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Welches Strafmaß bei 1 Pflanze?

  • ChinChilla2020
  • 26. April 2021 um 11:37
  • Maximstyle
    Gast
    • 27. April 2021 um 19:47
    • #21

    Kein Plan heißt Rechtschutzversicherung davon erhoffe ich mir irgendwie was

  • Iglo44
    Gast
    • 27. April 2021 um 19:50
    • #22

    vergess es die zahlen nicht im strafrecht

  • Maximstyle
    Gast
    • 27. April 2021 um 19:51
    • #23

    ;( Was bringt einem in dem Fall der dhv? Weiß das jemand

  • Iglo44
    Gast
    • 27. April 2021 um 19:54
    • #24

    rechtliche Beratung, Unterstützung

    Neu: Kostenfreie Informationen zu Rechtsfragen für DHV-Unterstützer | Deutscher Hanfverband

  • Wulfman77
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    • 27. April 2021 um 20:44
    • #25

    In allen drei Fällen,keine Anwaltskosten nur Pflichtverteidiger ;)

  • GzumZ
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    • 28. April 2021 um 00:39
    • #26

    Und wo bekommt Arzt her der einem das Verschreibt?

    Das könnte ich bald ganz gut gebrauchen :=)

    kiffer01smoke weed everydaykiffer01

  • Poppy Adams
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    • 28. April 2021 um 01:27
    • #27

    flag01 <—Konrad Duden

    Faulster Grower des Forums.

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    • 28. April 2021 um 01:44
    • #28
    Zitat von Maximstyle

    190€ im Jahr für ne Rechtschutz muss drin sein als ADHS´ler

    Ist nach 5 Jahren ein knapper Tausender. Dafür sucht dir einer der besseren Strafrechtler der Stadt ne Revisionsbegründung und das ist ggf. alles was du brauchst. Die Tatsache dass die bei dir Zeug gefunden haben, ist eh nicht wegzudiskutieren. Oft ist aber das Strafmaß völlig überzogen.

    Ente gut. Alles gut.

  • einsdreisieben
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    • 30. April 2021 um 00:21
    • #29
    Zitat von Karler

    Die strafrechtliche Konsequenz dürfte vernachlässigbar sein, wenn du berücksichtigst, das sie dir den Lappen abnehmen werden wollen und das dauerhaft.

    Den zurück zu bekommen, kostet Geld, das du vermutlich nicht verdienen kannst, weil du nirgendwo hin kommst, denn sowas wie Öffis gibt es außerhalb der Großstädte nicht, deren Miete du dir nicht leisten kannst, weil du keine Arbeit hast.


    Willste nicht lieber einmal die Woche total besoffen eine Horde Kinder überrollen? Dann lassen die dir deinen Lappen, weil du ihn als Schulbusfahrer oder so brauchst👍

    Lol abgefahren und leider trefflich ... aber schön formuliert


    Zitat von Wulfman77

    Ein Kollege von mir wurde (in Bayern) mit 4 Pflanzen und ca. 120g fertigem Graß gebustet , Ergebnis 1200€ Geldstrafe + 6 Monate Bewährung

    ohne Füherescheinentzug ;)

    Kollege in BW mit 4 Plants + ca. 50g gebustet 800€ Geldstrafe + 6 Monate

    Kollege Saarland 8 Plants + ca. 2Kg = 1500€ 10 Monate Bewährung + FS für 6 Monate weg ;)

    Und wenn du mal vor 8 Jahren auf der Straße mit 0.5 grämmchen aus nem Park spazierend gecasht wurdest, zusätzlich vor 5 Jahren aus ner Disco kamst und noch ein Grämmchen stecken hattest, was sie dir wegnahmen hast du schon ne befleckte B-Akte (auch wenn eingestellte Verfahren). Der lappen ist sofort weg, selbst OHNE die pflanze, wenn er nur 30gramm zuhause hätte... Dreimal irgendwas auffälliges und die FS wird zwingend reingeholt.

    Also kommt immer auf die Vorgeschichte an, was da genau passiert... das wird oft vergessen zu erwähnen

  • Wulfman77
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    • 30. April 2021 um 06:14
    • #30

    Ich würde,das erste mal 1972 mit 50g und 10 acids gebrüstet und bekam dafür eine s.g. Gummistrafe

    Von 2 - 4 Jahren,wovon ich zweieinhalb Jahre absitzen dürfte (Bayern), aber meinen Fs musste ich noch

    nie abgeben. Musste lediglich den MPU Test machen, was damals aber nur ca.300 DM kostete ;)

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    • 30. April 2021 um 08:00
    • #31

    Ne MPU ist deutlich teurer geworden. Überhaupt hat sich die Strafverfolgung weg von Haft und in Richtung Geld entwickelt.

    Ente gut. Alles gut.

  • seramisgrower
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    • 30. April 2021 um 11:40
    • #32
    Zitat von Karler

    weg von Haft und in Richtung Geld entwickelt.

    so viele kiffer sind ja auch ne hübsche Einnahmequelle......

    ..was das kosten würde die alle einzusperren ?!

    wenn Arbeiten etwas gutes wäre - hätten die Reichen das nicht den Armen überlasen


    mein "Licht" NICHIA COB ( CRI 95 )

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    • 1. Mai 2021 um 14:49
    • #33
    Zitat von pineapple

    das kommt auch drauf an wieviel du verdienst und wieviel wirkstoff du am ende in den pflanzen hast.die bestrafen dich ja nicht pro pflanze sondern nach wirkstoffgehalt.glaub bei 7,5g thc ist sense mit geringer menge.und kommt am ende auch auf den richter buzndesland und was weis ich nicht drauf

    Wäre super, wenn nicht allein schon der Abbau verboten wäre^^

    Bekannter der beim ersten mal verkackt hat, zu faul war das Zelt mit 2 toten vertrockneten Pflanzen leer zu machen, hat auch ne Geldstrafe von 400€ bekommen lol

    Also definitiv am besten auf jeden Stängel entsorgen, denn könnte man als Pflanze zählen ^^

    Edit

    Boar geil zu lesen wie unterschiedlich alles abläuft.

    Ich zu Besuch im Kölner Karneval

    3g erwischt

    Fallengelassen

    Führerschein behalten

    Ist zwar keine Pflanze gewesen, aber ich kenne niemanden der wegen grün allein in den Knast müsste.

    Noch lustiger

    Kollege wird an der Grenze raus gezogen

    10g gekauft

    Freiwillig ausgehändigt, der dufte ohne Drogentest weiter fahren.

    ---->das ist kein Spaß, ist einer meiner ältesten längsten Freunde.

    Hat zwar Anzeige bekommen die auch fallen gelassen wurde, aber zu krass das er einfach so davon gekommen ist^^

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    • 1. Mai 2021 um 17:55
    • #34
    Zitat von seramisgrower

    so viele kiffer sind ja auch ne hübsche Einnahmequelle......

    ..was das kosten würde die alle einzusperren ?!

    Kiffer sind nur dann eine Einnahmequelle, wenn die auf Arbeit kommen oder überhaupt arbeinten dürfen. Hier scheint die linke Hand nicht zu wissen was die recht tut😏

    Ente gut. Alles gut.

  • L25
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    • 1. Mai 2021 um 19:10
    • #35

    Als Ersttäter wird das Verfahren bei Mengen unter 10 Gramm eingestellt. Du kannst gegen einen Strafbefehl (GELDSTRAFE ODER ERSATZWEISE HAFT) Widerspruch einlegen und in der darauf folgenden Verhandlung deine Lebenssituation darstellen um das Ganze i einen Freispruch zu führen. Es geht dabei darum das du die Pflanze für deinen Eigenbedarf gepflanzt hast, da der Kauf bei einem Dealer strafbar ist und man nie weiß was man da bekommt! Wenn dir dein Arzt psychosomatische Störungen attestiert und du klarstellen kannst das du mit dem Anbau zum Eigenbedarf deine Lebensqualität verbesserst aber keine Möglichkeit hast es legal zu kaufen, wird das Verfahren gegen dich eingestellt werden!^^

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    • 1. Mai 2021 um 20:06
    • #36
    Zitat von L25

    Wenn dir dein Arzt psychosomatische Störungen attestiert...

    Biste automatisch vom Autofahren ausgeschlossen klatsch01

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Führerschein gehen nur zusammen, wenn keine psychischen Erkrankungen vorliegen.

    Bist du in letzter Zeit mal bei einer MPU gewesen? Die Wahrheit ist das absolut falscheste, was du sagen kannst. Wenn du so einen Dreck am Hals hast, belegst du einen Kurs bei einem derjenigen, die dich möglichweise später beurteilen(die drehen das schon so, das du nicht vor deinem “Ausbilder” landest😉) Bei den Gesprächen erzählst du dann genau was du gelernt hast und nix anderes. Die werden immer wieder versuchen dich aufs Glatteis zu führen und da hängt es dann von deinem Pokerface ab, mit was du davon kommst.

    Ente gut. Alles gut.

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    • 2. Mai 2021 um 00:41
    • #37
    Zitat von Karler

    Biste automatisch vom Autofahren ausgeschlossen klatsch01


    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Führerschein gehen nur zusammen, wenn keine psychischen Erkrankungen vorliegen

    Puuuh mit der Aussage wäre ich vorsichtig und würde das mit einem Arzt oder einer dafür zuständigen Stelle klären.

    psychosomatische Störungen, dazu gehören auch länger andauernde Trauer als die, die als normal angesehen wird.

    Nur aus dem Grund allein würde ich diese Aussage schon anzweifeln und wie gesagt von Fachpersonal diese Information einholen

    Edit: psychosomatische Störungen gehören glaube ich nach kurzem Lesen glaube ich garnicht in die Kategorie für du meinst Karler:)

    lg

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    • 2. Mai 2021 um 09:58
    • #38

    Es wird von einer “Störung der Persönlichkeit” als Ausschlussgrund geschprochen. Deine angesproche intensive Trauerphase wäre dann zumindestens ein vorrübergehender Ausschlussgrund. Da du in der Nachweispflicht bist, würde ich dir massiv davon abraten sowas überhaupt zur Sprache zu bringen. Selbst wenn es vor Gericht ein billiger Ausweg ist.

    Kennst du den Ausdruck “Augenblicksversagen”?

    Das ist sozusagen die Freikarte, wenn du zB. über ne dunkelrote Ampel donnerst. Ein ähnliches Konstrukt wird auch auf den Einmalkonsum angewendet. Jeder kann mal abgelenkt sein. Nur, wenn du öfter abgelenkt bist und es dazu auch noch einen handfesten Grund gibt, biste zum handhaben einer Maschine ungeeignet. Dann greift keine Haftpflicht und nix. Wenn du dann nicht selber eingesehen hast, dass du niemals hättest das Fahrzeug bewegen dürfen, welchen Grund gibt es anzunehmen, dass deine Persönlichkeitsstruktur dich das nicht bei nächster Gelegenheit wieder tun lässt😏

    Viel Spaß dich da rauszureden🤗

    Im Übrigen werd ich nie die Reaktion der Verwaltungscheffin auf das OVerwG Urteil zingslang “Gelegentlicher Konsum ist keine Uneignung per se” vergessen: “Wenn wir nicht wollen das jemand den Führerschein zurück bekommt, dann bekommt der den auch nicht zurück”.

    Die Leute übersehen gern, dass sie es mit Verwaltungsrecht und nicht mit Strafrecht zu tun haben. Da gibt es keine Unschuldigen, nur welche die nicht schuldig genug sind😈

    Ente gut. Alles gut.

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    • 2. Mai 2021 um 11:08
    • #39

    Bleibt also trotzdem zusammengefasst, schweigen ist Gold und Kontaktiere eine Person die sich bezüglich damit auskennt/ Anwalt?^^

    Und trotzdem... bei psychosomatischen Erkrankungen werden auch Medikamente die unters btmg Gesetz fallen verschrieben.

    Und man darf weiter fahren

    Deswegen wie gesagt, ich würde mir da immer professionelle Rat holen.

    Alles andere wäre sehr wahrscheinlich keine gute Idee :)

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    • 2. Mai 2021 um 12:40
    • #40

    Jupp. Direkt zum MPU Kurs, wenn man erwischt wurde. Der hilft einem auch vor Gericht und wenn man nur nix sagen lernt, was einem später das Genick bricht.

    Das die Strafen bei normalen Mengen, ohne Handel, eher niedrig ausfallen und auch eher Richtung Geldstrafe tendieren, ist ja im Verlauf des Freds deutlich geworden.

    Ente gut. Alles gut.

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