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Anklage wegen Besitz

  • seba
  • 30. März 2010 um 22:35
  • seba
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    • 30. März 2010 um 22:35
    • #1

    hallo,

    habe jetzt vom Landkreis **** einen Brief bekommen, in dem steht, dass das jugendamt verpflichtet ist mir "gerichtshilfe" zu leisten o.O?

    dort steht noch drauf, dass ich zu einem gespräch eingeladen bin.

    nun meine frage:

    muss ich dahin?

    ich meine die wollen doch eh nur beurteilen, ob nach jugend- oder erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. wie ich bin, wie ich psychisch bin etc. , wie das in diesen gerichtsshows auch ist oder?

    gruß

  • freaky.fridolin
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    • 30. März 2010 um 23:04
    • #2

    kommt mal drauf an, was du bei den bullen gesagt hast....

    wenn du denen natürlich die ganze story erzählt hast, würd ich da hingehn. vorher natürlich irgend ne krasse story ausdenken, von wegen zerütteten familienverhältnissen.

    vllt hast ne chance auf jugendstrafrecht

    gruß

    Warum wurde das Spiel Columbien gegen Jamaika abgebrochen?

    Naja, die Columbianer haben die Seitenlinien gesnifft und die Jamaikaner haben das Gras geraucht.

    ... and the Grow must go on... B-52 mit 150W NDL

  • maxi
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    • 30. März 2010 um 23:14
    • #3

    erstens hingehen, zweitens nach absprache mit anwalt.... ungute lebensverhältnisse können ne schlechte sozialprognose abgeben was evtl negative auswirkungen hat...

    Zurück im Leben.... Sonne, Pflanzen, Gras, und weit weg von Bayern smokeittt

  • slick
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    • 31. März 2010 um 08:00
    • #4

    moin moin

    Bist Du verurteilt ..... ? ... nein ,also nicht hingehen ,es sei den Du möchtest denen gern noch bischen was in die Hand gegen dich geben !!

    Ohne Urteil bist Du zu nix verpflichtet ......... ob Du als erwachsener vor Gericht stehst klärt sich in der Verhandlung ..... Anwalt solltest Du jedoch vor Gericht haben .... wenn es soweit kommt .... der stellt den Antrag auf Jugendstrafe wenn es nicht klar ist oder Antrag auf Einstellung weil geringfügig bla bla bla !!

    Du bist wirklich nicht verpflichtet deren Einladung nachzukommen , es ist eine Einladung keine Vorladung .... ich würde da nicht hingehen !

    geb denen nicht noch mehr in die Hand durch solch Gespräch !!

    gruß slick

  • maxi
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    • 31. März 2010 um 10:51
    • #5

    Mein Anwalt riet mir bei Jugendblödeleien immer hin zu gehen nach etwas absprache... die Jugendgerichtshilfe macht einen Bericht über den Reifezustand und das SOziale Umfeld des Angeklagten, welcher vor Gericht meist Ausschlaggebend ist ob Jugend oder Erwachsenenstrafrecht an zu wenden ist. Ausserdem legen viele Richter die Jugendstrafsachen entscheiden, wert auf Cooperation mit der Jugendgerichtshilfe.
    Aber mein Tipp ist vor man iwas macht,sagt oder unterschreibt, Anwalt befragen!

    Zurück im Leben.... Sonne, Pflanzen, Gras, und weit weg von Bayern smokeittt

  • slick
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    • 31. März 2010 um 13:11
    • #6

    Hey

    Ja Anwalt ist immer der erste Ansprechpartner ... klare Sache !

    Ich würde nicht zum Jugendamt gehen und denen irgendwas erzählen ... wenn hin nur mit Anwalts ..... Antworten nur bedingt .... scheiß auf Cooperation und das die Richter das gern sehen ... die sehen es ja auch gern das man Ihnen Zucker in den Allerwertesten bläst !
    Wenn es sich nicht mehr wie 10gr. sind wird eingestellt ... bei mehr gibts je nachdem wie man Vorbelastet ist auch nur ein Du böser Junge ... !!

    Habt nicht solch angst vor Gericht .... wenn man denen nix sagt passiert auch nur das was sie in der Hand haben .... geht man zu gesprächen haben die mehr !

    Verurteilung als Erwachsener kann sogar besser sein weil die Richter sich nicht mit solch Kleinkram rumärgern wollen und Einstellen !!

    gruß slick

  • seba
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    • 31. März 2010 um 14:22
    • #7

    ich hab mit dem gearde gesprochen. er hat mri erklärt was geht und was er von mir will.

    habe zu ihm gesagt ich überlege es mir und melde mich mrogen oder übermorgn.

    jetzt sagen hier einige GEH HIN und einige GEH NICHT HIN, was ist denn nun sinnvoller?? wie soll ich mir einen Anwalt leisten mit meinem Pissgehalt?? ich hab noch weniger als nen hartz 4 empfänger...


    maxi ich krieg aufjednefall ne schlechte prognose..... hab nen 400 euro job keine ausbildung etc....

    achja es wurden mehr als 50 g outdoorrasen (eigenbedarf) gefunden

    peace

    Einmal editiert, zuletzt von seba (31. März 2010 um 14:21)

  • Pfote
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    • 31. März 2010 um 15:50
    • #8

    geh zu deinem örtlichen Amtsgericht und nimm einen Verdienstnachweis mit, dann sagst du beim Pförtner das du einen Rechtshilfeschein möchtest, der schickt dich dann zu demjenigen zuständigen Beamten bei dem du den Schein bekommst

    ein Rechtshilfeschein ist ein Blatt Papier vom Amtsgericht welches bestätigt das du dir keinen Anwalt leisten kannst, damit gehst du zu einem Anwalt für Strafrecht (am besten vorher anrufen)
    für den Rechtshilfeschein bekommst du beim Anwalt kostenlose Beratung

    "des macht die Sau a nimmer fett, haus einfach drauf"

  • seba
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    • 1. April 2010 um 00:07
    • #9

    naja, ich weiss auch nicht so recht was ich machen soll.

    einige sagen ich soll hingehen und einen auf jugendliche dulli machen damit ich jugendstrafe kriege und die anderen sagen geh nicht hin. was soll ich denn nun machen?

  • slick
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    • 1. April 2010 um 07:48
    • #10

    moin moin

    Nimm mal den Vorschlag von Pfote ,bei 50gr. brauchst Du Anwalt .... !!

    Bis 10gr. etwa wird eingestellt ..... ich bin mehrfach über die Grenze mit Restbobbel 6-10gr. in der Tasche ... 5x Eingestellt wegen geringfügigkeit obwohl ich schwer wegen BTm Vorbestraft bin .... aber als Erwachsener !
    .... bei Jugengericht werden 50gr anders bewertet ..... hol Dir den Schein vom Amtsgericht und dann fix zum Anwalt !!
    Geh nicht ohne vorher mit dem Anwalt gesprochen zu haben irgendwo hin und sage was ..... der Anwalt kann was Du irgendwo zu Protokol gibst nichtmehr ändern ,was der Grund für meinen Vorschlag nicht hinzugehen ist ..... was ich zwischen den Zeilen schon versucht hab zu mitzuteilen !!

    Und keine Angst ,so wild wird es nicht werden .... einsperren werden Die dich dafür nicht .

    gruß slick

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    • 1. April 2010 um 11:07
    • #11

    Slick hat absolut Recht, du brauchst einen Anwalt und falls du keinen rechtzeitigen Termin bekommst mußt du dort unbedingt anrufen und dich entschuldigen, weil du noch nicht kommen kannst da du erst noch mit deinem Rechtsanwalt Rücksprache halten willst

    allgemein gilt: keine Angaben machen wenn man mit Polizei / Staat zu tun hat, alles was die etwas angeht steht auf deinem Personalausweis bzw. bei Autokontrolle im Führerschein und Fahrzeugschein
    auch wenn etwas gefunden wird, nichts aussagen außer :"Ich möchte erst mit meinem Anwalt sprechen und mich nicht weiter äußern!"

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  • seba
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    • 1. April 2010 um 18:47
    • #12

    danke für sachlichkeit.

    die scheisse ist das ich näöchjste woche wieder spätschicht habe und in eine 10 km entfernte stadt fahren muss nur wegen diesem scheiss schein... naja lässt sich nichts machen..

    muss ich halt ausnahmsweise mal vor 1 uhr aufstehen :D

    geht auch mein arbeitsvertrag?????? oder wie komme ich an diese verdienstbescheinigung??

    ich mein im arbeitsvertrag steht ja wie viel (wenig) ich verdiene!

  • slick
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    • 2. April 2010 um 07:32
    • #13

    moin moin

    Es wird reichen wenn Du deinen Arbeitsvertrag oder ne Verdienstbescheinigung hast ;zur Not muß Du da 2 Mal hin wenn das nicht reicht !

    Glaub mir ,wenn die Dich als jugentlichen verurteilen , kriegst Du mehr ... Anwalt ist für Dich abzulut wichtig .... scheiß auf einen Weg mehr und die Fahrerei ; kümmer Dich drum ..... !!

    gruß slick

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    • 2. April 2010 um 10:33
    • #14

    wenn du ned grade in bayern wohnst sind 50g zwar kein weltuntergang und nach jugendstrafrecht sowieso halb so wild, aber wenn ich dir zu 50g was sagen darf, ich kenn da jemand der sass wie ein schwerverbrecher dafür in Bayern. Wurde verhaftet mit genau 50g beim rausgehen aus einer Falle bei seinem Aufgeflogenen Grossdealer, und gleich ab in Uhaft, Anklage wegen Handel bla bla bla, Nach der Aussage vom anderen er hätt bei ihm öfter 50g geholt, Anklage erhöht auf 500g

    End vom Lied: 2 Jahre 3 Monate ohne Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht :) Bayern hald Oo

    Zurück im Leben.... Sonne, Pflanzen, Gras, und weit weg von Bayern smokeittt

  • freaky.fridolin
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    • 3. April 2010 um 00:26
    • #15

    @ maxi

    über 2 jahre bau..... oh mann, armes deutschland

    1. weil man ja bloß 50g gefunden hat, ihm also net mehr als 50g angehängt werden dürfen (dann kann man doch net einfach 500 annehmen???)

    2. handelt es sich ja bloß um n bissl unkraut.... wenn mans genauer betrachtet sogar amüsant ^^

    freaky

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  • slick
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    • 3. April 2010 um 08:59
    • #16

    moin moin


    Mal keine Angst ..... Anwalt besorgen und durch ....... verpissen kannst dich immer noch , man wird nicht gleich beim Termin verhaftet wenn man erscheint ..... ;) ..... ich bin 2x aus Bayern Haft geflohen ...... ^^ .... auch das wäre möglich :D .... wird jedoch nicht erforderlich sein , gibt nicht viel für die 50gr. Weed .... wobei vor Jugendgericht mehr wie vor Erwachsenen Gericht .... möchte ich mal behaupten ..... besorg Dir nen Anwalt ,dann schau weiter !

    gruß slick

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    • 3. April 2010 um 10:53
    • #17
    Zitat

    1. weil man ja bloß 50g gefunden hat, ihm also net mehr als 50g angehängt werden dürfen (dann kann man doch net einfach 500 annehmen???)

    genau deswegen braucht man nen Anwalt, dann kann einem kein Staatsanwalt ohne Beweise mal kurz für 50g gleich 500g aufbrummen

    in Bayern scheint des geläufig zu sein wenn man keinen Anwalt bzw. guten Anwalt hat, kenne da jemanden :rolleyes: bei dem wurden 1,5g Superpolm gefunden und eine Posterrolle vollgestopft mit leergerauchten Coffeeshoptütchen (121 Stück mit kleinen mini - Resten) da derjenige jung und dumm war :whistling: hat er sich keine rechtliche Beratung gesucht und die Staatsmühlen einfach mal mahlen lassen, mit dem Ergebnis das er für "Einfuhr von Betäubungsmitteln" von 122,5g verurteilt wurde = MPU mit Haarscreening insgesamt ca. 1400€ Plus ein Loch in der Frisur und ein Jahr nix rauchen und 36 Monate Bewährung + 2200€ Geldstrafe + Gerichtskosten waren ca. 180€

    also gaaaaaaaaanz wichtig immer Anwalt

    mit Anwalt wäre dabei um einiges weniger rumgekommen

    "des macht die Sau a nimmer fett, haus einfach drauf"

  • ziggy
    Gast
    • 10. April 2010 um 11:50
    • #18
    Zitat von slick

    Hey

    Ja Anwalt ist immer der erste Ansprechpartner ... klare Sache !

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    Habt nicht solch angst vor Gericht .... wenn man denen nix sagt passiert auch nur das was sie in der Hand haben .... geht man zu gesprächen haben die mehr !

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    gruß slick

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    das stimmt so nicht. wurde mit meiner frau erwischt hatten 5g weed und 5g peace dabei hatten jeder 30 sozial stunden bekommen.
    sind da natürlich hin und hatten dan 20h gemacht aber was da abegeht beim brk hab frau eingepackt und heim man wird behandelt wie sklaven dürfte mit ner gebrochenen hand fernseher tragen und sonstige geschichten... mal sehen was jetzt noch kommt..

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