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Video von Hausdurchsuchung bei Eduard Käseberg

  • dougheffernan
  • 12. September 2019 um 11:13
  • dougheffernan
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    • 12. September 2019 um 11:13
    • #1

    Hey, kennt ihr eduard käseberg? das ist ein psychisch kranker mann der unter verfolgungswahn und schizophrenie leidet und der denkt ,dass er gestalkt wird von sogenannten gangstalkern. nun gabs ne hausdurchsuchung bei ihm die er mit seiner brillenkamera aufgenommen hat, wirklich sehr interressantes material ;)
    der link zum video:

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    • 12. September 2019 um 14:55
    • #2

    Lasset uns nun gemeinsam das Mantra vom freiesten Deutschland aller Zeiten singen, bis auch der letzte Ungläubige endlich bekehrt wurde!

  • Online
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    • 12. September 2019 um 16:28
    • #3

    Für den ist Cannabis sicherlich nicht das richtige... Naja, und das traurige solche gibs auch noch mehr und auch hier waren so ähnliche schon unterwegs in der Vergangenheit :D

    Möchtest du dass ich etwas nicht verpasse? Dann rede mich mit @Goodpeace an.
    Das ganze Team kannst du mit @Team ansprechen (mich ausgeschlossen!).

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  • Gomez
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    • 12. September 2019 um 16:48
    • #4

    Typisch Kiffer: Psychotisch, aggressiv, schmuddelig...........
    :evil:

    :saint: legal01

  • Antonio
    Gast
    • 12. September 2019 um 17:33
    • #5
    Zitat von Goodpeace

    Für den ist Cannabis sicherlich nicht das richtige... Naja, und das traurige solche gibs auch noch mehr und auch hier waren so ähnliche schon unterwegs in der Vergangenheit :D

    Diese Menschen sind völlig verwirrt im Kopf und brauchen eine lebenslange Therapie. Das Problem ist meistens dass sie es nicht akzeptieren, dass sie krank sind und wollen auch keine Hilfe von anderen. Paranoide Schizophrenie ist wirklich die schlimmste Art. Ein enger Bekannter ist daran erkrankt und es ist unerträglich. Sobald die Person sich schlecht fühlt wird er paranoid und zwar extrem unlogisch. Oft denken sie ihr Essen sei vergiftet aber die akute Psychose ist schlimmer, da drehen sie durch und die Person muss nicht immer gewaltätig sein trotzdem neigt er zu Aggressivität.

  • MarcXL
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    • 14. September 2019 um 23:39
    • #6

    Ich frage mich gerade ob bei solchen Fällen nicht LSD helfen könnte?
    Erste Studien/Versuche haben gezeigt das man mit LSD, unter ärztlicher Aufsicht bei Experten, das Hirn sozusagen neu startet/in gewisser Weise zurücksetzt.
    Bin mal gespannt ob das als Therapie irgendwann tauglich wird.

  • Online
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    • 15. September 2019 um 08:30
    • #7

    Ujnd sobald die Wikrung von LSD nachlässt ist das "Problem" wieder da und man kann einen Menschen ja schlecht dauerhaft unter LSD stellen.
    Es gibt schon Medikamente die Schizo und co behandelt können, aber die Betroffenen nehmen die ja meistens nicht ein.

    Auch ne ganz schkimme Krankheit, eigentlich alles was das Hirn betrifft :(

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  • Dutch Oven
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    • 15. September 2019 um 14:58
    • #8

    Naja,
    das wichtigste an dem Video ist aber doch dass er einiges falsch gemacht hat im Umgang mit den Gesetzeshütern.

    #1 Erst den Durchsuchungsbefehl GENAU lesen.
    #2 Sofort! Auf dem Beschluss schriftlich Einspruch erheben.
    [Gegen den Beschluss an sich+Extra gegen die Mitnahme irgendwelcher aufgeführten Gegenstände(Handy/PC etc)
    Erfolgt das nicht, wird das als Zustimmung gewertet.
    #3 Warten biss alle sich vorgestellt und ausgewiesen haben. WICHTIG! Es muss ein sogenannter unabhängiger Zeuge anwesend sein.
    #4 Wenn möglich einen eigenen Zeugen herbeirufen (Nachbarn etc)
    DANN Werden die Beamten freundlich in die Wohnung gebeten.
    #5 NIEMALS die Beamten alleine in einem Zimmer lassen!
    #6 Es werden nur die Zimmer durchsucht die im Befehl gelistet sind.
    #7 Da man überall dabei ist wird ein Zimmer nach dem Anderen durchsucht-egal wie lange dass dauert.

    Ich hab bestimmt noch was vergessen. Aber im Großen und Ganzen sollte es das sein.

    "Wer es fertig bringt 2 <HANF>Halme wachsen zu lassen, wo bisher nur einer wächst, der ist größer als der größte Feldherr."


    Friedrich II. der Große

  • neebeungen
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    • 15. September 2019 um 15:41
    • #9
    Zitat von Goodpeace

    Ujnd sobald die Wikrung von LSD nachlässt ist das "Problem" wieder da und man kann einen Menschen ja schlecht dauerhaft unter LSD stellen.

    Eine LSD-Toleranz baut sich extrem schnell auf, hält etwa 1-2 Wochen. Wenn man in dieser Zeit erneut LSD konsumiert muss die Dosis deutlich höher sein. Angenommen es gäbe LSD-Therapien und man würde auf eine bestimmte Dosis eingestellt, würde man nach kurzer Zeit keine/kaum psychoaktive Wirkung mehr verspüren - bei gleicher Dosis aber im Hintergrund kann das LSD dann weiter seiner Arbeit nachgehen.

  • MarcXL
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    • 15. September 2019 um 16:14
    • #10

    Ich empfehle mal diesen Artikel, dort wird über erste Versuche und deren Erkenntnisse geredet. Was ich rauslese ist das keine Dauertherapie mit LSD. Wie gesagt ist das erst ganz am Anfang.
    https://www.google.com/amp/s/www.nzz.…urch-ld.1376510

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    • 15. September 2019 um 17:59
    • #11

    @Dutch Oven #1 ist wichtig, denn der Befehl muss von einem Richter gezeichnet sein, nicht blos vom Staatsanwalt oder gar nicht.
    Das durchlesen passiert vor der Tür, zusammen mit allen Personen aus den Räumlichkeiten. Ist der Beschluss gültig, gibt es keine aufschiebenden Anlässe. Nicht #3, 4 oder 5. Keine Zeugen, dein Pech.
    Einen Abwendungsbescheid verlangen. Bei Btm gibt es den verständlicherweise nicht, manchmal erfüllt aber z.B. bei Eigentumsstreitigkeiten die Herausgabe eines zu suchenden Gegenstands das Ziel des des Durchsuchungsbefehls. In dem Fall haben die Beamten dann keinen weiteren Anlass die Wohnung zu betreten.
    Zu #6. Sowas gibt es nur im amerikanischen Krimi. Durschucht werden dürfen dürfen alle Räume, auf die im Beschluss benannte Personen Zutritt haben. Wird gegen die eigenen Kinder ermittelt, können elterliche Räume ausgeschlossen werden, dazu müssen diese aber auch abgeschlossen sein. Das gleiche gilt bei WGs. Nur das Zimmer des Beschuldigten, Gemeinschaftsräume und Zimmer die nicht abgeschlossen sind, werden durchsucht.
    Ob man bei der Durchsuchung zugegen ist, liegt auschließlich in der Entscheidungsgewalt der Beamten.

    Ente gut. Alles gut.

  • Dutch Oven
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    • 15. September 2019 um 19:08
    • #12
    Zitat von Karler

    @Dutch Oven #1 ist wichtig, denn der Befehl muss von einem Richter gezeichnet sein, nicht blos vom Staatsanwalt oder gar nicht.
    Das durchlesen passiert vor der Tür, zusammen mit allen Personen aus den Räumlichkeiten. Ist der Beschluss gültig, gibt es keine aufschiebenden Anlässe.


    Nicht #3, 4 oder 5. Keine Zeugen, dein Pech.


    Zu #6. ... Durschucht werden dürfen dürfen alle Räume, auf die im Beschluss benannte Personen Zutritt haben.
    Wird gegen die eigenen Kinder ermittelt, können elterliche Räume ausgeschlossen werden, dazu müssen diese aber auch abgeschlossen sein. Das gleiche gilt bei WGs. Nur das Zimmer des Beschuldigten, Gemeinschaftsräume und Zimmer die nicht abgeschlossen sind, werden durchsucht.
    Ob man bei der Durchsuchung zugegen ist, liegt auschließlich in der Entscheidungsgewalt der Beamten.

    Ja, in den Punkten sind wir uns "fast" einig.

    #6
    Wenn gegen die eigenen Kinder ermittelt wird dürfen deren Räumlichkeiten durchsucht werden- es ist nicht nötig das ich meine eigenen Räume oder die der Geschwister etc verschließe oder ähnliches. Es reicht vollkommen de Beamten darauf hinzuweisen.
    ODER es muss ausdrücklich so im Beschluss stehen.

    #3 Ist ganz WICHTIG! Sicherstellen, das alle Beamten sich ausweisen, legitimieren können! -> Sonst Formfehler.
    Ebenso MUSS dir erklärt werden was gerade passiert und was deine Rechte sind. -> Sonst Formfehler.

    Was den Zeugen angeht- der wird in der Regel von den Beamten mitgebracht und ist oft ein Beamter aus dem öffentlichen sozialen Dienst.
    Damit ist dem genüge getan. Manchmal hätte man gerne noch einen Vertrauten dabei- ist halt nicht immer möglich- und ja die Beamten warten natürlich NICHT bis der Kumpel aus 50 Km Entfernung angereist ist.

    Dein letztere Punkt ist so nicht ganz richtig.
    Ich kann mich nicht gegen die Durchsuchung wehren- habe aber immer noch Hausrecht.
    Richtig ist allerdings das eine Hausdurchsuchung auch durchgeführt werden kann wenn der Eigentümer nicht anwesend ist. Persönliches Pech.

    "Wer es fertig bringt 2 <HANF>Halme wachsen zu lassen, wo bisher nur einer wächst, der ist größer als der größte Feldherr."


    Friedrich II. der Große

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    • 15. September 2019 um 19:38
    • #13

    Formfehler im deutschen Recht, bedeutet das sich die Polizisten Mittel bedienen, die eines Rechststaates unwürdig sind. Wegen ner fehlenden Unterschrift oder sowas wird im nachhinein kein aufgefundener Beweis für ungültig erklärt. Diese berühmte forbidden fruit Regelung aus den Amikrimis gibt es in Deutschland nicht.

    Während einer Durchsuchen haben die Beamten Hausrecht ;) Die Frage ist nur ob du Zeuge, Zeuge in eigener Sache bist oder bereits als Beschuldigter festgenommen. Je nachdem kannst du den Beamten den Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten verweigern oder nicht. Im letzteren Fall musst du nicht mal während der Durchsuchung zugegen sein und bei Btm als Grund kannste von letzterem ausgehen. Werden Btm aufgefunden, biste verständlicherweise sofort einer Straftat verdächtig und als solcher vorübergehend festgenommen. Das du nicht zwingend direkt in Handschellen zum Revier fährst, sondern im Anschluss der Durchsuchung wieder tun und lassen kann was du willst, lag einzig im Ermessen der anwesenden Beamten.

    Ausschluss von aufgefundenen Beweisen gibt es wie gesagt nur bei unwürdigem Verhalten seitens der Beamten. z.B. wenn ein ungültiger Beschluss vorliegt und die Beamten trotzdem die Tür eintreten oder oder wenn Beweise manipuliert wurden. Beides musste aber erstmal nachweisen, denn im Zweifel war Gefahr im Verzug oder du lügst um deine Haut zu retten. Solche Sachen greifen beim Strafrecht fast nie. Das sind eher BGB Geschichten oder politisches Zeug, wo dann der Richter den Polizisten nicht glaubt.


    Zitat

    Manchmal hätte man gerne noch einen Vertrauten dabei- ist halt nicht immer möglich- und ja die Beamten warten natürlich NICHT bis der Kumpel aus 50 Km Entfernung angereist ist.

    Und nochmal. Es gibt keine aufschiebenden Gründe bei einem gültigen Beschluss. Nicht 50km, nicht mal bis der Nachbar die Hose an hat. Die Durchsuchung hat sofort und in vollem Umfang zu erfolgen. Das ist halt Preußens Erbe.

    Ente gut. Alles gut.

    2 Mal editiert, zuletzt von Karler (15. September 2019 um 19:48)

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    • 15. September 2019 um 19:59
    • #14

    :D Die Diskussion könnte länger werden...

    Nee Spaß beiseite wir haben wohl beide unsere Erfahrungen gemacht und in einem sind wir uns bestimmt einig:

    Wenn unangemeldeter Besuch vom Staat kommt wird es schwierig.

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    • 15. September 2019 um 20:07
    • #15

    Ich frage mich ob ich die Hausdurchsuchung filmen darf oder Tonaufnahmen machen darf wenn ich die Beamten darauf hinweise. Und ohne Veröffentlichungsabsicht. Dann gibt es folgende Probleme die auftreten könnten:

    - Beamte verweigern dies (obwohl vielleicht erlaubt gewesen wäre: Resultat ist, man hat keine Beweise falls etwas widerrechtliches vorfällt)
    - Handy wird ohnehin eingezogen wie Speichermedien, PC usw. Man hätte also das Video/Tonaufnahme nicht für den Anwalt zur Hand.

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    • 15. September 2019 um 20:30
    • #16

    Fotoaufnahmen von Polizisten & Polizeieinsätzen zulässig > Fotorecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht > Anwalt in Aachen & Alsdorf > Hausdurchsuchung, polizeieinsatz, schranke-urheberrecht

    Zitat

    Das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist allerdings grundsätzlich zulässig.
    ...
    Das Gericht hat klar gestellt, dass das Herstellen von Aufnahmen generell kein Problem ist, während das Gesetz wenn überhaupt, dann erst an das Verbreiten anknüpft. Dies ist inhaltlich richtig!

    --------------- 15. September 2019, 20:26 ---------------

    Zitat

    Man hätte also das Video/Tonaufnahme nicht für den Anwalt zur Hand.

    Du hast die nicht zur Hand. Bei Gericht müssen die spätestens vorgelegt werden. Blöd nur, wenn das Handy zwischendurch kaputt gegangen ist :rolleyes:

    --------------- 15. September 2019, 20:30 ---------------
    Hausdurchsuchung – Rechte & Verhaltenstipps
    Hier steht das nochmal mit dem Abwendungsbeshluss drin, bzw was geht, wenn die Bullen nicht wegen Btm in die Wohnung wollen, sondern wegen Eigentumsdelikten oder hier auch als Beispiel wegen Unterlagen für die Steuer.

    Ente gut. Alles gut.

  • TheChris
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    • 18. Oktober 2019 um 13:59
    • #17

    Ich will niemanden etwas böses aber Herr Käseberg hat auf jeden fall Probleme und sollte das Kiffe lassen bis er genesen ist.
    Am Ende des Videos sieht man ja der er nicht mal erkennt die wie Menschen ihn Wahrnehmen.

    Auch unser geliebtes Pflänzchen hat Nebenwirkungen und man sollte genrell von Drogen die Finger lassen wenn man Psychisch instabil ist.

    Es gibt keine dummen Fragen sonder nur Dumme Antworten.

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