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Verjährt?

  • zedzeddi
  • 21. Dezember 2017 um 12:58
  • zedzeddi
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    • 21. Dezember 2017 um 12:58
    • #1

    Hey Leute,
    Vor ca. 11 jahren wurde ich zu 1,3 Jahren Haft auf2 jahren Bewährung gesetzt.
    Heute bin ich 30j. Und habe damals Jugendstrafrecht bekommen mit 19.

    Handel, Schmuggel (wobei ich nur das begleitfahrzeug war), graffiti und Growing

    Meine Frage ist, obs irgentwann mal verjährt und fals ich mal in eine Personenkontrolle komme ob die Grünen das noch im system haben.
    Führerschein durfte ich behalten, da ich in der Ausbildung war und musste auch keine weiteren Auflagen erfüllen.
    Bundeswehr musste/durfte/wollte ich trotzdem antreten. Durfte nur die ersten 5 Wochen nicht an die Waffe.nach erneutem Screen durfte ich dann alles tuen.

    Ps. Aus mir wurde trotzdem ein anständiger Mann der gut verdient und eine zauberhafte familie hat.

    • Danke und gruss

    3 Mal editiert, zuletzt von zedzeddi (21. Dezember 2017 um 13:07)

  • Markusx26
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    • 21. Dezember 2017 um 14:09
    • #2

    Ich hatte vor über 10 Jahren schweren Bandendiebstahl. Ab 100 Euro machen die gleich mal schwer draus, und ab 3 Leuten wird automatisch Bandendiebstahl draus. Verdoppelt die max Strafe von 2 auf 5 Jahre Bunker. In der Realität hatten die schon damals nicht genug Zellen um so was durch zu ziehen.
    Trotzdem wurde auch aus mir was.

    Bei der Thematik muss man in drei Bereiche unterscheiden:

    - Personenkontrolle: Normalerweise sollte nach ca. 10 Jahren nichts mehr über den Funk kommen. War bei mir zumindest so. Solange du nicht gesucht wirst, und die Sache lange genug her ist, würde es selbst den Cop nicht mehr interessieren. Es gilt in Deutschland der Grundsatz der Unschuld, und wenn ich dir es ewig vorhalte ist das Allgemeinverdacht (Straftat). Einmal böse heißt nicht dass man sich nicht geändert hat / älter geworden ist.

    - Führerschein: Du hast zwar was mit Gras am Hut gehabt, aber es ging nicht um "Fahren unter Einfluss". Daher ist die FsST hier raus, allerdings solltest du von den Cops mit THC im Blut erwischt werden, steht der alte Kram in der Gerichtsakte, und kann daher für die evtl. MPU ausschlag gebend sein. Einen Eintrag bei der FsSt hast du auf jeden Fall nicht, daher alles gut. Bei der FsST bleibt deine Akte 10 Jahre vor Ort, und "sollte" danach eigentlich geschredert werden. Erscheinst du wieder und die alte Akte ist da, so argumentiert der Typ dann "Verwaltungsrecht, du bist in der Bringpflicht und wer seine Akte nicht löscht, Pech gehabt." Also ich muss 2025 in die Behörde und beim Schreddern zusehen. :)

    - Ü2 Sicherheitsüberprüfung / Gerichtsverhandlungen: Solltest du so wie ich eine Ü2 machen müssen aus beruflichen Gründen, so bestehen die Behörden auf "Einstellungsvorschriften für Beamte" und daher kein Konsum von THC. Ich war ehrlich, doch die können es vergessen wenn die auch noch Haarproben wollen. Der Mist wird sich wahrscheinlich alle paar Jahre wiederholen, aber beim nächsten mal verklage ich Deutschland wegen Menschenrechtsverstoß und außerdem noch ziviler Angestellter in ziviler Firma und Arbeitsvertrag mit der Firma und nicht die Behörde. Interessiert die faulen, saufenden und abzockenden Beamten nicht, lehnen einen einfach ab.
    Hier wird ein großer Auszug verwendet, und ich musste die Beamtin darauf hinweisen, dass Sie rechtlich die "alte" Diebstahlsache wegen Verjährungsfristen und so nicht mehr verwenden darf. Vor Gericht steht natürlich derselbe Auszug mit allem zur Verfügung. Da sieht man wie böse du warst.

    - Und wir wollen nicht vergessen das du eine Jugendstrafe hattest. Kinderkram. Geh mal in eine normale Verhandlung als Deutscher. Bist du mit mind. 400 Euro Gerichtskosten dabei. Jugendsachen werden zudem nicht so Ernst gesehen und du musst da nichts bezahlen für die Show. Mach den Spaß ab 21 Jahre und du hast eine normale Strafe drinnen stehen. Steht aber meist auch nur so 2-3 Jahre im Führungszeugnis im schlimmsten Fall. Außer du machst noch schlimmere Sachen, doch dann bist du eh für Jahre weg gesperrt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Markusx26 (21. Dezember 2017 um 14:17)

  • Flashi
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    • 21. Dezember 2017 um 15:08
    • #3

    Huhu,

    nach 10 Jahren kannst du alle Taten löschen lassen (natürlich keinen Mord und solch schwere Taten), das sollte man auch tun & beantragen weil die Polizei es nicht freiwillig löscht & bei Perso Abfragen die Daten weiterhin nutzt. Habe ich leider selbst schon 2x erlebt, das letzte mal vor 2 Jahren in Friedrichshafen am Bahnhof ( Freundin, Ihre Tochter und die Oma war dabei...)... Junge Junge waren die frech und alles lag schon 12 bzw 17 Jahre zurück & seither sind keine neuen Einträge dazu gekommen.

    Wie oben schon erwähnt, braucht man Heute in immer mehr Berufen ein Führungszeugnis, nach löschen der Taten^^stehen die nicht mehr in dem Zeugnis drin.

  • Markusx26
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    • 21. Dezember 2017 um 15:43
    • #4

    Führungszeugnis ist das eine, aber wenn es um Behörden oder Sicherheit (Werttransport, Personenschutz,...) musst du noch eine Ü2 Überprüfung machen.
    Die holen dort das große Zentralregister raus und halten dir wirklich alles vor. Egal ob es Jugendsachen sind als man 14 Jahre alt war. Erinnert irgendwie an die Stasi oder die Jungs mit den roten Armbinden. Dachte eigentlich wir sind heute etwas weiter als in den 70ern.

    Zumindest müssen die sich so langsam mal anpassen. In 3 Jahren geht der erste Geburtenstarke Jahrgang in Regelrente und dann werden es von Jahr zu Jahr immer mehr. Mal sehn wie die Behörden und speziell die Firmen dann mit den Angestellten umspringt.

    Der Witz des Tages:
    Geht es nach der Politik haben wir ja in 4-5 Jahren lauter Fachkräfte mit Uniabschluss und die zahlen auch kräftig Steuern.
    40% der Deutschen sind in ca. 10 Jahren Rentner/Pensionäre
    Wir haben "nur" noch 2 Mio Arbeitslose, mal sehn wann wieder Vollbeschäftigung herscht.
    Die ganzen Chefs, die mich angemacht haben oder für 7,50 €/Std haben arbeiten lassen können sich die Abzocke in den Hintern schieben.
    Ich habe noch über 100 Bewerbungen geschrieben, meine nun ausgelernten Kollegen haben max. 3 Bewerbungen bei einem ca. 3,0 Schnitt geschrieben.

    Mal sehn ob die in ein paar Jahren das "böse" Kiffen endlich legalisieren. Selbst in Kanada (war einer beim Unity Cup in Amsterdam dabei) kann man mit Weedpass auf einer Ölbohrstelle arbeiten. Rauchen/Kiffen ist natürlich nicht erlaubt, aber ansonsten konnte der Chef beim Drug Test nichts machen. Selbst die Insurance/Versicherung durfte Ihn nach einem Telefongespräch/Rückfrage nicht ablehnen. Also selbst mit Gras alles im grünen Bereich.

    weed02

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  • zedzeddi
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    • 21. Dezember 2017 um 16:40
    • #5

    hey danke für die informativen Beiträge bis her. Daten bzw. Akten löschen hört sich interessant an.
    Einfach zur polizei gehen?

    Führungszeugnis stand nie was drin, um mein weiteren Werdegang nicht schwerer zu machen

  • Wasteland
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    • 21. Dezember 2017 um 16:43
    • #6
    Zitat von zedzeddi

    Führungszeugnis stand nie was drin,

    Leg dir erstma nen eintrag zu, dann macht der fred au sinn :D

  • Mr. Green
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    • 21. Dezember 2017 um 19:40
    • #7

    Die Frage ist falsch gestellt, mit Verjährung hat das nichts zu tun!

    In Deutschland verjährt gar nichts, sobald sie dich bei einer Kleinigkeit schnappen, ziehen die Faschisten alle Register, selbst Taten, die Du als Baby begagen hast, speichern die Lumpen! :D

    Ob das bei einer einfachen Polizei-Kontrolle in deren System auftaucht ist fraglich, die Möglichkeiten hätten sie, aber bei Eierdieben wird wohl eher das Wort Eierdieb erscheinen! lol01

    Nu stress dich mal nicht und rauch was das Zeug hält, am Ende bist Du eh für dich verantwortlich und wenn Mutti sagt, dass der Junge böse ist, dann ist er böse! :D

  • Kackbratze
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    • 22. Dezember 2017 um 07:25
    • #8

    Im BZR (Bundeszentralregister) steht Alles drin, was du bisher verbrochen hast und das wird auch nicht gelöscht! Da greifen dann die Behörden drauf zurück, wenn sie eine Auskunft über dich brauchen.

    engel01 On a mission from God!

  • zedzeddi
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    • 22. Dezember 2017 um 12:30
    • #9

    hab ich mir gedacht.
    Danke euch.

  • Markusx26
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    • 22. Dezember 2017 um 14:52
    • #10

    Meistens checken die Cops nur ob die Adresse passt und ob du zur Fahndung ausgeschrieben bist.
    Solange du nicht richtig Mist baust oder auf Bewährung bist, haben die meist nichts drinnen stehen.
    Hängt halt davon ab in welchem System die dich ab checken. Meine Erfahrung ist folgende:

    - Cop checkt dich über Funk. Bullensystemcheck, nicht ausgeschrieben, Adresse passt, macht keinen Stress -> kannst weiter, evtl. Knöllchen oder so

    - Kripomensch mit Wahnvorstellungen: Rucksack check, abtasten, selbst danach hat einer die Hand am Schießeisen wie im wilden Westen, nen Blattschuss in den Rücken kriegt selbst jemand ohne Waffenschein hin. Dann Handy und in der Abteilung anrufen, und schon hängt er 4 Minuten am Telefon und begeht Allgemeinverdacht wegen Taten vor 15-20 Jahren oder so. Erst als der Wahn Cop mit Androhung Strafanzeige/Strafantrag die Klappe hält darf man gehen. Aber ich lege es darauf an und will nicht gehen, also Aufklärung über Beamtenrecht, ... (fragt mal nen Anwalt was ne Anzeige so auslöst bei Beamtenverhältnis). Nun sieht er dass ich an seinen Geldbeutel will und da hat er keinen Bock drauf und den Schreib Kram. Hat schon mind. 10x funktioniert. Danke an meinen ehem. Anwalt. ;)

    weed02

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    Einmal editiert, zuletzt von Markusx26 (23. Dezember 2017 um 06:46)

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