hi, bin neu hier und les mich noch ein konnte aber seit tagen keine antwort auf folgende fragen finden:
Die besitzobergrenze bezieht sich ja auf getrocknete blüten,
Allerding kann man ja auch bereits im vapo konsumiertes material durchaus weiterverwenden da es ja durchaus noch wirkstoff enthält. Nun frage ich mich ob ich dieses material mit in die besitzmenge zählt, und wenn nicht
Wie sieht es dann aus mit gegrindetem material und/oder vorgedrehten tüten
Da diese ja rein technisch auch nichtmehr in blütenform und gewissermaßen auch verarbeitet sind
Das selbe prinzip könnte man auch auf resin oder hasch beziehen
Gebt mir eure qualifizierten und unqualifizierten meinungen^^
Dank im voraus