptieren, somit auch über keinerlei Bankverbindungen verfügen.*
Die Auswertung unserer “Kundenlisten” dauert zwar noch an, dürfte aber aufgrund der überschaubaren Zahl 0 (in Worten null, nix, nada) vergleichsweise schnell von statten gehen. * Wir wurden lange dafür belächelt, mit unserem umfangreichen Lagersortiment nicht noch einen schnellen Online/eBay/etc-Euro dazuzuverdienen. Unsere private Meinung war und ist, dass alle Daten die irgendwann erhoben werden auch missbraucht werden. Diese Erkenntnis ist nicht erst der “Generation Facebook” geschuldet, sondern resultiert vielmehr aus der jüngeren deutschen Geschichte, in der bereits zwei Mal Unrechtssysteme harmlose Namenslisten zur Umsetzung der Tyrannei missbrauchten)
Nicht verhindern ließ sich jedoch, dass nun jegliche E-Mail Kommunikation in den Händen der ermittelnden Beamten ist. Wir hoffen sehr, dass die Kriminalpolizei Bochum über genügend personelle Reserven verfügt die geschätzt 20.000 E-Mails auszuwerten und zur Widerlegung der Anschuldigungen zu verwenden.
Obwohl zur Widerlegung der Anschuldigungen eigentlich kein weiterer Aufwand unsererseits von Nöten ist und jeder abgewrackte Wald- und Wiesenanwalt zur Klärung ausreicht, freuen wir uns sehr, dass wir in diesem Fall den bundesweit bekannten Anwalt Udo Vetter verpflichten konnten. Als Rechtsexperte für Grundrechte, ausgezeichnet mit dem Grimme-Award und Lehrbeauftragter der FH-Düsseldorf wird Herr Vetter hoffentlich nicht nur für uns, sondern vor allem für die Zukunft (und unsere geschätzten Mitbewerber!) weitere Willkür durch Rechtsstaatlichkeit zu ersetzen wissen. Beste Grüße,
Pascal Drisch P.S.: Wir sind für Informationsfreiheit und Transparenz. Die Verwertung, Weiterleitung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Mail ist jedem gestattet.“