Alles anzeigenDrogenschnäppchen kostet Lingener 150 Sozialstunden
Lingen. Ein vermeintliches Schnäppchen brachte jetzt einen 22-Jährigen vor Gericht. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren Fall verurteilte das Amtsgericht Lingen den jungen Mann zu 150 Stunden gemeinnütziger Dienste sowie einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro. Sollte der Verurteilte seinen Auflagen nicht nachkommen, droht ihm ein Beugearrest.
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, als Heranwachsender in einer Julinacht 2014 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten und als Dealer bekannten Freund per Fahrrad ins niederländische Enschede gefahren zu sein. In einem Coffee-Shop sollen sie dort laut Anklage den Kauf von 150 Gramm Marihuana zu einem Preis von 700 Euro verabredet haben. Die Übergabe der Drogen an den Angeklagten und seinen Mittäter soll absprachegemäß aber nicht in Enschede, sondern in Nordhorn erfolgt sein. Nachdem das Marihuana im Rucksack des Mittäters verpackt war, sollen die beiden jungen Männer mit dem Fahrrad wieder zurück nach Lingen gefahren sein. In Lingen wurden sie von der Polizei kontrolliert, die das Marihuana sicherstellen konnte.
„150 Gramm Mindestabnahme“
Der Angeklagte räumte den Anklagevorwurf ein, er selbst habe 300 Euro für das Marihuana beigesteuert. 50 Gramm habe er für den Eigenkonsum behalten wollen, jeweils weitere 50 Gramm seien für seinen Kompagnon und einen Dritten bestimmt gewesen, dessen Namen der 22-Jährige jedoch für sich behielt. „Eine Mindestabnahme von 150 Gramm war die Voraussetzung dafür, dass uns das Marihuana in Deutschland übergeben wird“, dementierte er die Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass die Drogen doch vom Angeklagten und seinem Mittäter selbst über die niederländische Grenze eingeführt worden seien.
4,60 pro GrammAuf die Frage des Vorsitzenden Richters, weshalb man das Marihuana nicht in Lingen erworben habe, antwortete der 22-Jährige: „In Lingen ist das zu teuer.“ Während der Preis für ein Gramm Marihuana in Lingen üblicherweise bei etwa zehn Euro liege, habe der Angeklagte das in den Niederlanden bestellte Haschisch für 4,60 Euro pro Gramm bekommen, rechnete der Richter vor. Das sei angesichts der Qualität der Ware extrem günstig, angesichts des Gefahrenzuschlags einer Übergabe in Deutschland sogar kaum realistisch.
„Aussagen nicht zu widerlegen“
Die Staatsanwaltschaft beantragte demnach auch eine Umstellung des Tatvorwurfs und eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben. „Eine Einfuhr lässt sich zwar annehmen, sie lässt sich aber nicht beweisen“, argumentierte hingegen die Verteidigung und auch der Vorsitzende Richter unterstrich, dass sich die Angaben des Angeklagten nicht widerlegen ließen.
Quelle: noz.de