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Urteil zu Cannabiszucht mit 93 Pflanzen

  • Urteil trotz fehlenden Gutachtens
    Cannabis-Zucht mit 93 Pflanzen
    06.10.16
    Twistringen - Von Dieter Niederheide. „Wo ist das Gutachten?“, dies war die Frage aller Fragen im Strafprozess gegen einen Angeklagten aus Twistringen vor dem Amtsgericht Syke. Das Gutachten vom Landeskriminalamt fehlte.
    Trotzdem wurde verhandelt und der Angeklagte wegen des unerlaubten Anbaues und Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 1 800 Euro zahlen. Die Oberstaatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 2 400 Euro gefordert.


    Gutachten sollte THC-Gehalt bestimmen
    In dem Gutachten soll es um die Bestimmung des THC-Gehalts bei den in Twistringen sichergestellten Cannabispflanzen gehen. Der Verteidiger: „Es ist ein Beweismittel.“ Der Richter: „Ich weiß auch nicht, was da passiert ist.“ Er hatte vor einiger Zeit beim Landeskriminalamt noch wegen des Gutachtens nachgefragt und, wie er sagte, nicht einmal eine Antwort bekommen. Nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Auftrag für das Gutachten aufgrund von Arbeitsüberlastung der Beamten beim Landeskriminalamt auf der Strecke blieb.


    Keine Beweise für große Mengen
    Auch ohne das Gutachten lief der Strafprozess trotzdem ab. Der Twistringer wurde von der Staatsanwältin beschuldigt, in seiner Wohnung in der Stadt eine Cannabis-Plantage auf gebaut und unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben. Die Polizei stellte bei einer Wohnungsdurchsuchung 93 Cannabispflanzen mit und ohne Blüten sicher. Zudem fanden die Beamten einige Gramm Marihuana.
    Der Verteidiger des Angeklagten nannte die Pflanzen insgesamt einen „großen Misthaufen“ und „das war Unkraut“. Den Vorwurf, dass der Twistringer damit Handeln treiben wollte, bestätigte sich im Strafprozess nicht. Mehr oder weniger habe er für den Eigenbedarf angebaut, sagte der Angeklagte vor dem Gericht aus.
    Sein Verteidiger führte an, dass angesichts des fehlenden Gutachtens keine Beweise für eine größere Menge vorlägen.


    Quelle: Urteil zu Cannabis-Zucht mit 93 Pflanzen in Twistringen | Twistringen

  • Iss klar Biene.... 93 Pflanzen und alles nur für Eigenbedarf...... :D

  • aber NUR 1800€ geldstrafe dafür......RESPEKT

    Einmal editiert, zuletzt von BeefBuddy ()

  • Iss klar Biene.... 93 Pflanzen und alles nur für Eigenbedarf......

    Kann schon sein.
    Vier personen Haushalt - Anlage mit vier mal 600W - zwei Wachstum, zwei Blüte - dann alle Woche vier bis sechs Stecklinge gemacht - bis sie angewachsen sind und du sie in Blüte stellst gehen fünf bis sechs Wochen in's Land, das sind dann auf der Blüteseite schon dreißig bis vierzig - dann noch jede Woche fünf in Blüte und nach sagen wir 11 Wochen fünf wieder raus, sind auch so um die 55 bis 60 - so hat man halt alle Woche fünf Fertige aber nicht recht viele die auf ein mal erntereif sind - der Polizei is Wurscht wie viele dann endgültig schon rauchbar sind, die zählen alle und da kommen bei so einem System schon mal 100 stck zusammem.
    Und wenn vier Machtkiffer (und Friends) reinhauen, dann is das "grade mal" Eigenbedarf.

  • Kennt ihr diese Smoothies? Für medizinische Zwecke kann man da auch die ganze Cannabispflanze nehmen, die noch mitten in der Blüte ist und die trinken. Da überall in der Pflanze Cannabinoide sind und diese je nach Entwicklungsstand anders zusammengesetzt sind, scheint das für medizinische Zwecke für einige Erkrankungen top zu sein. Geht dann mal von hunderten Pflanzen als Eigenbedarf aus. Die Pflanzenzahl sagt ohnehin fast gar nichts aus.

    Hanf, wächst immer wieder nach!


    kiffer01

  • Im Ernst: vielleicht war das ja nicht nur eine Schutzbehauptung von dem Anwalt.
    Wenn der da null Equip hatte sondern die Dinger "so" versucht hat anzupflanzen dann könnte man das in der Tat eher als Unkraut und "großen Misthaufen" zu bezeichnen.
    Vor allem wenn es dann noch Sorten sind aus denen unter solchen Umständen wirklich nix wird.
    Es steht auch nichts im Artikel dazu, oftmals kommen in solchen Artikeln Wörter wie "Professionell", "Ausrüstung" oder Ähnliches vor.
    Und schon die geringe Forderung der Staatsanwaltschaft macht auch stutzig und würde das Strafmaß direkt erklären.

  • @growqop ...der kleine aber feine Unterschied: es wurde nicht Gutachterlich festgestellt wieviel THC er wirklich bessen hat, darum das milde Urteil!

  • Schon klar. Ich habe das nur zusätzlich angemerkt. Weil es irgendwie so rüberkommt.
    Selbst wenn die Dinger alle noch nicht am Blühen gewesen wären kriegt man normalerweise richtig aufs Dach alleine für die Ausmaße der Anlage und die Anzahl der Pflanzen.
    Das milde Urteil riecht nach Dilettantismus auf Seiten des Angeklagten. Und dazu passt die Aussage des Anwalts.


    In der Zeitung wird halt dieses lustige Detail hervorgehoben, es gibt den Artikel im Grunde nur wegen dieser Panne.
    Aber es wird eben auch nicht erwähnt das er mit dem Gutachten eine weitaus höhere Strafe zu erwarten gehabt hätte.
    Von 2400 auf 1800 Euro ist doch ein Witz.


    Bekannter wurde mal erwischt, da stand noch nichts in Blüte.
    Sprich es gab gar nichts im Labor zu untersuchen.
    Das was die Anlage geleistet hätte wurde zur Findung des Strafmaßes verwendet.

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