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Lappen weg! ;)

  • Mr. Green
  • 16. Februar 2017 um 00:14
  • Mr. Green
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    • 16. Februar 2017 um 00:14
    • #1

    Wer sagt es denn, alles Opfer! rauch01

    Quelle NTV:

    Lappen weg:

    Führerschein in GefahrAuch Gelegenheitskiffer müssen bangen
    Nicht nur Alkohol am Steuer kann zum Führerscheinentzug führen. Auch wem hierzulande Cannabis im Blut nachgewiesen wird, muss um seinen Lappen fürchten - selbst bei nur gelegentlichem Konsum.


    Auch der zweimalige Konsum von Cannabis führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn eine Trennung von Gebrauch des Rauschmittels und Fahren nicht erfolgt oder ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen stattgefunden hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier (VG) entschieden (Az.: 1 K 2124/16).
    Gestritten wurde vor dem VG um einem Fall, bei dem bei einem jungen Mann anlässlich einer Verkehrskontrolle Hinweise auf den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln festgestellt wurden. Eine etwa zwei Stunden später durchgeführte Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,45 Promille, einen THC Wert von 2,3 ng/mL und einen THC-Carbonsäurewert von 46 ng/mL. Zu diesen Werten gab der Mann an, er habe lediglich bei einer Party eine Woche vor der Kontrolle mehrmals an einer ihm überreichten Pfeife mit einer Kräutermischung gezogen. Diese sei ihm jedoch als harmlos und zulässig dargestellt worden. Er habe nicht gewusst, dass sich hierin Cannabis befunden habe. Er konsumiere keine Drogen, auch nicht gelegentlich.

    Dies sah die zuständige Fahrerlaubnisbehörde anders. Denn der Nachweis des aktiven THC sei nach Erkenntnissen der Rechtsmedizin nur maximal 24 Stunden lang möglich, sodass nach dem angeblich versehentlichen Konsum auf der Party eine Woche zuvor ein weiterer Konsum stattgefunden haben muss. Außerdem kann ein gelegentlicher Konsum nach der derzeitigen Rechtsprechung ab einem Nachweis von mehr als 10 ng/mL THC-Carbonsäure unterstellt werden. Da bei dem gelegentlichen Kiffen davon auszugehen war, dass der Konsum ohne die erforderliche Trennung zum Fahren eines PKW stattgefunden hat, entzog die Behörde die Fahrerlaubnis.
    Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Demnach ist der junge Mann entgegen seiner Beteuerungen zumindest gelegentlicher Cannabiskonsument, der zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und dem Fahren nicht trennen kann. Hinzu kommt, dass außerdem ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol - und damit ein die Fahreignung ausschließender Mischkonsum – vorgelegen hatte.

  • Markusx26
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    • 16. Februar 2017 um 00:51
    • #2

    Hier ist entscheidend dass Mischkonsum vorliegt. Das alleine kostet dich immer den Schein. Selbst bei einem Festival wo ich der Fahrer war, haben die eine Tüte angemacht. Ich komme von der Toilette und seh nur noch Cops die alle mitnahmen. Schon doof wenn man ne Pulle Bier und ne Tüte im Mund hat. Da ich seit 2 Jahren kein Auto mehr habe, können die mir gar nichts mehr. Man muss sich halt dem System anpassen, und ich hatte schon 6 Monate Screening mit Androhung von MPU.

    Das Problem mit dem gelegentlichen Konsum ist halt, das alles was mehr als Einmalkonsum ist bereits als regelmäßig angesehen wird. Aber jetzt mal ehrlich. Du holst ne Kiste Bier und lutscht daran ein halbes Jahr rum oder was? Du hast 5 g Gras und nach einer Tüte hörst du auf und hebst das Gras die nächsten 2 Monate auf? Als Kiffer ist es am besten sich anzupassen. Kein Auto, keine Steuern, Versicherung, Wertverlust, TÜV, Reifen, Reparaturen, anderes Radio, Boxen, Autowäsche übers Jahr, ....
    Da kann man sich mind. 2000 - 3000 Euro sparen. Bin eh über 500 km von den Eltern weg, also was solls und die Cops können mir auf dem Bike nichts.

    P.S.: Für 2,3 Aktiv und 46 mg Abbaustoff muss er in den letzten 24 Stunden bei Einmalkonsum echt ein gutes Gras gehabt haben, oder mehr als eine Tüte geraucht haben.

    weed02

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  • FFDiB
    Gast
    • 16. Februar 2017 um 01:19
    • #3

    Also es handelt sich hier um "ng" (Nanogram) und nicht "mg" (Milligram). Demnach lassen sich den Blutwerten nur Folgendes entnehmen:

    THC von 2.3ng -> hat in den letzten 12-24 Stunden was geraucht (über 1.0ng reichen aus, um die Fahrtüchtigkeit auszuschließen)

    THC-COOH von 46ng -> 75ng ist der Grenzwert, ab dem man einen regelmäßigen Konsum annimmt. Bedenkt man aber, dass man rund eine Woche Zeit hat die Blutprobe abzugeben, und die Halbwertszeit von THC, kann man das Urteil verstehen.

    Dazu noch 0,45 Promille... joa. Bin froh, dass so jemand keinen Führerschein mehr hat. Habe für ein solches Verhalten aber noch nie Toleranz gehabt, finde es einfach assozial! Mag ja jeder seine Probleme ertränken/verrauchen wie es ihm Freude bereitet, aber sich dann hinters Lenkrad zu setzten, und anderen Probleme damit machen...naja.

  • Markusx26
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    • 16. Februar 2017 um 01:27
    • #4

    Will ja nicht behaupten, dass wir in den 90er/00er Jahren nicht öfters in Technoclubs waren, und die waren unterste Sorte. Die Musik war heftig, doch damals das WKS war einfach die Härte. In fast jedem Auto auf der Strasse zum Club hatten die ganze Beutel an Kopfschmerztabletten. Wir hatten zumindest gute Leute am Start die gesagt haben "Mach langsam, nachlegen kannst du immer noch. Zuviel und der Abend ist gelaufen."

    Heute haben die jungen Leute keine Verantwortung mehr. Als Jugendliche bereits mit 99 Cent Partys und Komasaufen erzogen worden, also wie machen die denn weiter?
    Ein Pegeltrinker bleibt ein Pegeltrinker. Ob die Person nun täglich, oder nur hier und da trinkt, doch bei fast 0,5 Promille hätte er es merken müssen. Nun muss er halt 12 Monate Screening und MPU (Drogen plus Alkohol) machen. Mit der prof. Vorbereitunng sind da heute schnell 3000 Euro weg plus evtl. Fahrkurs zur MPU. Andere Möglichkeit ist noch seine 10 Jahre abzuwarten. Kann aber dann sein, dass du nochmal zur Fahrschule musst und darauf hab ich keinen Bock + Teuer.

    Selbst wenn er nicht so hohe Werte gehabt hätte, wäre er den Lappen auf jeden Fall los. Keiner sagt den jungen Leuten, dass man ein paar Teststreifen immer zuhause haben sollte. Mal reinhalten und schon weißt du, ob du nach 2 Wochen wieder fahren darfst.

    weed02

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  • Wasteland
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    • 16. Februar 2017 um 07:21
    • #5

    was meinen die denn mit "konsum ohne die erforderliche trennung zum fahren eines pkw's"?..klar,is eine sache wenn du dir nen dübel reinziehst und dich sofort danach britzelbreit ans steuer setzt..aber ne ganz andere wenn ich morgens um acht einen rauche und mich mittags um zwölf wieder ans steuer setze und nüchtern bin..die ganze nummer mit den richtwerten ist doch der größte bullshit überhaupt..danach dürfte man als regelmässiger kiffer nie wieder auto fahren egal ob man nüchtern oder breit ist..aber im zuge der freigabe als medikament müssen sie sich damit eh neu auseinander setzen..

  • FFDiB
    Gast
    • 16. Februar 2017 um 10:23
    • #6

    Also aktiv berauscht darfst du nicht fahren, und der THC Wert im Blut ist nach 6-12 Stunden unter 1ng. Und damit unter der Grenze. Den Langzeitkonsums stellen sie zudem über den THC-COOH Wert fest, und den kann man 5 Tage - 3 Monate nachweisen, je nachdem wie viel Körperfett die Person besitzt (und vielen anderen Faktoren...).

    Und dass du nach 4 Stunden wieder clean bist, stimmt halt auch nicht. Auch wenn du dich nicht mehr bekifft 'fühlst', kann bzw. ist nach wie vor THC im Blut, und damit ein Fahruntauglichkeit vorhanden. Die Unfälle passieren ja, weil die Leute sich überschätzen, nicht weil sie heftigste Schlangenlinien fahren...

  • Network23
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    • 16. Februar 2017 um 10:39
    • #7

    Bezieht sich auf Österreich, aber die Grenzwerte sind glaube ich D 10x höher http://blog.hanfinstitut.at/fuehrerschein/

    Creating Cannabis Awareness Since 2000

  • FFDiB
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    • 16. Februar 2017 um 10:44
    • #8

    Tabelle der Cannabis-Konsumformen nach Daldrup

    Hier die Liste, auf die sich deutsche Richter stützen.

  • Markusx26
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    • 16. Februar 2017 um 10:47
    • #9

    Da alle Schnelltests nur auf Abbaustoffe gehen, wirst du in Deutschland auf jeden Fall zum Blut zapfen gefahren und FS bleibt 24 Stunden bei den Cops.
    Bei Haartests in Deutschland sind gefärbte/gebleichte Haare nicht zugelassen. Desweiteren bist du schon wenn du mal an einem Wochenende ein paar
    Tüten bei den Nachbarn geraucht hast definitiv im Gelegenheits Bereich. Unterm Strich: Lass das Auto stehn.

    weed02

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  • Mr. Green
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    • 16. Februar 2017 um 12:33
    • #10

    Auch ohne die Sprache zu können, ist das wohl einer der besten Filme (Quelle Youtube): :thumbsup:

    Was zu lachen! ;)

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  • Greenchiller
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    • 16. Februar 2017 um 17:34
    • #11

    Meine Lieblings Szene ! " was rauchen wir den da? Labrador. Ja man Labrador der Köter hat mein weed gefressen und es war zu schade zum wegschmeißen. lol01

    Aber am geilsten ist die Park Szene danach.

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    muaha01lol01

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  • Mr. Green
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    • 16. Februar 2017 um 19:47
    • #12

    Hier noch ein Filmausschnitt - ein Klassiker, nicht nur der Film und richtig geil! :thumbsup:

    Thelma und Louise ;)

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