BAK: Patienten benötigen Gebrauchsanweisung für Cannabis
Patienten, die aus medizinischen Gründen
Cannabis brauchen, dürfen bei der Anwendung des Arzneimittels nicht im
Stich gelassen werden. Das ist eine zentrale Botschaft des Symposiums
«Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen», das die
Bundesapothekerkammer (BAK) heute in Berlin veranstaltet hat. «Wenn
Cannabis von Ärzten verordnet und von Apothekern als
Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch
eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen
Hilfsmittel», sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer.
«Das Rauchen von Cannabis als ‹Joint› ist problematisch, denn die Dosis,
die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht sich jeder
Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal wieder. Das ist
mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten Arzneimitteltherapie
unvereinbar», sagte Kiefer. Er ist auch Vorsitzender der Kommission
Deutscher Arzneimittelcodex / Neues Rezepturformularium (DAC/NRF). «Wir
arbeiten an Rezepturvorschriften, die eine pharmazeutisch korrekte
Anwendung und Dosierung von Cannabisblüten und -extrakten ermöglichen.»
«Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei
denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen. Dies
belegen systematische Übersichtsarbeiten, die auf die mangelnde
Studienlage und Evidenz in der Anwendung von Cannabis zur Behandlung von
Schmerzen, bei Krämpfen, in der Palliativmedizin oder begleitend in der
Krebstherapie hinweisen», sagte Prof. Dr. Michael Schäfer, Präsident
der Deutschen Schmerzgesellschaft.
Beim heutigen Symposium der Bundesapothekerkammer diskutierten Ärzte und
Apotheker über verschiedene Aspekte zur medizinischen
Cannabis-Anwendung wie die aktuelle Rechtslage, Qualitätskriterien der
Rezepturarzneimittel sowie Forschungsbedarf hinsichtlich der Wirksamkeit
der Pflanze und ihrer Extrakte.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung online: BAK: Patienten benötigen Gebrauchsanweisung für Cannabis