Alles anzeigen25 Tafeln Schokolade für ein Gramm Marihuana
Drogenhandel hinter Gittern: Amtsgericht verlängert Haftstrafe für 20-Jährigen um einen Monat
Die Währung besteht aus Kakaobutter und viel Zucker: In der Schleswiger Jugendanstalt bezahlt man mit Schokolade. Für 25 Tafeln Ritter Sport bekommt man ein Gramm Marihuana – jedenfalls, wenn man gut verhandelt. Ein 20-jähriger gebürtiger Flensburger dachte, er würde damit ein gutes Geschäft machen. Aber er flog auf, und so stand für ihn gestern ein Ausflug ins Schleswiger Amtsgericht auf dem Programm. Zwei Justizbeamte brachten ihn in Handschellen zu Jugendrichterin Gudrun Mucke.
Der junge Mann legte sofort ein Geständnis ab: Die Tat geschah im Mai des vergangenen Jahres, er saß damals bereits seit einem halben Jahr wegen verschiedener Raubüberfälle im Gefängnis, da sprach ihn ein Mitgefangener an, der ihm erzählte, er sei an ein Gramm Marihuana gekommen und wolle es weiterverkaufen. Man wurde sich über den Kaufpreis einig: 25 Tafeln Schokolade. „Das entspricht 30 Euro“, erklärte der Angeklagte, der versicherte, dass er die Drogen nicht selbst habe rauchen wollen. Stattdessen hoffte er, sie zu einem besseren Preis weiterverkaufen zu können. Das schien sogar zu funktionieren. Er fand schnell einen Mitgefangenen, der bereit war, 35 Tafeln Ritter Sport für 0,8 Gramm zu zahlen. Ein anderer Häftling soll fünf Tafeln für 0,1 Gramm gezahlt haben.
Das hätte wohl auch alles funktioniert, wenn nicht kurz nach dem Geschäft die Häftlinge zu einem routinemäßigen Urintest gebeten worden wären. Einer der beiden Kunden verriet dann, woher er das Marihuana bekommen hatte. „Ich habe das sofort zugegeben“, betonte der Angeklagte nun. „Ich habe dem Personal sogar noch geholfen, die restlichen 0,1 Gramm in meiner Hosentasche zu finden, die hatten das zuerst gar nicht entdeckt.“ Er selbst habe nichts davon rauchen wollen, versicherte er.
Dabei hatte er vor seiner Haft regelmäßig Drogen konsumiert, nicht nur Marihuana, sondern auch Kokain. Das habe er wegen seiner Spielsucht gebraucht. Nur so habe er die Nächte in der Spielhalle durchhalten können, sagte er. Eine Suchttherapie halte er dennoch nicht für nötig.
Derzeit sitzt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ab, die regulär im September enden würde. Die Raubüberfälle in Flensburg, für die er verurteilt wurde, hatte er offenbar auch begangen, um seine Spielschulden zu begleichen. Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Gudrun Mucke verurteile ihn jetzt zu einem zusätzlichen Monat wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für die tatsächliche Dauer der Haft dürfte das neue Strafmaß indes kaum eine Rolle spielen. Er hat die Aussicht, im Mai vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Für den konkreten Termin ist entscheidend, ob er eine Wohnung und einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz nachweisen kann und ob er im Gefängnis weiter in einer Gesprächsgruppe mitarbeitet, in der er sich mit seiner Tat auseinandersetzt.
Verteidiger Martin Unger hatte erfolglos dafür plädiert, seinen Mandanten mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen. „In anderen Zusammenhängen wären die Ermittlungen bei nur einem Gramm Marihuana vermutlich eingestellt worden“, sagte er und merkte zudem an: „Ich frage mich, wie es überhaupt sein kann, dass das Zeug in die Jugendanstalt hineinkommt.“ Darauf hatte auch der Angeklagte keine sichere Antwort. Er könne nur vermuten, dass ein Besucher es hineingeschmuggelt habe, sagte er.
Quelle: shz.de