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Einfamilienhaus wird zur Cannabis-Plantage

  • Verl/Bielefeld (mü) - Die Tarnung ist ein Einfamilienhaus in Verl
    gewesen. Die Mieter: ein vietnamesisches Paar. Doch die lebten gar nicht
    in dem Haus, sondern ein 29-jähriger Landsmann. Seine Aufgabe: Aufzucht
    und Pflege von Cannabis-Pflanzen. So lautet der Vorwurf der
    Staatsanwaltschaft.


    Den „Gärtner“ nahm die Polizei im vergangenen
    September fest. Seit Gründonnerstag wird ihm vor dem Landgericht
    Bielefeld wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz der Prozess
    gemacht. Der Angeklagte soll zu einer niederländischen Bande gehören,
    die im großen Stil [lexicon]Cannabis[/lexicon] angebaut und verkauft haben soll.


    Offenbar
    ein gutes Geschäft, denn die aufgefundene Menge von 104 Kilogramm
    frischen Dolden hatte laut Anklageschrift einen Marktwert von 240 000
    Euro. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Plantage –
    fünf Räume einschließlich Keller waren für die Aufzucht der Pflanzen
    ausgestattet – jährlich rund 93 Kilogramm [lexicon]Marihuana[/lexicon] abgeworfen hat.


    Gemietet
    hatte die Bande das Haus seit 2010. Die Ermittler glauben, dass der
    Angeklagte – im Hauptberuf Schweißer – in der Gruppe nur eine
    untergeordnete Rolle spielte. Er wurde als Erster verhaftet, Ende des
    vergangenen Jahres dann vier weitere mutmaßliche Komplizen. Gegen sie
    wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden.


    Der Prozess
    gegen den 29-Jährigen musste noch in diesem Monat beginnen, denn Ende
    März läuft die Sechsmonatsfrist ab, innerhalb derer ein Prozess gegen
    einen Untersuchungshäftling begonnen haben muss. Wenn nicht, muss der
    Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Ein großes
    Risiko für die Justiz, denn der Angeklagte ist Vietnamese und war
    zuletzt in den Niederlanden gemeldet.


    Das Verfahren bietet ihm
    die Chance, sich eine milde Strafe zu verdienen. Gericht,
    Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen, ob eine Verständigung unter
    den Prozessteilnehmern möglich ist. Voraussetzung für die
    Staatsanwaltschaft: ein umfassendes Geständnis des Angeklagten, in dem
    er „nachprüfbare Fakten“ nennt. Die Ermittler sind insbesondere an den
    Hintermännern interessiert, die bislang nur mit Tarnnamen bekannt sind.
    So heißt einer zum Beispiel „Frühlingsrolle“.


    Bei solcher
    Aufklärungshilfe könnte der Angeklagte trotz des schweren Vorwurfs –
    Mindeststrafe im Normalfall fünf Jahre – mit einer Bewährungsstrafe
    rechnen. Bis zum 15. April hat er nun Zeit, sich das zu überlegen.


    Quelle

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    don`t drink and drive, if you can smoke and fly afro_1

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