Die Legalisierung von Haschisch in Bayern ist vorerst vom Tisch. Einem Cannabis-Volksbegehren hat der Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt. Dafür hatten sich 27.000 Menschen stark gemacht.
In Bayern wird es vorerst kein Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und
Marihuana geben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat
das angeschobene Volksbegehren am Donnerstag für nicht zulässig erklärt.
Begründet hat das Gremium seine Entscheidung unter anderem damit, dass
es mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei.
Die Initiatoren hatten mehr als 27.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht. Das bayerische Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) warnte mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vor einer Verharmlosung dieser Droge. Wer eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken fordere, ignoriere das Gesundheitsrisiko beim Konsum der Droge, sagte sie. Das sei verantwortungslos.
quelle:
Urteil: Cannabis-Volksbegehren scheitert vor Gericht - DIE WELT