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Drogenpolitisches aus der Schweiz

  • skor
  • 23. September 2010 um 22:57
  • skor
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    • 23. September 2010 um 22:57
    • #1

    Hallo Leute


    Auf bitten von Zwangs Neurist/Hobbyist mach ich hier mal einen Tread zur gesetzlichen Lage in der Schweiz.
    Als Hilfe dafür hier gleich anschliessend das Betäubungsmittelgestzt von der offiziellen Webseite des Bundeshauses (Sitz der Schweizerischen Regierung in Bern) im PDF Format & als Webseite

    PDF ---> Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
    WEB ---> Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)


    Am 30.11.2008 (also vor fast 2 Jahren) wurde in der Eidgenossenschaft über die Legalisierung von Hanf als Genussmittel & Medizin abgestummen.
    Die Hanfinitiative wurde leider abgeleht der Gegenvorschlag vom Bundesrat wurde jedoch angenommen. In dieser "Änderung des BetmG" ging es im grossen ganzen darum den Konsum von [lexicon]Cannabis[/lexicon] nicht mehr unter Strafe zu stellen. Bis jetzt ist diese Änderung aber noch nicht in Kraft getreten, was heisst wer jetzt in der Schweiz beim Kiffen erwischt wird muss nach wie vor mit einer Anzeige & einem Busgeld rechnen. Die Änderung wir frühstens auf anfang 2011 in Kraft gesetzt.

    Zitat

    Zitat vom Bundesamt für Gesundheit (BaG):

    Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)


    Am 30. November 2008 haben die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz über zwei drogenpolitische Vorlagen abgestimmt: die Hanfinitiative und die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Sie haben die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen und die Hanfinitiative abgelehnt.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die Gesetzesänderung, bevor sie geltendes Recht wird, muss vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Normalerweise treten die Verordnungsänderungen - das konkretere Ausführungsrecht - gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. Die Arbeiten zur Anpassung der Betäubungsmittelverordnungen sind im Gange. Da diese sich als sehr umfangreich erweisen und noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, hat der Bundesrat am 20. Mai 2009 beschlossen, vorerst die Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1.1.2010 in Kraft zu setzen, da die gesetzliche Grundlage hierfür auf den 31. Dezember 2009 befristet ist.
    Die restlichen Revisionsbestimmungen und das dazugehörige Verordnungsrecht werden zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich auf Anfang 2011, in Kraft gesetzt werden.

    Mit anderen Worten: Zurzeit wird noch das «alte» Betäubungsmittelgesetz angewendet. Daher ändert sich beispielsweise für die medizinische Anwendung von [lexicon]Cannabis[/lexicon] im Moment nichts: die medizinische Anwendung von cannabishaltigen Medikamenten auf pflanzlicher Basis ist weiterhin verboten.

    Alles anzeigen

    In letzter Zeit kursieren immer wieder Gerüchte, das es in der Schweiz ein Hanfsamenverbot geben soll. Allerdings habe ich bis Heute keine offizielle Meldung zu diesem Thema gefunden.

    ---> Falls irgendwer mehr Infos dazu hatt bitte Link Posten.


    So das wars für's erste, bin mal auf euer Echo gespannt. 8)

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten! 

    Einmal editiert, zuletzt von skor (23. September 2010 um 23:20)

  • eL. Sativa
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    • 23. September 2010 um 23:15
    • #2

    Ja da krigst du auch schon eines .....

    Also eines verstehe ich an der Drogen Politik bei euch nicht.... Ist wohl so etwas wie ein Schild-Bürger Streich....

    Also bei euch ist sogar der einfache konsum von [lexicon]Cannabis[/lexicon] Verboten... Aber Hanfsamen kann man LEGAL... beziehen ?

    Nun gut ein Hanfsamen verbot gab es bei uns ja nun auch schon vor einiger Zeit wenn ich mich recht errinnere so um 1995 oder so aber selbst zu der Zeit wurde bei und das Rauchen von [lexicon]Cannabis[/lexicon] nicht in Straffe gestellt...... einzig und allein der Besitz welches eigentlich auch so ein Kuriosum ist....

    """" Na ja verückte Welt """

    ein Ideot kann nie schlimmer sein als zwei zusammen.... :D

  • skor
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    • 23. September 2010 um 23:52
    • #3

    Naja das ist so ne Sache für sich. :D

    Der Handel, Konsum, Besitz & Erwerb sowie der Anbau zum Zweck der Betäubungsmittelgewinnung ist illegal... die Vorbereitung des Konsums & der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf jedoch nicht. ?( Ja das klingt sehr schizophren. :D

    Ich frag mich nur was die Leute die dieses Gesetz geschrieben haben Konsumiert haben...


    Der Begriff "geringfügige Mengen" wird zwar im Gesetz erwähnt aber nirgens definiert.

    Ausserdem darf ich [lexicon]Cannabis[/lexicon] gemäss Gesetz nur dann nicht anbauen wenn ich es zum Zwecke der Betäubungsmittelgewinnung mache.
    ---> Wenn ich es also mache weil mir die Pflanze gefällt dürfte ich das rein teoretisch machen.


    Ach ja wenn ich auf die Idee kommen sollte mir einen Joint aus [lexicon]THC[/lexicon] - armem Hanf zu bauen mach ich mich trotzdem strafbar denn es ist vorsätzlicher Konsum von Betäubungsmittel. Auch wenn ich vermutlich eher an einer Rauchvergiftung krepieren würde als das ich High würde...

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  • sebb
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    • 24. September 2010 um 11:41
    • #4

    wenn mich nicht alles täuscht ist der Konsum aber nur zu Rauschzwecken in der Schweiz verboten.
    Zu Entspannungszwecken oder aus gesundheitlichen Gründen dagegen nicht.

  • skor
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    • 24. September 2010 um 17:04
    • #5
    Zitat von sebb

    wenn mich nicht alles täuscht ist der Konsum aber nur zu Rauschzwecken in der Schweiz verboten.
    Zu Entspannungszwecken oder aus gesundheitlichen Gründen dagegen nicht.

    Zitat von skor

    Mit anderen Worten: Zurzeit wird noch das «alte» Betäubungsmittelgesetz angewendet. Daher ändert sich beispielsweise für die medizinische Anwendung von [lexicon]Cannabis[/lexicon] im Moment nichts: die medizinische Anwendung von cannabishaltigen Medikamenten auf pflanzlicher Basis ist weiterhin verboten.

    Nein leider nicht. Auch gibt es in der Schweiz keine Möglichkeit [lexicon]Cannabis[/lexicon] auf Rezept zu bekommen wie das in anderen Ländern bereits seid Jahren der Fall ist... Ärzte dürfen Dich mit den stärksten Schmerzmitteln oder im Extremfall sogar mit Opiaten volldröhnen so das Du nicht mehr fähig bist Deine Umgebung richtig wahrzunehmen & üble Nebenwirkungen kriegst, Deine Gesundheit gefärdest oder sogar abhängig davon wirst aber [lexicon]Cannabis[/lexicon] was eigentlich das harmloseste wäre darf Dir kein Arzt verschreiben. :thumbdown:

    "Rauschhanf" darfst nicht mal als Badezusatz verwenden, denn das [lexicon]THC[/lexicon] kann auch über die Haut aufgenommen werden.

    Die einzige Möglichkeit Hanf legal zu konsumieren ist in Form der zahlreichen Lebensmittel welche in Hanfläden & Reformhäuser angeboten werden.

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  • Pfote
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    • 25. September 2010 um 00:25
    • #6

    sind dann diese "Lebensmittel" [lexicon]THC[/lexicon] haltig? Das Duftsäckli der Neuzeit?

    "des macht die Sau a nimmer fett, haus einfach drauf"

  • skor
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    • 25. September 2010 um 02:56
    • #7

    Nein leider nicht! :D


    Es wurde vom Bundesrat ein Grenzwert von 0,3% [lexicon]THC[/lexicon] festgelegt alles was darüber ist geht unter "Rauschhanf" & darf nicht zur Lebensmittelherstellung verwendet werden. Für die Bestimmung dieser 0,3% werden die oberen 2/3 der Planze genommen.


    Naja das jede wild wachsende Hanfpflanze über diesem Grenzwert liegt sollte bekannt sein. :P


    Wenn Du aber mit Einen Gripp voll Blüten erwischt wurdest wird der [lexicon]THC[/lexicon] - Gehalt auch mit 2/3 Der Menge erechnet. Was bei der selben Pflanze logischerweise zu 2 völlig unterschiedlichen Resultaten führt.

    So viel ich weiss (Will mich da jetzt nicht darauf berufen, falls es jemand besser weiss, ich lasse mich gerne belehren.) dürfen Einzig & alleine ätherische Öle aus potentem Kraut hergestellt werden. Denn diese Öle enthalten nur Spuren von [lexicon]THC[/lexicon].

    Es ist durchaus möglich das auf der Etikette von Hanfbier oder Energiedrinks mit Hanfgeschmack der vermerk "[lexicon]THC[/lexicon] unter 0,3%" oder was ich auch schon gesehen habe "[lexicon]THC[/lexicon] - Gehalt < 0,0001%" drauf steht.

    Hanftee darf im Übrigen keine Blüten enthalen nicht mal wenn es sich um Industriehanf handelt. [sign=18]Bescheuert!!![/sign]

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  • sebb
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    • 23. November 2010 um 21:24
    • #8

    super, in der Schweiz tut sich wieder was in Sachen Drogenpolitik :thumbup: (im Gegensatz zu hier X( )
    Ist natürlich ungünstig, wenn man dann nicht in einer der 3 Städte wohnt.

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