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Das Ende der Ausnahmegenehmigungen

  • Cannabis als Medizin: Zwei Schritte vorwärts und einer zurück




    Von Michael Knodt


    Das Bundesgesundheitsministerium ist mit dem im Januar veröffentlichten Gesetzentwurf zu medizinischem Cannabis wohl nicht ganz freiwillig einen großen Schritt auf die Patienten zugegangen. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes sind:


    – der geplante Wegfall der Ausnahmegenehmigungen.


    – die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis als Betäubungsmittel (BtM) soll sich an den Vorgaben für andere Medikamente orientieren, die als verkehrsfähige BtM gelten.


    – die Kosten sollen „in bestimmten Fällen“ übernommen werden.


    – zur Überwachung wird eine Cannabis-Agentur gegründet.


    Kostenerstattung: Obligatorische Begleitstudie stößt auf Kritik

    Weil es sich bei Cannabis nicht um eine „Zubereitung“, sondern einen „Stoff“ handelt, wird das neue Gesetz zum Zwecke der Verschreibung für Cannabisblüten eine Ausnahme im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der dazugehörigen BtM-Verschreibungsverordnung schaffen. Weitere Sonderregeln für Cannabis sind im Betäubungsmittelgesetz nicht geplant. Ein wenig schikanös erscheint ein Passus, demzufolge eine Kostenerstattung nur erfolgt, falls der Patient an einer Begleitstudie teilnimmt. Deren Ergebnisse sollen bis 2019 ausgewertet werden und die Grundlage für eine Erstattungsfähigkeit bei den verschiedenen Diagnosen bilden. Das hieße aber auch, dass Nicht-Teilnehmende die Kosten nicht erstattet bekämen.


    Die Bundesregierung nennt den Vorschlag, der im Frühsommer verabschiedet und so voraussichtlich zum 1.1.2017 in Kraft treten soll, „alternativlos“. Klar, ohne das neue Gesetz in Aussicht würden Günther Weiglein und mindestens zwei andere Kläger ihren Prozess um den Eigenanbau von Cannabis in letzter Instanz demnächst gewinnen. Dann hätte unsere Bundesregierung amtlich, was sie seit 2004 zu verhindern sucht: Den legalen Eigenanbau von ein paar Pflanzen durch Patienten. War es früher die Allgemeingefährlichkeit der verbotenen Medizin, so kann man sich heute nur noch auf mangelnde Standardisierung, eventuell schwankenden Wirkstoffgehalt oder die fehlende Sterilität der selbst angebauten Blüten zurückziehen.


    Deshalb heißt die geplante Cannabis-Agentur in Patienten-Kreisen bereits vor ihrer Gründung „Cannabisanbau-Verhinderungs-Agentur“. Denn neben der Erstellung eines Regelwerks zum staatlich kontrollierten Anbau und der Abgabe ist es auch Aufgabe der dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterstellten Agentur, alle Anträge auf Eigenanbau abzulehnen. Ganz egal, ob das Cannabinoid-Profil einer speziellen Sorte besser gegen bestimmte Symptome Einzelner hilft. Mit solchen Details hat man sich dort bislang noch nicht beschäftigt.


    Natürlich kann man aus Berlin nicht erwarten, dass die erste Gesetzesänderung ganz im Sinne der Patienten vonstattengeht. Aber leider sind die bei der Ausarbeitung gar nicht nach ihren Belangen gefragt worden. Antriebsfeder für die Große Koalition war vielmehr das bevorstehende Urteil zum Eigenanbau von Patienten, das die Bundesregierung ohne die angekündigte, vorläufige Kostenübernahme sang- und klanglos verloren hätte. Nicht also die unzureichende Versorgung der Patienten, von der das BfArM seit Jahren weiß, sondern die erste eventuell legal angebaute Cannabispflanze durch Patienten hat zum Sinneswandel in Sachen Cannabis-Agentur geführt.
    Business as usual

    Doch was soll das Klagen über zu kleine Schritte, wenn die grobe Richtung trotz einiger Unzulänglichkeiten stimmt? Jetzt ist es an den Betroffenen, auch im Einzelfall nicht klein beizugeben. Kanadische Patienten haben vorgemacht, dass man sich sogar gegen schlechtes Gras aus staatlichem Anbau vor Gericht wehren kann. Bislang musste jeder noch so kleine Schritt in die richtige Richtung von Patienten eingeklagt werden, wieso sollte sich das mit einer seit vielen Jahren unveränderten Cannabis-Politik auf einmal ändern? Zugeständnisse werden nach wie vor nur bei gerichtlichen Niederlagen gemacht. Solange die Regierung auf dieser Salami-Taktik beharrt, wird es wohl leider auch nach der Gesetzesänderung nötig sein, dass sich Richter mit der medizinischen Verwendung von Cannabis beschäftigen.


    quelle:
    Das Ende der Ausnahmegenehmigungen – Hanfjournal

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