Am 5. Februar 2015 kündige Drogenbeauftragte Marlene Mortler eine gesetzliche Regelung zu Cannabis als Medizin an, welche 2015 beschlossen und ab 2016 greifen sollte. Schon 15 Monate später verabschiedete das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf. Wann das Gesetz endgültig beschlossen wird, steht noch in den Sternen.
Was steht im „Cannabis als Medizin“ Gesetz?
Der Entwurf der Bundesregierung soll Cannabisblüten zu einem mehr oder weniger normalen Medikament machen. Ärzte sollen es verschreiben können und die Kosten werden in bestimmten Fällen von den Krankenkassen erstattet. Die Versorgung wird, so der Plan, über den Anbau durch deutsche Firmen sichergestellt werden, hierzu soll eine staatliche Cannabisagentur gegründet werden.
Wie ist das Gesetz politisch einzuordnen und zu bewerten?
Das Gesetz war längst überfällig. Bisher wurde der Einsatz von Cannabis als Medizin in Deutschland primär durch mutige Ärzte wie Dr. Grotenhermen und die erfolgreichen Klagen von Patienten vorangebracht. Die Politik hat das Recht der Patienten auf medizinische Versorgung blockiert, wo sie nur konnte. Trotz aller Mängel und Unklarheiten ist das Fazit aber klar. Mit diesem Gesetz wird Deutschland zu einer der führenden Nationen im Bereich Cannabis als Medizin. Die generelle Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten und die Kostenerstattung für zumindest einige Patienten stellen Deutschland in eine Reihe mit Kanada, Israel und den Niederlanden. Das Gesetz setzt international ein deutliches Zeichen des Aufbruchs. Aufgrund der Größe Deutschlands wird es weit über unsere Grenzen hinaus eine spürbare medizinische, wissenschaftliche, politische und wirtschaftliche Wirkung entfalten.
Welche Mängel und Unklarheiten gibt es?
Zu aller erst: Noch ist das Cannabis als Medizin Gesetz (amtliche Bezeichnung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“) nicht vom Bundestag beschlossen worden und Änderungen weiterhin möglich.
Als DHV haben wir einige zentrale Kritikpunkte benannt:
Das Gesetz soll explizit Eigenanbau verhindern.
• Cannabis nur als Ultima Ratio bei Kostenerstattung.
• Zweifelhafte Begleiterhebung als Grundlage für zukünftige Kostenerstattungsregeln.
• Die verhinderte Forschung der letzten Jahrzehnte muss nachgeholt werden. Das Gleiche gilt für die Fortbildung für Ärzte.
• Der Anbau soll ausschließlich für medizinische Zwecke ermöglicht werden.
• Cannabis und die zahlreichen Cannabinoide werden nicht wie zunächst angekündigt in Anlage III umgestuft.
• Nabiximols („Sativex“) und Cannabidiol („Epidiolex“) werden nicht berücksichtigt.
Die Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK, prüft in Zukunft die Erstattungsanträge der Patienten) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, zuständig für die Regeln der Kostenerstattung) sind die großen Unbekannten in der Gleichung. Gerade in Kombination mit dem Unwissen in der Ärzteschaft und der mangelhaften Studienlage wird daraus ein mehr oder weniger enger und langer Flaschenhals.
Persönlich bin ich optimistisch, dass der Schwung den die Sache inzwischen hat nur noch kurzfristig (und in fünf Jahren, wenn die Kostenerstattungsregeln erstellt werden sollen) bremsbar, aber mittelfristig unaufhaltsam sein wird. Das kommende Gesetz ist erst der Anfang. Es ist kein übertriebener Optimismus anzunehmen dass eine kommende Nicht-CDU Regierung + Gesundheitsministerium und eine Nicht-CSU-Drogenbeauftragte das Thema stärker vorantreiben wird.
Hätte mir jemand vor ein paar Jahren gesagt, dass 2016 eine CSU Drogenbeauftragte dafür kämpft, dass ich nächstes Jahr mein Cannabis von der Krankenkasse bezahlt bekomme, den hätte ich doch als verrückt beschimpft.
Sind Marlene Mortler und Angela Merkel unter die Hanffreunde gegangen?
Nein. Das Gesetz kommt, weil es alternativlos wurde. Die Regierung schreibt selbst in ihrem Gesetzesentwurf:
C. Alternativen
Keine.
Ein Eigenanbau von Cannabis durch Patientinnen und Patienten zur medizinischen Selbsttherapie birgt die Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten und ist aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht nicht zielführend.
Wie bisher bei Cannabis als Medizin in Deutschland waren es Klagen von Patienten, die das Thema vorangebracht haben. Die Regierung hat ein Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz vorgelegt und erlaubt so viel Fortschritt wie – aus ihrer Sicht – notwendig ist um zu verhindern dass Patienten eine Erlaubnis erhalten selbst anbauen zu dürfen.
Was man über das Cannabis als Medizin Gesetz wissen muss.
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BeefBuddy -
16. Juli 2016 um 11:42
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Ist der Eigenanbau von Cannabis durch Patienten damit vom Tisch?
Mitnichten! Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Frühjahr muss das BfArM nun erste Genehmigungen erteilen. Es wird ihnen schwerlich gelingen die Anträge bis zu einem Inkrafttreten des Gesetzes zu blockieren. Selbst mit dem Gesetz bleibt der Eigenanbau möglich. Dr. Oliver Tolmein, der als Anwalt den Patienten vor Gericht vertreten hat. schreibt auf seiner Website:
„Keine wichtige Rolle in dem Verfahren spielte der Gesetzentwurf mit dem Bundesgesundheitsminister Gröhe ermöglichen will, dass Ärztinnen und Ärzte Patienten Cannabis zu Lasten der GKV verordnen können. Das lag vor allem daran, dass der Gesetzentwurf an der konkreten Situation der Patienten in der nächsten Zeit nichts verändern wird: derzeit ist offen wann und mit welchen Regelungen er genau verabschiedet werden wird. Nach der Verabschiedung wird es zudem einige Zeit dauern, bis eine ausreichende Menge standardisierten Cannabis‘ zur Verfügung steht.“
Mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil im Rücken sollten Patienten gute Karten haben zumindest in bestimmten Fällen eine Anbaugenehmigung zu erhalten. Wieviel bzw. wie lange die Regierung dann nochmal blockieren kann, wird sich zeigen müssen. Neben den Kosten und der Versorgungssicherheit wird auch die Sortenvielfalt weiterhin eine Berechtigung für den Eigenanbau liefern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass kurzfristig von der Cannabisagentur eine genügende Sortenauswahl bereitgestellt werden kann oder will.
Wie unterscheidet sich das Gesetz von den Regeln in den USA oder Israel?
Es ist ein Bundesgesetz, das unterscheidet es von dem Flickenteppich in den US-Bundesstaaten bei einem weiterbestehenden Verbot auf der Bundesebene, was vieles wie die Forschung blockiert. Man darf gerade beim Vergleich mit den USA nie vergessen wie unterschiedlich gut die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten sind. Nur in der Hälfte der Bundesstaaten gibt es Cannabis als Medizin legal und meist sind die Regeln deutlich strenger als wir sie von den Bildern aus Kalifornien kennen.
Cannabis als offizielles Arzneimittel gibt Patienten einen klaren Status bzgl. Führerscheinrecht und Arbeitsrecht und gegenüber der Polizei und Behörden. Es ist ein ordentliches Gesetz einer Nation, das über Verträge und Abkommen auch über die Grenzen hinausstrahlen wird. Zum Beispiel werden Cannabisblüten als ordentlich verschriebenes Medikament nicht nur hier für Patienten legal, sondern auch wenn sie ins EU-Ausland mitgenommen werden.
Im Gegensatz zu Israel werden in Deutschland alle Ärzte für jede Indikation Cannabis verschreiben dürfen. Auch in den USA gibt es in fast allen Bundesstaaten mit einem Cannabis als Medizin System eine meist recht kurze Positivliste mit Diagnosen bei denen Cannabis eingesetzt werden darf.
Eine Kostenerstattung gibt es in den USA und Israel nicht. In den USA spielt hier das Verbot auf Bundesebene eine Rolle und dass es dort keine allgemeine Krankenversicherung wie bei uns gibt. Dort ist trotz Obamacare weiterhin jeder Achte nicht versichert und viele Versicherte können von dem Umfang – z.B. Selbstbeteiligung, Versorgungslücken, freie Arztwahl – der gesetzlichen Krankenversicherung wie in Deutschland nur träumen.
Wann wird sich für die Patienten etwas ändern?
Die Regelungen für die Kostenerstattung und die Verschreibungsfähigkeit werden, je nachdem wie schnell das Gesetz beschlossen wird, Anfang 2017 oder zumindest im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten.
Wann wird es das erste medizinische Cannabis made in Germany in den Apotheken geben?
Das steht noch völlig in den Sternen. Vor dem Jahr 2018 ist damit nicht zu rechnen.
Nachdem das Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist, wird sich die Cannabisagentur unter dem Dach des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gründen und ihre Arbeit aufnehmen. Sie muss ein vollständig neues Regelwerk für Cannabis als Medizin in Deutschland erstellen. Einiges an Know How wird die Behörde aus den Niederlanden übernehmen können. Sie muss dann die Ausschreibung für den Anbau vorbereiten, veröffentlichen und eine oder mehrere Firmen auswählen. Dann kann mit der Produktion begonnen werden. Anbau und Ernte erfolgen durch die Firmen, danach übernimmt die Cannabisagentur das Material. Sie muss es analysieren, verpacken und ausliefern lassen. Das alles braucht einige Monate und gerade beim ersten Mal wird es genug Probleme und Verzögerungen geben.
Welche Firmen werden anbauen dürfen?
An der Ausschreibung werden sicherlich viele sehr interessante bekannte und unbekannte Firmen teilnehmen. Neben dem Dronabinol-Hersteller Bionorica und anderen Firmen aus dem Bereich pflanzliche Arzneimittel oder dem niederländischen Herstellerfirma Bedrocan werden sicherlich auch Firmen aus den USA und Kanada ihren Hut in den Ring werfen. In Deutschland gibt es bereits heute sicherlich 50 Initiativen, die hier mitmischen wollen, mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, Nähe zu Szene und Patienten oder finanziellen Mitteln. Wie viele Firmen einen ersten Auftrag erhalten werden oder andere Details der Ausschreibung sind noch nicht bekannt, aber es wird auf jeden Fall spannend werden. Mehr als Anbauen und Ernten dürfen diese Firmen dann übrigens nicht. Die gesamte Ernte muss an die Cannabisagentur abgeliefert werden, die dann den Rest erledigt.
Wie viele Menschen werden von dem Gesetz profitieren?
Legt man, wie Dr. Grotenhermen die Prognosen von 1,3-1,4% aus Kanada und Israel zugrunde, so liegt die Größenordnung der Menschen, die von Cannabis als Medizin profitieren könnten in Deutschland bei über 1 Millionen. Schon heute sind in den US-Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Maine, Michigan, Michigan und Washington ca. 2% der Bevölkerung registrierte Cannabisnutzer. Der Zugang zu einer Erlaubnis ist in den meisten dieser Staaten nur mit einer Handvoll Diagnosen möglich und ebenfalls mit einiger Bürokratie verbunden.
Neben den Bundesbürgern werden auch Menschen aus benachbarten EU-Ländern und im Prinzip jeder Besucher von Deutschland von der Verschreibungsfähigkeit von Cannabis profitieren können. Ich kann mir vorstellen dass es innerhalb von Europa in einigen Fällen sogar die Möglichkeit geben könnte von der Erstattungsfähigkeit profitieren zu können.
Wir sollten die 1.000.000 Menschen auch nennen was sie sind: Nicht Profiteure, sondern Menschen, die heute politisch gewollt unnötig leiden müssen.
Was passiert mit den Patienten, die keinen „Anspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten“ durch die Krankenkassen nach den Regeln des neuen Gesetzes haben?
Patienten, welche die Kriterien für eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen nicht erfüllen werden es in Zukunft trotzdem finanziell besser haben.
Zum einen werden die Preise von Cannabisblüten sinken. Der heutige Preis in deutschen Apotheken ist ein Ergebnis sehr geringer Mengen sowie eines hohen bürokratischen Aufwandes für den Import aus den Niederlanden. Durch die steigenden Mengen an verkauftem Cannabis und die Umstufung von Cannabisblüten zu einem normalen Medikament sollte sich der Preis für Bedrocan-Blüten in Deutschland in Richtung des Preises in den Niederlanden entwickeln. Dort ist der Preis in den Apotheken nur etwa halb so hoch. Durch das neue Gesetz sollte ein privater Import in bestimmten Formen ebenfalls möglich werden, was zumindest grenznahen Patienten helfen könnte. Neben dem Monopolist Bedrocan als Hersteller und dem bis Anfang des Jahres ebenfalls konkurrenzlosen Importeur wird die Konkurrenz auf dem Markt zunehmen. Das sollte ebenfalls Druck auf den Preis machen.
Zum anderen werden weitere Patienten eine Kostenerstattung erhalten. „Bei der Versorgung mit Cannabisblüten handele es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.“ (Aus einer Ablehnung für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse).
Aktuell dürften die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Cannabisblüten gar nicht erstatten, so lautet zumindest die herrschende Lehrmeinung. Diese Ansicht wird nicht nur von Gerichten, sondern auch von dem Patienten-Anwalt Dr. Oliver Tolmein vertreten. Der Grund hierfür ist, dass die Blüten nach dem deutschen Recht keine ordentlichen Arzneimittel sind und daher keine Leistung der Krankenkassen sein können. Daran ändern auch einzelne gerichtliche Entscheidungen zugunsten einer Kostenerstattung erst einmal nichts.
Mit der Gesetzesänderung wird es den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich möglich ärztlich verschriebene Cannabisblüten zu bezahlen – auch wenn die Kriterien nicht (ganz) erfüllt sind. Das heißt nicht dass es sie auch machen, aber Instrumente wie öffentlicher Druck und Klagen werden damit deutlich erfolgreicher werden. Neben Druck oder gar Einsicht (Im Einzelfall nicht auszuschließen), wird es in einigen Fällen für die Kassen schlicht günstiger sein Cannabis anstelle anderer Medikamente zu bezahlen.
„Dem stehen Einsparungen entgegen, weil für diese Patientinnen und Patienten die Erforderlichkeit der Verschreibung anderer, gegebenenfalls vor der Verschreibung eines Cannabisarzneimittels angewendeter Arzneimittel entfällt (Austausch).“ (Aus dem Gesetzentwurf).
Wie viele Patienten schlussendlich eine reguläre oder eine solche irreguläre Kostenerstattung erhalten oder sich mit einem Privatrezept in Apotheken versorgen müssen wird sich zeigen müssen.Quelle: Was man über das Cannabis als Medizin Gesetz wissen muss – Hanfjournal
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Bin aber NICHT krank - eher Übergesund (kolpf auf Holz) - will trotzdem High sein - gibtz da auch 'n Antrag den man stellen kann????
FÜR ALLE!!!!!!!!!!!!!