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Bekiffte Autofahrer: Gericht hält an strengem Cannabisgrenzwert fest

  • Die Kiff-Grenzwerte für Autofahrer gelten als umstritten. Während Experten eine Lockerung fordern, fallen Gerichtsurteile immer noch hart aus.


    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster zeigt keine Gnade: Trotz neuer Expertenempfehlungen hält die Justizbehörde am bisherigen THC-Grenzwert für Kiffer am Steuer fest. Der gelte nach wie vor - ungeachtet der Tatsache, dass der Wert teilweise auch noch mehrere Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werden kann. Das entschied das OVG in drei am Donnerstag bekanntgegebenen Urteilen. (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)


    2015 hatte allerdings die sogenannte Grenzwertkommission einen Grenzwert von 3,0 Nanogramm vorgeschlagen. Unter anderem begründete die Kommission dies damit, dass der bisherige Grenzwert auch nach mehrtägiger Cannabisabstinenz noch erreicht werden kann.


    Die Grenzwertkommission berät die Bundesregierung und wurde von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet.


    So begründet das OVG sein Urteil


    Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte nun auch das OVG Münster jedoch nicht den Forderungen der Experten. Zur Begründung erklärten die Richter in Münster, schon bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum könnten die Fahrtauglichkeit und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein. Das Gericht geht davon aus, dass die Kiffer ihre mögliche Fahruntüchtigkeit nicht selbst einschätzen können.


    Das OVG vernahm den damaligen Vorsitzenden der Grenzwertkommission als Zeugen und hielt dann an dem bisherigen Grenzwert fest. Entsprechend hatte als weiteres Obergericht im Mai 2016 auch schon das OVG Berlin-Brandenburg entschieden.


    Quelle: Bekiffte Autofahrer: Gericht hält an strengem Cannabisgrenzwert fest - SPIEGEL ONLINE

  • Mich würde mal interessieren wie das bei den Menschen gehandhabt wird, die med. Cannabis verschrieben bekommen. Die dürften dann ja eigentlich auch kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen...

  • Mein Stiefvater hatte Lymphdrüsenkrebs und seitdem hat er mind. 2 Opiatpflaster am Tag drauf und Kostenbefreiung. Für den FS gibt es dann einen Zettel mit Freigabe. Dann darfst du auch fahren bzw. schweben.

    Vlt. Wird das irgendwann ja so bei Cannabispatienten gemacht. Aber schon komisch wenn man dadurch auf einmal nen freifahrtschein hat...

  • https://www.heise.de/tr/artike…benwirkungen-3656019.html


    Dann fällt sogar das schweben weg.
    Klingt sinnig der Ansatz.
    Ich sehs schon kommen, wenn ich sowas mal brauche ist es nur noch halb so lustig.


    // Das war Sarkasmus.
    Meine Ma war über 2 Jahre mit dem Mist zugedröhnt. (auch Krebs)
    Aber auch das volle Programm, da kann man dann nicht mal mehr ein normales Gespräch führen.


    Leider wusste ich damals noch nicht soviel über das Thema CBD wie jetzt.
    Ich hatte es mit normalem Gras probiert.

  • Freifahrtschein für CBD bzw in diesem Fall Opiate, ja.
    THC - Nein.

    Die Sorten, die man verschrieben bekommen kann enthalten ja aber alle Thc. Naja mach mir da vlt. Auch Zuviel nen Kopf drüber rauch01

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