Burghausen - Gegen den Zivilfahnder, der André B. in den Hinterkopf schoss, wird es keine Anklage geben. Diese Entscheidung der Traunsteiner Staatsanwaltschaft begrüßt die Gewerkschaft der Polizei Oberbayern Süd - und erntete einen Shitstorm.
Der Deutschrusse André B. wurde per Haftbefehl gesucht - er soll Handel mit Marihuana in nicht geringen Mengen betrieben haben. Am 25. Juli 2014 trafen ihn zwei Zivilfahnder vor dem Haus seiner Freundin Karolina S. an. André B. wollte fliehen, einer der Beamten schoss ihm in den Hinterkopf. Am Montag entschied sich die Staatsanwaltschaft Traunstein dafür, den Schützen nicht anzuklagen: "Es ergab sich, dass der Beamte weder vorsätzlich noch fahrlässig den Tod des Mannes verursacht hat, der sich der Festnahme entziehen wollte", heißt es in der Erklärung aus Traunstein.
Über das Urteil der Traunsteiner Staatsanwaltschaft wird seitdem kontrovers diskutiert. Während zahlreiche unserer Leser mit ihren Kommentaren ihr Unverständnis für die Entscheidung ausdrücken, wird sie von der Gewerkschaft der Polizei Oberbayern Süd begrüßt. Auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite hat die Gewerkschaft folgenden Post veröffentlicht: "GdP Oberbayern Süd begrüßt Entscheidung der Staatsanwaltschaft Traunstein - Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten eingestellt"
Der Post blieb nicht ohne Folgen: Auf der Facebook-Page, die gerade einmal rund 290 Fans hat, formierten sich unzählige Menschen, um der Gewerkschaft ihre Meinung zu sagen: Gut 160 mal wurde der Post bereits geteilt, über 530 mal wurde unter dem Post kommentiert. (Stand: Donnerstag, 12 Uhr).
Allerdings dürfte die Mehrzahl der Kommentare so gar nicht im Sinne der Polizei-Gewerkschaft gewesen sein. Man kann von einem regelrechten Shitstorm gegen den Facebook-Post sprechen:
Ein paar Auszüge der Kommentare:
- John L. bedankt sich für den Post mit folgenden Worten: "die polizei, dein freund und dein(daneben)-schießer."
- Der User Dar A. ist nicht der einzige Kommentator, der sich Sorgen um die Vorgehensweise der Polizei macht: "Danke, mein Bild der Bayrischen Gewaltenteilung wurde mal wieder bestätigt. Wie viele Anzeigen gegen Polizeibeamte führen überhaupt zu Verfahren in Bayern? Werden die nicht prinzipiell fallengelassen?"
- Facebook-Nutzer Martin P. denkt: "Unfähigkeit schützt vor Strafe nicht."
- Steffen M. kritisiert die Gewerkschaft für ihr Seiten-Management: "Wieso werden hier reihenweise Kommentare gelöscht und deren Verfasser blockiert? Und das obwohl die Netiquette eingehalten wurde und die Aussagen zwar kritisch aber berechtigt sind!?"
- Jonathan H. fasst die Stimmung unter dem Beitrag zusammen: "Hui, na immerhin haben mittlerweile schon sagenhafte 24 Personen auf gefällt mir gedrückt! Selten einen Beitrag gelesen, wo die Kommentare so eindeutig negativ ausfallen. Muss man auch erstmal schaffen."
Während die Diskussionen um die Entscheidung der Traunsteiner Staatsanwaltschaft weiter gehen, will Steffen Ufer, ein renommierter Münchner Strafverteidiger, gemeinsam mit der Mutter des Getöteten ein Klage-Erzwingungsverfahren auf den Weg bringen.
quelle:
Tödliche Polizeiaktion von Burghausen: Gewerkschaft der Polizei begrüßt Entscheidung | Bayern