Alter was für ein Müll!
Ganz ehrlich, auch wen Assi aber als erstes dem Mitbewohner ordentlich ans Maul, weil warum liest der deine Mails!....
Zweitens dem Mitbewohner nochmal ans Maul, weil er es den Nachbarn erzählt!
Drittens zu den Nachbarn gehen, undfragen was das Problem ist....
Was passiert wenn man mit Seeds erwischt wird?
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Smoke157 -
31. Dezember 2017 um 13:28
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Drittens zu den Nachbarn gehen, undfragen was das Problem ist....
... u. eine aufs Maul geben haste vergessen und wenn die Bullen kommen, auch gleich auf die Fresse geben ...
einfach mal allen eine aufs Maul geben, dann wird das schon .... ah ja, den Richter natürlich auch ordentlich vermöbeln.
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... u. eine aufs Maul geben haste vergessen und wenn die Bullen kommen, auch gleich auf die Fresse geben ...einfach mal allen eine aufs Maul geben, dann wird das schon .... ah ja, den Richter natürlich auch ordentlich vermöbeln.
War der Brüller! Danke für den
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Alter was für ein Müll!
Ganz ehrlich, auch wen Assi aber als erstes dem Mitbewohner ordentlich ans Maul, weil warum liest der deine Mails!....
Zweitens dem Mitbewohner nochmal ans Maul, weil er es den Nachbarn erzählt!
Drittens zu den Nachbarn gehen, undfragen was das Problem ist....Frag ich mich auch wieso der mitliest.
Habe denn Nachbarn das ihn das eig null was angeht,meinte er drauf "Ich wohn hier ja schließlich auch mit also geht es mich was an".Und der Mitbewohner tut so auf "Ja,das können wir nicht dulden lassen,sonst sind wir alle mit dran".
Bin aus der Wohnung sowieso bald raus -
wtf^^, nichts wie weg da!
Eins ist klar, würde mich der deswegen hin hängen, würde ich Ihn sofort anzeigen weil er illegal in meine Emails rein ist.
Alter dafür kriegt er richtig aufn Sack und das Gericht kann das kaum gegen dich verwenden, da illegal besorgt, aber es ist immer scheiße wenn die Polizei mit kriegt das man kifft. -
mal gucken,ich hoffe das sich alles wieder regelt so und die Polizei erst garnicht kommt so
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ich bepiss mich gleich vorlachen HAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHHAHAHAHHAHAHAHAH geil soviele HAHA kriege ich hier gar nicht rein gehämmert
Selbst wenn jemand dein Paket, wie du sagst, abfangen würde, es geöffnet wird und oder jemand davon Lichtbilder macht, begeht er eine Straftat und kann für seine kleine spaßige Aktion belangt werden.
Würde ich jetzt natürlich nicht machen wenn ich ne Wohnung voller Plants hätte aber vielleicht weist du die Person mal nett drauf hin, reden kann bekanntlich helfen und fördert die Kommunikation.
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Selbst wenn jemand dein Paket, wie du sagst, abfangen würde, es geöffnet wird und oder jemand davon Lichtbilder macht, begeht er eine Straftat und kann für seine kleine spaßige Aktion belangt werden.Würde ich jetzt natürlich nicht machen wenn ich ne Wohnung voller Plants hätte aber vielleicht weist du die Person mal nett drauf hin, reden kann bekanntlich helfen und fördert die Kommunikation.
Also würde sich dis sozusagen aufheben wenn der denn brief öffnet und bilder macht,was dann wiederrum besser für mich wäre so ?
Der Typ ist grad net da so,kann ihn später mal drauf hinweisen. -
Man Junge, denk doch mal n bisschen mit, nicht böse gemeint aber ich frag mich wirklich ob du hier irgendwie, irgendwas registrieren konntest oder einfach unachtsam los tippst.
Keine Beef jetzt hier und ich rede nicht von dir @BeefBuddy biiitchLass gut sein, wenn du, wie du sagt 21 Jahre alt bist, solltest du bei gesunder Anatomie in der Lage dazu sein, das mit der netten Person zu klären.
Wenn das nicht der Fall ist, dann entweder A) weil du nicht fähig dazu bist oder B) die Person nicht mit sich reden lässt.
Beim letzteren ist ehe alles Scheiss egal, da kannste machen was du willst.. gibt halt n paar hoffnungslose Fälle.Dann würde ich C) Mir schleunigst gedanken machen, wie du vorgehst.
JA, immer noch.. letztens noch erwähnt.
Ob es deine "Tat" besser macht, na ich weiß nicht.
Die Person würde dafür sicherlich belangt werden, wenn man oder Staat es drauf ankommen lässt bestimmt.Im Endeffekt sind Seeds, einfach Seeds, das drum herum macht es in einigen sturen Ländereien zur Straftat.
""Grundgesetzbuch - Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.§ 202 Strafgesetzbuch - Verletzung des Briefgeheimnisses
Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
§ 206 Strafgesetzbuch
Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder
3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die1. Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,
2. von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder
3. mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind.
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(5) 1 Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. 2 Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. 3 Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
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Respekt!!..der ganzen Lachnummer so nen langen Beitrag zu spendieren
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sollte jetzt aber auch gut sein
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Respekt!!..der ganzen Lachnummer so nen langen Beitrag zu spendieren
mh na dieser LANGE kam vorbei, für ne WEILE.
Kennst den doch auch ? -