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Modedroge «Spice» ist jetzt verboten

  • Die Modedroge "Spice" ist von Donnerstag (22.1.) an verboten. Dann sind Handel, Herstellung und Besitz strafbar. Die wichtigsten Fragen zum Verbot von "Spice" im Überblick:
    GILT DAS VERBOT FÜR ALLE FORMEN DER KRÄUTERMISCHUNG? Nein. Durch die Eilverordnung wurden fünf Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt. Enthält das angebotene «Spice» einen dieser Stoffe, dürfe es nicht mehr verkauft werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Berlin. Dazu gehörten die Substanzen «JWH-018» und «CP-47,497» sowie damit verbundene.


    GIBT ES AB DONNERSTAG KEIN "SPICE" MEHR IN LÄDEN ZU KAUFEN? Sofern die angebotenen Mischungen einen der verbotenen Stoffe enthalten, müssen sie dem Ministerium zufolge entfernt werden. Wenn der Händler sich darüber nicht sicher sei, sollte er besser vorsichtig sein. Hat er «Spice» mit den verbotenen Wirkstoffen im Regal liegen, mache er sich strafbar.


    MÜSSEN BESITZER VON "SPICE" IHRE VORRÄTE WEGWERFEN? Vorausgesetzt die Mischung enthält die verbotenen Substanzen, ist dem BMG zufolge auch der reine Besitz strafbar. Das gelte unabhängig davon, ob man «Spice» als Räucherware nutzen will oder zum Konsumieren. Auch hier gilt: Wer nicht sicher ist, was sein «Spice» enthält, sollte sich besser davon trennen.


    WELCHE STRAFEN DROHEN BEIM HANDEL ODER BESITZ VON "SPICE" Wer mit «Spice», das die verbotenen Substanzen enthält, handelt oder es besitzt kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bekommen, erläutert das Bundesjustizministerium in Berlin. Verkauft jemand «Spice» in nicht geringer Menge oder gibt ein Über-21-Jähriger die verbotene Substanz an einen Unter-18-Jährigen ab, drohe eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.


    Nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz besteht jedoch die Möglichkeit, von einer Verfolgung abzusehen. Dafür muss es sich um eine geringe Menge der verbotenen Substanz für den Eigenverbrauch handeln, die Schuld des Täters muss gering sein und es darf kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Wenn die Ermittlungsbehörden den Verdacht einer Straftat haben, müssten sie aber in jedem Fall erstmal ermitteln, so das Justizministerium. Staatsanwaltschaft oder Gericht könnten das Verfahren einstellen.
    :shock: :roll:

    "des macht die Sau a nimmer fett, haus einfach drauf"

  • lol gibt viele so kreutermischungen... aber wollte das spice mal probieren weil das hald irgendwas hatte was es jetzt verboten macht... und wenns das andere ned hat isses ja fürn Arsch... und wenns es hat isses jetzt auch verboten... bei den amis gibts auch sowas aber schaut anders aus und is viel billiger seht mal hier http://www.internationaloddities.com/ das geilste sind die Namen "Stunk" lol

    Zurück im Leben.... Sonne, Pflanzen, Gras, und weit weg von Bayern smokeittt

  • ne Mr.Nice ich kenn viele so Kräutermischungen und hab nicht eine probiert bisher... aber ich wollte das "brühmte" Spice mal probieren weil so ein Wind drum gemacht wurde lol naja wird ja jetzt nix mehr... vieleicht probier ich ja mal die legal Buds zur gaudi :D aber wollte hald spice lol

    Zurück im Leben.... Sonne, Pflanzen, Gras, und weit weg von Bayern smokeittt

  • naja bin froh des zeugs nicht probiert zu haben.
    finds auch richtig das es verboten worden ist chemisches zeugs nee danke! entweder ich rauch nix und bleib legal,
    oder ich lebe illegal und rauch gute matten

    Management ist
    wenn 10 Leute
    für das bezahlt werden,
    was 5 billiger tun könnten,
    und davon 2 krank sind.

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  • gut so weg mit dem dreck


    wer angst hat sich strafbar zu machen soll bier saufen.

    Religionskriege sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Erwachsenen Menschen in denen es darum geht wer den cooleren imaginären Freund hat.


    „Die Hölle gab mir meine halben Talente, der Himmel schenkt dem Menschen entweder ein Ganzes oder gar keins.“ Heinrich von Kleist

  • des Zeug wurde verboten, weil sich darin synthetisch hergestelltes THC befindet, bezeichnet als "CP-47,497" und "JWH-018"


    Die Firma THC-Pharm habe Spice analysiert und das Cannbinoid JWH-018 gefunden. Laut einer dpa-Meldung fanden die Forscher den einst an der Universität Clemson (USA) entwickelten Stoff JWH-018. Er sei der Studie zufolge vier Mal stärker als der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC und erklärt die Rauschwirkung. JWH-018 werde vor allem in der Arzneiforschung eingesetzt.

    "des macht die Sau a nimmer fett, haus einfach drauf"

  • habs 2mal geraucht.Selbst bei den übertriebenen Strassenpreisen ziehe ich lieber das andre vor,weil ich mir kein chemosc.. rauchen will.war das das plumpe contra für Holland?20€+ für 3g, wo jeder Konsum anders wirkt oder auch nich
    .Gut dass se den Schmarrn verbieten!

    - der Vdder sein Shn -
    [sign=13]ein weltweites Verbot von Patenten auf Saatgut und landwirtschaftliche Nutztiere sowie auf die damit in Zusammenhang stehenden genetischen Ressourcen[/sign][sign=10]Gentechnik Wir wissen nicht was wir tun ... .. aber wir fangen schon mal an[/sign]

  • habs hier in Spanien noch nirgends gesehen bisher müsst mal nachfragen obs das gibt einmal probieren muss man alles oder so danach hald besser nie wieder denk ich wenns echt so ne kacke is... weed is ja eh am wachsen noch nen monat oder so und meine 12/12

    Zurück im Leben.... Sonne, Pflanzen, Gras, und weit weg von Bayern smokeittt

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