hey liebe Freunde,
Hab mich mal erkundigt und wie es scheint, gibt es leider keine Rechtsschutzversicherung im Falle von Selbstversorgung.
Da ich das ja vorsätzlich stattfindet, übernimmt da keine Versicherung, ist das richtig ?
Finde ich blöd, da es ja für viele von uns keine Straftat, aber für das Gesetz eben schon.
Weiß da jemand mehr ?
So ich hab nun das gefunden, heißt, da es vorsätzlich ist, wird auch hier nicht geleistet oder ?
3.9 Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen: Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.