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BAK: Patienten benötigen Gebrauchsanweisung für Cannabis

  • BAK: Patienten benötigen Gebrauchsanweisung für Cannabis


    Patienten, die aus medizinischen Gründen
    Cannabis brauchen, dürfen bei der Anwendung des Arzneimittels nicht im
    Stich gelassen werden. Das ist eine zentrale Botschaft des Symposiums
    «Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen», das die
    Bundesapothekerkammer (BAK) heute in Berlin veranstaltet hat. «Wenn
    Cannabis von Ärzten verordnet und von Apothekern als
    Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch
    eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen
    Hilfsmittel», sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer.


    «Das Rauchen von Cannabis als ‹Joint› ist problematisch, denn die Dosis,
    die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht sich jeder
    Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal wieder. Das ist
    mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten Arzneimitteltherapie
    unvereinbar», sagte Kiefer. Er ist auch Vorsitzender der Kommission
    Deutscher Arzneimittelcodex / Neues Rezepturformularium (DAC/NRF). «Wir
    arbeiten an Rezepturvorschriften, die eine pharmazeutisch korrekte
    Anwendung und Dosierung von Cannabisblüten und -extrakten ermöglichen.»


    «Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei
    denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen. Dies
    belegen systematische Übersichtsarbeiten, die auf die mangelnde
    Studienlage und Evidenz in der Anwendung von Cannabis zur Behandlung von
    Schmerzen, bei Krämpfen, in der Palliativmedizin oder begleitend in der
    Krebstherapie hinweisen», sagte Prof. Dr. Michael Schäfer, Präsident
    der Deutschen Schmerzgesellschaft.


    Beim heutigen Symposium der Bundesapothekerkammer diskutierten Ärzte und
    Apotheker über verschiedene Aspekte zur medizinischen
    Cannabis-Anwendung wie die aktuelle Rechtslage, Qualitätskriterien der
    Rezepturarzneimittel sowie Forschungsbedarf hinsichtlich der Wirksamkeit
    der Pflanze und ihrer Extrakte.


    Quelle: Pharmazeutische Zeitung online: BAK: Patienten benötigen Gebrauchsanweisung für Cannabis

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