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Rechtsschutzversichereung für BTM

  • Djent94
  • 9. März 2020 um 16:58
  • Djent94
    Gast
    • 9. März 2020 um 16:58
    • #1

    hey liebe Freunde,

    Hab mich mal erkundigt und wie es scheint, gibt es leider keine Rechtsschutzversicherung im Falle von Selbstversorgung.

    Da ich das ja vorsätzlich stattfindet, übernimmt da keine Versicherung, ist das richtig ?

    Finde ich blöd, da es ja für viele von uns keine Straftat, aber für das Gesetz eben schon.


    Weiß da jemand mehr ?


    So ich hab nun das gefunden, heißt, da es vorsätzlich ist, wird auch hier nicht geleistet oder ?


    3.9 Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:  Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und  Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.

    Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.

    Einmal editiert, zuletzt von Djent94 (9. März 2020 um 17:05)

  • Jango*420*
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    • 9. März 2020 um 17:09
    • #2

    Genau, die Versicherung zahlt nicht, weil der Anbau illegal ist. Genauso wenn deine Bude abfackelt wegen des LTI oder Lampe. Wurde damit was illegales angebaut, sind die Versicherungen raus.

  • LordBecks
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    • 9. März 2020 um 17:11
    • #3

    Es gibt keine Rechtschutz die bei Straftaten bezahlt. Wenn dann zahlen die dann nur die Beratungskosten, mehr nicht

  • Djent94
    Gast
    • 9. März 2020 um 17:14
    • #4

    Vielen Dank Leute,

    ist ja nichts passiert, dachte nur, falls echt mal was passieren sollte.

    Aber da ich muss ich dann wohl selber aus der Tasche zahlen, falls es mal soweit kommen sollte.

    Was wäre denn in meinem Fall möglich, mit 9 Pflanzen im Zelt, mit der eindeutigen Absicht damit nicht zu handeln ?

    Müsste ich direkt in Untersuchungshaft, falls der Verdacht in Verbindung mit Handel trotzdem bestehen sollte ?

  • Jango*420*
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    • 9. März 2020 um 17:18
    • #5

    Das kann man nicht wirklich beantworten. Hängt davon ab wer dich erwischt usw.
    Von nix bis U-Haft sag ich mal. :D

  • LordBecks
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    • 9. März 2020 um 17:21
    • #6

    wenn du keine vorstrafen hast und kein verkauf nachweisbar ist kommst beim ersten mal mit einem blauem Auge davon !

  • Djent94
    Gast
    • 9. März 2020 um 17:28
    • #7

    Okay nochmals danke, dann weiß ich ja Bescheid :)

    Sagen wir mal, ich werde erwischt, komme mit einem blaue Auge davon.

    Paar Monate später, mache ich weiter, schauen die dann einfach immer wieder mal vorbei, da sie ja denken könnten, ich mache trotzdem weiter ?

    Oder brauchen sie da wieder einen neuen Verdacht ?

  • Antonio
    Gast
    • 9. März 2020 um 17:30
    • #8
    Zitat von Djent94

    Was wäre denn in meinem Fall möglich, mit 9 Pflanzen im Zelt, mit der eindeutigen Absicht damit nicht zu handeln ?
    Müsste ich direkt in Untersuchungshaft, falls der Verdacht in Verbindung mit Handel trotzdem bestehen sollte ?

    Das kann man so nicht sagen. Das hängt von mehreren Faktoren ab und am besten kann Dir da dein Anwalt helfen.

  • Djent94
    Gast
    • 9. März 2020 um 17:41
    • #9
    Zitat von Antonio

    Das kann man so nicht sagen. Das hängt von mehreren Faktoren ab und am besten kann Dir da dein Anwalt helfen.

    Hey bro, ist ja nichts passiert, ich spekuliere grade nur rum.

    Was mich am meisten interessiert, ob sie, nachdem man erwischt wurde, bei einem regelmäßig Hausbesuche machen, um zu schauen ob man damit noch weiter macht :)

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    • 9. März 2020 um 17:48
    • #10

    Die Rechtsschutzversicherung für Grower heißt Grüne Hilfe Netzwerk e.V. » Webseite des Selbsthilfenetzwerks zu Hanf, Cannabis im Führerscheinrecht, MPU und Drogen, Drogenpolitik in Deutschland und Europa

    Ente gut. Alles gut.

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    • 9. März 2020 um 18:02
    • #11
    Zitat von Karler

    Die Rechtsschutzversicherung für Grower heißt Grüne Hilfe Netzwerk e.V. » Webseite des Selbsthilfenetzwerks zu Hanf, Cannabis im Führerscheinrecht, MPU und Drogen, Drogenpolitik in Deutschland und Europa

    Die Rechtsschutzversicherung für Grower heißt Grüne Hilfe Netzwerk e.V. » Webseite des Selbsthilfenetzwerks zu Hanf, Cannabis im Führerscheinrecht, MPU und Drogen, Drogenpolitik in Deutschland und Europa

    Zitat von Karler

    vergiss den fall. Als ich damals Hilfe brauchte und dort angerufen hab , meinten die nur sie schicken mir paar adressen von anwälten. Da wart ich bis heute noch drauf.

  • Karler
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    • 9. März 2020 um 18:06
    • #12

    Bist du Mitglied?

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    • 9. März 2020 um 18:11
    • #13

    bin beim ACM und beim DHV

  • Karler
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    • 9. März 2020 um 18:16
    • #14

    Das die Grüne Hilfe abweisend reagiert, wenn man erst nachher das erste Mal auf die zukommt, hat sich rumgesprochen.

    Viel mehr als nen Anwalt vermittelt, bekommt man aber auch als Mitglied nicht. Ist aber schon mal besser als wenn man selber auf die Suche gehen muss. Im Normalfall hat man schon vorher ne Visitenkarte, die man sich nebens Telefon legen kann und somit einen kompetenten Pflichtverteidiger benennen kann.

    Ente gut. Alles gut.

  • Djent94
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    • 10. März 2020 um 12:37
    • #15

    Vielen Dank Freunde, der thread kann ruhig geschlossen werden.

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    • 10. März 2020 um 12:44
    • #16

    Sicher? Ich wette du hast noch nie was davon gehört, das du bei deinem Anwalt ein Treuhandkonto einrichten kannst, das nicht als angebliches Drogengeld gesperrt wird und deine Verteidigung über Pflichtleistungen hinaus absichert.
    Wenn nie was passiert, ist das zwar rausgeschmissenes Geld, aber das sind alle Versicherungen unter diesem Gesichtspunkt.
    Anderkonto – Wikipedia

    Ente gut. Alles gut.

  • Cheech
    Gast
    • 10. März 2020 um 12:46
    • #17

    Falls es sowas jemals gibt, nehme ich das Komplett-Paket Plus :D

    ...Ist aber ein fettes "Falls" :D

  • Karler
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    • 10. März 2020 um 13:10
    • #18

    Nennt sich ARAG Rechtsschutz Plus.
    Allerdings zahlst du im Falle einer Verurteilung alles und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass du auch so alles bezahlst. Abgedeckt ist nur “fehlendes öffentliches Interesse”, also volljähriger Single und eine-mikrige-Auto-auf-dem-Fensterbrett Level. Das dann aber unabhängig davon ob du gewinnst oder nicht.

    Ente gut. Alles gut.

    Einmal editiert, zuletzt von Karler (10. März 2020 um 13:15)

  • Iglo44
    Gast
    • 10. März 2020 um 13:18
    • #19

    Entscheidend ist hier auch das Bundesland evtl sogar der Sitz des zuständigen LGs.

    Hier bei mir wirds ohne Vorstrafen mit festem Wohnsitz, bei 9 Pflanzen keine U Haft geben.

    Wahrscheinlich auch nicht wenn die 1000g hier finden würden.

    Das sieht 30km weiter schon enger aus...

    Da könnt die Haftprüfung vllt nochmal helfen :P

    Stinkt gewaltig!

    Eine Mitgliedschaft im DHV sichert dir zumindest eine kostenlose erst Beratung

    2 Mal editiert, zuletzt von Iglo44 (10. März 2020 um 13:29)

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