Hallo Leute
Auf bitten von Zwangs Neurist/Hobbyist mach ich hier mal einen Tread zur gesetzlichen Lage in der Schweiz.
Als Hilfe dafür hier gleich anschliessend das Betäubungsmittelgestzt von der offiziellen Webseite des Bundeshauses (Sitz der Schweizerischen Regierung in Bern) im PDF Format & als Webseite
PDF ---> Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
WEB ---> Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
Am 30.11.2008 (also vor fast 2 Jahren) wurde in der Eidgenossenschaft über die Legalisierung von Hanf als Genussmittel & Medizin abgestummen.
Die Hanfinitiative wurde leider abgeleht der Gegenvorschlag vom Bundesrat wurde jedoch angenommen. In dieser "Änderung des BetmG" ging es im grossen ganzen darum den Konsum von [lexicon]Cannabis[/lexicon] nicht mehr unter Strafe zu stellen. Bis jetzt ist diese Änderung aber noch nicht in Kraft getreten, was heisst wer jetzt in der Schweiz beim Kiffen erwischt wird muss nach wie vor mit einer Anzeige & einem Busgeld rechnen. Die Änderung wir frühstens auf anfang 2011 in Kraft gesetzt.
ZitatAlles anzeigenZitat vom Bundesamt für Gesundheit (BaG):
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)
Am 30. November 2008 haben die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz über zwei drogenpolitische Vorlagen abgestimmt: die Hanfinitiative und die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Sie haben die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen und die Hanfinitiative abgelehnt.
Wie geht es jetzt weiter?Die Gesetzesänderung, bevor sie geltendes Recht wird, muss vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Normalerweise treten die Verordnungsänderungen - das konkretere Ausführungsrecht - gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. Die Arbeiten zur Anpassung der Betäubungsmittelverordnungen sind im Gange. Da diese sich als sehr umfangreich erweisen und noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, hat der Bundesrat am 20. Mai 2009 beschlossen, vorerst die Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1.1.2010 in Kraft zu setzen, da die gesetzliche Grundlage hierfür auf den 31. Dezember 2009 befristet ist.
Die restlichen Revisionsbestimmungen und das dazugehörige Verordnungsrecht werden zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich auf Anfang 2011, in Kraft gesetzt werden.Mit anderen Worten: Zurzeit wird noch das «alte» Betäubungsmittelgesetz angewendet. Daher ändert sich beispielsweise für die medizinische Anwendung von [lexicon]Cannabis[/lexicon] im Moment nichts: die medizinische Anwendung von cannabishaltigen Medikamenten auf pflanzlicher Basis ist weiterhin verboten.
In letzter Zeit kursieren immer wieder Gerüchte, das es in der Schweiz ein Hanfsamenverbot geben soll. Allerdings habe ich bis Heute keine offizielle Meldung zu diesem Thema gefunden.
---> Falls irgendwer mehr Infos dazu hatt bitte Link Posten.
So das wars für's erste, bin mal auf euer Echo gespannt.