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Von Nachbarn verpetzt / Observierung / Wann ist Anbauen wieder möglich?

  • Sumpfkraut
  • 13. Juni 2018 um 23:33
  • Sumpfkraut
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    • 13. Juni 2018 um 23:33
    • #1

    Hey,
    angenommen man wird von Nachbarn bei den Bullen verpetzt und diese observieren einen nun und schleichen nachts (im Auto) an der Bude entlang (evtl mit Wärmebildkamera im Gepäck)... Nach welcher Zeit ist es wahrscheinlich dass die das Interesse an einem verlieren (und man wieder relativ safe anbauen könnte)?
    <X

  • Mijil
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    • 13. Juni 2018 um 23:39
    • #2

    Glaube ja nicht, dass Streifenpolizisten dich mit Wärmebildkamera observieren, aber vielleicht bin ich ja naiv.

    Hätten deine Nachbarn dich tatsächlich verpfiffen, hättest du denke ich schon Besuch gehabt.

  • Sumpfkraut
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    • 13. Juni 2018 um 23:41
    • #3

    Laut einer bekannten Kanzlei die sich auf das Thema Anbau spezialisiert haben ist das Überwachen mit Wärmebild keine Seltenheit mehr.

  • Zackenblatt
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    • 13. Juni 2018 um 23:55
    • #4

    Da kannste machen nix.....musste gucken zu..... :D

    Solche Gedanken können einen fertig machen.
    Ich stelle mir dann immer die Frage " bin ich so ne große Nummer?"

    Glaube nicht, dass sie sich die Zeit nehmen!!!

    wachs01

  • Karler
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    • 14. Juni 2018 um 00:02
    • #5

    Was die Bullen herumkaspern muss immer in einem gewissen Verhältnis zum Nutzen stehen. Das du für dich ein paar kleine Pflanzen anbaust, taugt nicht mal für die zweite Seite im Lokalblatt. Entweder kommen die direkt oder haben wichtigeres zu tun.

    Ente gut. Alles gut.

  • Flashi
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    • 14. Juni 2018 um 00:04
    • #6

    Beim LED Grow bringt die Wärmebildkamera rein garnichts. Das betrifft eigentlich nur NDL/MH/CDM Grower. :D

    Früher ist die Polizei sofort nach bekannt werden einmarschiert, Heute beobachten Sie dich eher und checken die Lage, vor allem wollen die natürlich wissen wer und wie oft man dich besucht. Daran erkennen die gleich was los ist, oder auch nicht... :D


    Edit: Hast du nicht auch ohne AKF gegrowt ? Zumindest zeitweise... Keine Ahnung das machen so viele..

  • Sumpfkraut
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    • 14. Juni 2018 um 00:18
    • #7

    So gut wie immer mit AKF, durchs Rauchen könnte aber schon mal der eine oder andere weedy smell gerochen haben. Ein Nachbar hat halt meinen Krempel gesehen wie ich den ins Auto geladen hab... war zwar verpackt aber nicht sehr stealth da ich ziemlich unter Zeitdruck stand. ;(
    Habe dann später mal diesen und nen anderen Nachbarn reden hören und ziemlich eindeutiges mitgehört sodass ich mir ziemlich sicher bin den Grund des Auffliegens zu kennen... Und unter anderm danach noch ein gespräch mitbekommen, von wegen Lipozei einzuschalten :love:

    Einmal editiert, zuletzt von Sumpfkraut (14. Juni 2018 um 00:23)

  • Markusx26
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    • 14. Juni 2018 um 01:11
    • #8

    Option 1: Die labern nur und wenn du nicht auffällst geht das vorbei.
    Option 2: Die gehn zu den Cops und die Kripo klingelt. Ohne Durchsuchungsbeschluss dürfen die aber nichts machen.
    Option 3: Kenne deine persönliche Geschichte nicht, aber wenn du schon mal auffällig warst und der Verdacht im Raum steht, haben die Cops schon mal nen Anfangsverdacht.
    Option 4: Spätestens im Süden kommen die immer mit "Gefahr im Verzug", und da hättest du schon längst eine HD gehabt.

    Wahrscheinliche Gründe warum man auffällt:
    - Ohne AKF gegrowt
    - Pflanzen am Fenster/im Garten
    - Kenne es noch von meinen jungen Jahren, wenn die jungen Leute nicht lüften und mit 5 Leuten die Bong heizen.
    - Deine Wohnung ist ein "Bahnhof" und jeden Tag kommen zig Leute vorbei
    - Ihr macht die ganze Zeit Party, und die Musik läuft schön laut und Ihr macht zuviel Lärm.
    - Checken ist ganz schlecht, denn Verkauf ist dein Untergang
    - Die Wohnung geflutet mit einem Hydrosytem, weil man sich was bastelt und nichts dauerhaft kontrolliert/überwacht.
    - Du hast zu wenig Kontakt zu den Nachbarn. Die müssen denken du wärst ein unauffälliges Männchen und trinkst halt Alkohol. Eine Fassada nach außen hilft. Ruhiger, unauffälliger, freundlicher Nachbar.
    - Auffällig gekleidet bzw. Dreadlooks. Bei der letzten Fahrt mit Flixbus in die Heimat war ein junger Typ im Bus mit typischer Kleidung, Dreadlooks,... sofort Kontrolle. Als die Polizistin (hübsches Ding für einen Quickie) mich nach Blumen gefragt hat, fragte ich ob wir ein Date hätten. Schon war Sie stumm, und lief rot an. Steig nicht in so ein Gespräch ein und wechsel das Thema, schon wissen die nicht mehr was die sagen sollen.

    weed02

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    Einmal editiert, zuletzt von Markusx26 (14. Juni 2018 um 01:36)

  • Scotty
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    • 14. Juni 2018 um 08:06
    • #9

    Wenn die einen überwachen, dann sicher nicht wg 3 -6 Pflanzen, da kann man wohl noch eine Null dranhängen.

    Ich schätze mal, da schlägt die Paranioa durch.

  • Sundancer
    Gast
    • 14. Juni 2018 um 08:08
    • #10

    Eine Observation zum Zwecke der Strafverfolgung (§ 163f StPO nach deiner Darstellung) kann über Monate andauern, auch mit mehrwöchigen Pausen in der Zwischenzeit. Wärmebildkameras gehören m. W. auch nicht zur Standardausrüstung des Wach- und Wechseldienstes der Polizei ("Streifenpolizei"), sondern sind technische Hilfsmittel der entsprechenden Facheinheiten.

    Die Observation zum Zwecke der Strafverfolgung, als auch mittels technischer Hilfen zum Zwecke der Datenerhebung (z. B. auf Grundlage von § 17 PolG NRW) stehen unter Richtervorbehalt. Falls dieser nicht beachtet wird, kann sich ein Beweisverwertungsverbot anschließen.

    In der Rechtsprechung sind Fälle dokumentiert, bei denen Maßnahmen durchgeführt wurden und man festgestellt hat, dass 10g mitgeführt/ zwei Monate später 2,5g Gras verkauft wurden. Also sollte man nicht davon ausgehen, dass lediglich große Plantagen im Fokus stehen, sondern auch der Grower in einer Wohnung Ziel von Ermittlungen werden kann (Quelle - wobei der Betroffene hier recht..."naiv" war, nachdem drei Monate zuvor eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, bei der 15g Gras, 70g Hasch, Waage und Tütchen gefunden wurden).

    Kannst zum Anwalt gehen und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Oder dich einfach rechtskonform verhalten ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Sundancer (14. Juni 2018 um 08:17)

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  • Walderhans
    Gast
    • 14. Juni 2018 um 08:44
    • #11

    Na der Fall zielt aber deutlich auf Handel ab und war auch kein Eingriff in den Innenbereich der Wohnung. Wärmebild ist da schon ne Nummer höher angesiedelt. Da wird dann ein privater Bereich erfasst. Ob das Urteil dann genauso erfolgt wäre? Man darf zweifeln.

    Aber das Ganze muss man eher mal ein wenig anders sehen. Ein Streifenwagen und Wärmebildkamera halte ich für ausgeschlossen. Einfach weil es bei der Polizei angefangen von Ausbildung, Fähigkeitsnachweis, Kalibrierung und all so was ein riesiger Geschiss gemacht wird. Wenn dann haben spezielle Einheiten diese Kameras und die fahren sicher Zivil rum.

    Dann sind es die Kosten. In dem Urteil steht ja schön drin, dass es sich fast anbot auf dem normalen Weg mal ne Weile kurz zuzusehen, was denn alles da so ein- und Ausging. Mit dem was da beschrieben wurde hat der normale Grower null Problem. Echter Handel ist dann schon ne andere Nummer als Homegrow für uns selber. Und da setzen die auch bei kleinen Fischen schon mal teure Technik ein.

    Und ich finde das wichtigste ist, das man sein Umfeld kennt und die einen mögen. Diese anonyme Massenhaltung von Menschen macht es so schön einfach mal kurz seine urdeutsche Blockwartsmentalität rauszuhängen. Hatten wir hier auch im Herbst. Ging aber gewaltig nach hinten los.

  • Scotty
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    • 14. Juni 2018 um 17:26
    • #12
    Zitat von Walderhans

    Und ich finde das wichtigste ist, das man sein Umfeld kennt und die einen mögen. Diese anonyme Massenhaltung von Menschen macht es so schön einfach mal kurz seine urdeutsche Blockwartsmentalität rauszuhängen.

    Da hast Du einerseits recht, andererseits kann die Anonymität einen auch schützen. Solange man nicht auffällt ist alles schick. Selbst ein freistehendes Eigenheim schützt dich nicht davor, das Dein Nachbar ein Arsch ist.

    Da kann es manchmal sogar von Vorteil sein, in einer Mietskaserne zu wohnen, wo sich keiner um den anderen schert und es erst interessant wrd, wenn es aus der Wohnung süsslich riecht, weil die kleine Omma da schon ein paar Wochen liegt ( ist für die Omma kein Vorteil, aber ihr wisst, was ich meine ).

  • Karler
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    • 14. Juni 2018 um 17:38
    • #13
    Zitat

    dass 10g mitgeführt/ zwei Monate später 2,5g Gras verkauft wurden.

    Wow 8o Dafür gabs ganz bestimmt 15-30 Sozialstunden. Dem hamses aber richtig gegeben depp01
    Das die eingesetzten Kräfte stattdessen mindestens 20 Taschendiebstähle verhindern hätten können, ist ein Preis den unsere Gesellschaft gern zahlt. Wie war das nochmal mit dem Amri? Polizisten hatten zuviele Überstunden und mussten deshalb die Überwachung einstellen fuck01

    Ente gut. Alles gut.

  • Walderhans
    Gast
    • 14. Juni 2018 um 18:45
    • #14

    Das mit den Sozialstunden würde nicht zu sehr annehmen. Je nach Richter kann das auch mal ganz nach hinten losgehen, weil es eine gewisse Normalität ist und dauerhaft so war. Dann ist das womöglich erwerbsmäßiger Handel.

    Ich kenne einen Fall, da haben die aus einem Küchenmesser zu Stecklinge schneiden einen bewaffneten Handel konstruieren wollen. So ein Quatsch, wurde auch nix draus, aber der Kollege hat kräftig geschwitzt als die Klageschrift kam.

    Und dass der gesamte Teil völlig daneben ist mag uns hier allen klar sein. Als die Nachbarn Besuch bekamen, stand eine Horde alter Leute auf der Straße und war sicher, dass es lebensgefährlich ist. "So was sind Verbrecher, die so ein Marihuna spritzen" war da zu hören. Und das mit Marihuna ist kein Tippfehler, hab ich genau so gehört.

    Bei den Leuten gelten wir als schwer Kriminelle.

  • pumuckel
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    • 14. Juni 2018 um 18:55
    • #15
    Zitat von Sumpfkraut

    (evtl mit Wärmebildkamera im Gepäck)

    Ich glaub du hast zuviel am Joint gezogen. Paranoia schiebe ich auch manchmal wenn ich zu breit bin :thumbsup:

  • Karler
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    • 14. Juni 2018 um 19:58
    • #16
    Zitat

    Als die Nachbarn Besuch bekamen, stand eine Horde alter Leute auf der Straße und war sicher, dass es lebensgefährlich ist. "So was sind Verbrecher, die so ein Marihuna spritzen" war da zu hören... Bei den Leuten gelten wir als schwer Kriminelle.

    Meine Erfahrung sagt mir, das wenn die Wohnungstüre zu ist, Leute die sowas sagen, als dumm und geschwätzig gelten;) Aktuell ist es vor allem die Angst vor dem Geschwätz genau dieser Personen, die einen Meinungsumschwung in der öffentlichen Debatte bremst. Das nächste Mal stellste dich daneben und machst dich vor allen Leuten über diesen Schwachsinn lustig. Verweise einfach auf einen Artikel der letztens in der Tageszeitung zu lesen war. Das wirkt gleich doppelt, weil von solchen Assis sowieso bekannt ist das die sich keine Zeitung leisten können.
    Ist wie bei Gespenstern. Vor denen haben Kinder auch nur solange Angst, bis sie merken das sich sonst keiner fürchtet.
    Laut gesicherten Studienergebnissen gelten Dauerberauschte als Cheater. Ist im Prinzip ne Neid Kiste. Sobald die anderen merken, das man genauso von der 40 Stunden Woche abkotzt wie sie selbst, ist man den Malus los. Zumindestens bis was komisches oder extremes passiert.

    Ente gut. Alles gut.

  • Walderhans
    Gast
    • 14. Juni 2018 um 20:08
    • #17

    Ich hab mal einfach drauf verwiesen, dass es das ganz legal in der Apotheke gibt und ich hab gehört, man kann es nur essen oder rauchen.

    Da war dann auch Ruhe. Und dass es eben nie jemand gemerkt hat und der Nachbar auch ein ortsbekannter und geschätzter Handwerker ist. Wurde eh alles eingestellt. Die waren 6 Wochen zu früh dran. Da war noch keine Ausbeute. 6 Wochen später wär das anders ausgegangen. So waren es keine 7 Gr reines THC.

    Aber die Leute leben in einer ganz eigenen Welt.

  • Karler
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    • 14. Juni 2018 um 20:11
    • #18
    Zitat

    Je nach Richter kann das auch mal ganz nach hinten losgehen,

    Das muss die nächste Instanz dewegen noch lange nicht so sehen. Bei Handel an Minderjährige sind die allgemein hart. Was Erwachsene untereinander treiben, ist dagegen selten interessant für das Volk.
    Da muss schon mehr passieren, wie

    Zitat

    erwerbsmäßiger Handel.

    zum Bleistift. Der wird aber gern über Zeugen nachgewiesen und wir alle wissen wie schnell die einen fragwürdigen Leumund haben. Schon blöd wenn bis zur Berufung der Zeuge verhandelt wurde und der ja gar nichts gemacht hat :D
    Ich stell mir da bildlich vor wie der Staatsanwalt krampfhaft versucht mit einer Panzerfaust seinen Fuß zu treffen.

    Ente gut. Alles gut.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karler (14. Juni 2018 um 20:18)

  • smokyhh
    Gast
    • 16. Juni 2018 um 10:45
    • #19

    :)

  • Hanfkleetee
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    247
    • 21. Juni 2018 um 20:08
    • #20

    Nach einem Umzug und zwar nach der Bewährungsstrafe. Und bei einer Verurteilung nach zehn Jahren Auskunft ersuchen und Polizeieinträge löschen lassen.

    Hanf, wächst immer wieder nach!

    kiffer01

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