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Ambulante Drogentherapie nach §35 durchsetzen - wie?

  • Guten Tag,
    ein Freund von mir sitzt wegen Drogenbesitzes in einer deutschen JVA und möchte ab März 2020 mit einer ambulanten Drogentherapie beginnen. Er möchte unbedingt eine ambulante und keine stationäre Therapie machen. Es scheint aber so zu sein, dass in Sachen §35 fast nur stationäre Therapien gemacht/von den Staatsanwaltschaften bewilligt werden (habe mal was von 97 % gehört). Er bat mich nun zu recherchieren, was er machen könne, um eine ambulante Therapie zu erreichen. Weiß hier jemand, in welchen Fällen eine ambulante Therapie nach §35 bewilligt wird und was mein Freund diesbezüglich machen könnte? Meine Frage zielt also wirklich nur auf den Unterschied zwischen der Bewilligung von ambulanten und von stationären Therapien. Herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe!
    "David"

  • Kommt im Ldt keine gefällige Antwort?


    --------------- 23. Mai 2019, 18:09 ---------------
    Da es hier per Definition um Gras geht, kann das nur ne Therapie statt Strafe Aktion sein und ganz ehrlich, solche Weicheier wie dein Freund, liefern der Mortler zur Zeit das Argument, das noch nie so viele Nutzer wegen Cannabisgebrauch in Behandlung waren.
    Sag ihm mit besten Grüßen von mir, “Sei ein Mann und sitz das ab!”.

    Ente gut. Alles gut.

    Einmal editiert, zuletzt von Karler ()

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