Der Bundestag hat Cannabis auf Rezept freigegeben. Verordnen Ärzte die Substanz in Zukunft, müssen Krankenkassen die Therapie bezahlen.
Die Basis dafür liefert ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der jetzt verabschiedet wurde.
Die Entscheidung betrifft nach wie vor nur eine kleine Gruppe Schwerkranker: Um Cannabis auf Rezept zu erhalten, müssen die Betroffenen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So ist das Mittel nur für Menschen mit einer schweren, chronischen Erkrankung vorgesehen, bei denen zum Teil andere Therapien versagen.
Zudem wird mit der im März in Kraft tretenden Gesetzesänderung eine Begleitstudie beginnen, um die Wirkung der Therapie besser zu ergründen. Dazu übermitteln die Ärzte Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Eigenanbau bleibt verboten
Bislang mussten Betroffene bei der Bundesopiumstelle am BfArM eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -Extrakten beantragen, künftig soll das nicht mehr nötig sein. Derzeit verfügen laut BfArM 1020 Patienten über eine solche Genehmigung. Die Therapiekosten von monatlich meist mehreren Hundert Euro erhielten sie nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet.
"Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Auch Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte den Schritt: "Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen."
Weiterhin grundsätzlich verboten bleibt der Eigenanbau von Cannabis. Das Produkt sei qualitativ schlechter als das aus der Apotheke, begründet das BfArM seine Ablehnung. So sei zum Beispiel nicht kontrollierbar, wie viel vom Wirkstoff in einem Joint steckt und wie viel im nächsten. Ein Multiple-Sklerose-Patient schaffte es trotzdem im Oktober, auch für den Anbau eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hatte mit den hohen Kosten argumentiert und sich durch mehrere Instanzen geklagt.
Cannabis wird unter anderem gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind chronische Schmerzen, ein Glaukom, ADHS und das Tourettesyndrom. Der medizinische Nutzen ist allerdings nur selten mit großen Studien belegt.
Da wir hier keinen Gutenberg abliefern. Die Quelle ist der Spiegel, steht aber dasselbe in jeder Zeitung heute.