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Erwischt, was nun?

  • PeterLustig99
  • 21. Dezember 2017 um 20:14
  • PeterLustig99
    MITGLIED
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    2
    • 21. Dezember 2017 um 20:14
    • #1

    Hey,

    Ich und meine Grower-WG (5 Mann) wurden mit unserer Plantage hochgenommen.
    Es gab eine Hausdurchsuchung. Handys, Computer, das Grow-Equipment und natürlich die Pflanzen wurden beschlagnahmt.
    Wir hatten 4 Zelte auf dem Dachboden aufgestellt und insgesamt 44 Pfanzen. WIr rauchen alle sehr viel, deshalb die Menge.
    Ist alles Eigenbedarf gewesen, trotzdem wird uns vermutlich Handel nachgesagt.
    Anwälte etc. sind bereits eingeschaltet, allerdings habe ich sehr wenig Infos zu eventuellen Strafen.
    Hat hier im Forum eventuell jemand Erfahrtung mit einer ähnlichen Situation gemacht? Was droht uns?

    Gruß

    Der Peter

  • Online
    pineapple
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    • 21. Dezember 2017 um 20:28
    • #2

    würd mal mit ner ordentlichen bewährungsstrafe rechnen das ihr mit mehreren leuten gegrowt habt ist auch nicht von vorteil wird dann iwie als bandenkriminalität gewertet.was genau euch blüht kann man schwer sagen ist vom bundesland vorstraffen und was weis ich nicht noch abhängig

  • Amnesia1978
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    • 21. Dezember 2017 um 20:28
    • #3

    Mehr Infos.
    Ist von Land zu Land anders. Dann im den Ländern von Bundesland oder Kantonen nochmals eigens geregelt ;)
    Ja ab 3 Personen is das Bandenmässiger Anbau da wird es schwierig.
    So wenig bis gar nichts Aussagen.
    Anwälte die sich mit BTMG Gesetze gut auskennen habt ihr hoffentlich

    Erfahrung habe ich keine damit und möchte ich auch nicht ;)

    legal01 Greez Amni legal01

  • PeterLustig99
    MITGLIED
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    • 21. Dezember 2017 um 20:50
    • #4

    wir wohnen in Niedersachsen - Deutschland

    Aber wie kann man uns Handel vorwerfen oder gar dafür verurteilen?
    es gibt niemanden, der sowas aussagen wird, keine abgehörten gespräche oder sonst was, weil
    wir nichts verkauft/verschenkt etc. haben.
    44 Pflanzen sind nicht wenig, aber bei 5 Leuten sind das nichtmal 10 pro Person.
    Vorstrafen sind btw. nicht vorhanden.

  • Amnesia1978
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    • 21. Dezember 2017 um 20:59
    • #5

    Also es gilt ja eh die Unschuldsvermutung, dass heisst die Staatsawaltschaft muss euch das nachweisen ansonsten is nix mit Handel und einer Verurteilung deswegen. So wenig wie möglich Aussagen und strikte auf Eigenbedarf hinweisen, dass könnt ihr nicht abstreiten Logo

    legal01 Greez Amni legal01

  • BeefBuddy
    Gast
    • 21. Dezember 2017 um 21:06
    • #6

    Jedes Urteil ist anders! Es gibt keine Antwort wie es bei euch seien wird, jeder Richter urteilt nach eigenem Ermessen!
    Daher wird es euch null bringen hier zu fragen !
    Hätte hätte Fahrradkette

  • mrsalz
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    • 21. Dezember 2017 um 21:25
    • #7

    das gibt ein blaues Auge mit Bewährung - aber - ne freiwillige Therapie wäre an zu raten, kommt bei Gericht gut ;)

  • bonner
    Gast
    • 21. Dezember 2017 um 21:59
    • #8
    Zitat von PeterLustig99

    es gibt niemanden, der sowas aussagen wird, keine abgehörten gespräche oder sonst was, weil
    wir nichts verkauft/verschenkt etc. haben.

    wie kam es zum bust .

  • DrGrinspoon
    MITGLIED
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    • 23. Dezember 2017 um 00:23
    • #9

    das wichtigste ist natürlich einem guten Anwalt zu haben. Beraten lassen und ihm alles offen legen und gegebenenfalls wird sich da was Regeln lassen. Solange der Handel nicht ersichtlich ist aus den Chat Protokollen, wird es schwer. Und wie schon geschrieben wurde ist es von BL zu BL anders. Evtl. auf total süchtig machen und sagen das es kostengünstiger sein eigenes Weed anzubauen als "gestrecktes unter einer Brücke bei einem Dealer zu holen" solche Beispiele nennen gerade die Richter ja gerne^^

    Viel Glück

  • mrsalz
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    • 23. Dezember 2017 um 00:28
    • #10
    Zitat von DrGrinspoon

    Evtl. auf total süchtig machen und sagen das es kostengünstiger sein eigenes Weed anzubauen als "gestrecktes unter einer Brücke bei einem Dealer zu holen"

    falscher Weg :P

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  • DrGrinspoon
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    • 23. Dezember 2017 um 00:32
    • #11
    Zitat von mrsalz

    falscher Weg :P

    bei einer bekannten hat es vorkurzem was gebracht. Meiner Meinung nach sollte man sowieso nur den Anwalt sprechen lassen, zeigt meine kürzliche Erfahrung:P

  • mrsalz
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    • 23. Dezember 2017 um 00:35
    • #12

    man sollte dem Thema absprechen um einen weiteren Konsum nicht zu provozieren !

  • Markusx26
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    • 23. Dezember 2017 um 02:17
    • #13

    Rede mit dem Anwalt und sei ehrlich zu Ihm. Die Frage ist halt ob es sich rechnet pro Nase ein Zelt zu verteilen oder ob uU einer die Schuld auf sich nimmt.
    Aber das muss dir der Anwalt sagen. Ich habe schon mehrfach davor gewarnt mit zig Personen zu arbeiten. Ab 3 Personen geht das Strafrecht von Bandenmäßigkeit, und bei der sicher gestellten Menge wird erst mal kein Eigenbedarf angenommen. Auf jeden Fall keine Aussagen tätigen, nur über den Anwalt machen.

    P.S.:
    - Wenn die Cops dir etwas versprechen, dürfen die das gar nicht.
    - Nur der Staatsanwalt oder der Richter darf Strafnachlass gewähren.
    - Also trau den saufenden Bullen nicht wenn die etwas sagen. "Alles was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet."
    - Eure IT Hardware dürfte ca. 4-6 Monate brauchen bis Ihr es wieder bekommt, also gleich neuen PC kaufen. Mein Arbeitskollege hatte mal Anklage wegen Pornobilder mit Minderjährigen, was aber totaler Bullshit war.
    - Wenn die Cops eine ED (Erkennungsdienstliche Behandlung) wollen, niemals eine DNA Probe freiwillig abgeben. Dafür braucht der Cop nen Beschluss vom Richter, aber vielleicht stehst du ja gerne in der LKA Datenbank. Also lies dir erst die Briefe genau durch bevor du einfach so was abgibst.

    weed02

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  • Kackbratze
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    • 23. Dezember 2017 um 06:05
    • #14

    Mich würde ja auch interessieren wie es dazu kommen konnte?

    Zitat von PeterLustig99

    Wir hatten 4 Zelte auf dem Dachboden

    Wärmebild? Lampenbauer? Kommissar Zufall? Internet- Bestellung?

    engel01 On a mission from God!

  • Markusx26
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    • 23. Dezember 2017 um 06:40
    • #15

    Hmm, viele Möglichkeiten:

    - Mehrfamilienhaus und liebe Nachbarn oder zur Miete und der Kaminkehrer kam vorbei
    - Vermieter ging auf den Dachboden und hat eines der vier Zelte gesehn/gehört
    - Bei vier Zelten vielleicht den Hausstrom genommen und Vermieter wundert sich über 4fachen Strombedarf für Hauslicht
    - Nachbarn haben die Zelte gesehn und anonym gemeldet
    - WG mit 5 Kiffern riecht man im ganzen Haus. Wenn man alleine kifft ist das eine, aber jeden Tag die Hütte ab zu rauchen riecht man sehr schnell.
    - 5 Leute WG hat auch unendlich viel Besuch, einer hats gesehn, ein anderer hat gelabert
    - Einer der fünf hat vielleicht was vertickert/mit Fremden geraucht und gelabert. Der Unbekannte in der Runde war ein Bullenspitzel.
    ........

    weed02

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  • BeefBuddy
    Gast
    • 23. Dezember 2017 um 07:44
    • #16

    pop02

  • Kackbratze
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    • 26. Dezember 2017 um 06:55
    • #17

    Na klar, Möglichkeiten gibt es viele :rolleyes: Dachte der Anwalt wüsste vielleicht schon woran es gescheitert ist aber hier kommt wohl nix mehr?! :/

    engel01 On a mission from God!

  • smokyhh
    Gast
    • 28. Dezember 2017 um 21:00
    • #18
    Zitat von DrGrinspoon

    bei einer bekannten hat es vorkurzem was gebracht. Meiner Meinung nach sollte man sowieso nur den Anwalt sprechen lassen, zeigt meine kürzliche Erfahrung:P

    und auch nur in so einem Fall wird Therapie eine Aussicht sein. Bei normale Konsumenten auch noch Gras, kommst du nicht mit Therapie davon. Da muss schon suchtverhalten vorliegen und das man deshalb Straftaten begeht um seinen Konsum zu decken.
    Besonders wenn ich auf normal tue wird mir eher Handel vorgeworfen.
    Auch noch bei 4 zelten:) Aber auftreten und benehmen wird angerechnet. es kommt schon auf Handel hinaus wenn zwei drei Leute sich eine Menge teilen.
    Habe tausende für Anwälte bezahlt, Im Knast 2 Jahres Strafe abgesessen und kurz vor Ende eine Strafe wegen Heroinhandel. Anwältin war eine der grossen die Dealer in Hamburg vertritt, die hat mir paar Jahre erspart und bin frei gekommen.
    Ohne sie hätte ich arschkarte gezogen.
    Aber Deutschland ist ein Witz. Da brauch man nichtmal eine Haftstrafe erwarten was auch gut ist. Bin aber froh in Hamburg zu leben statt Bayern vom gesetzlichen her.

  • DrGrinspoon
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    • 28. Dezember 2017 um 21:10
    • #19

    mit meinem anwalt bin ich bisher gut gefahren lieber ihm das geld als dem staat in den Rachen schieben

  • sneedlewoods
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    694
    • 28. Dezember 2017 um 21:16
    • #20
    Zitat von DrGrinspoon

    bei einer bekannten hat es vorkurzem was gebracht. Meiner Meinung nach sollte man sowieso nur den Anwalt sprechen lassen, zeigt meine kürzliche Erfahrung:P

    Das ist schon mal richtig. Unbedingt die Klappe halten bevor der Anwalt eingeschaltet ist, und jede einzelne Aussage mit ihm absprechen!
    Das ist vor allem wichtig in Streßsituationen wie einer Hausdurchsuchung. Da kann einem jede unbedachte und beifällige Aussage hinterher schnell auf die Füße fallen, denn man kann sie nicht mehr zurücknehmen oder bestreiten. Und wenn sie einen in irgend einer Form direkt oder indirekt belastet, dann wird sie auch zu 99% auch verwertet werden.

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