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Hat jemand Ahnung von Bewährungshelfern?

  • HamsHams
  • 20. Dezember 2017 um 12:58
  • HamsHams
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 12:58
    • #1

    Hey Leute,

    aus Gründen.. muss ich leider fragen:

    Weiß jemand, ob der Bewährungshelfer, wenn man den Befund von nem Drogenscreening abgibt, beim Labor anruft um das Ergebnis zu überprüfen?

    Vielleicht hat ja jemand Hintergrundwissen oder so.. wäre cool :thumbup:

  • Avi
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 13:04
    • #2

    ....ich kenn zwar keinen Bewährungshelfer, aber rein rechtlich gesehen fällt sowas unter Datenschutz und dürfte nicht so ohne weiters möglich sein!

  • HamsHams
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 13:05
    • #3
    Zitat von AvitusNucleus

    Datenschutz

    Hab ich auch überlegt, aber wenns gerichtlich angeordnet ist? Bzw der Test wird immer privat durchgeführt, läuft also nicht übern Gericht oder so (gibts ja auch). Aber trotzdem.. hm :/

  • Avi
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 13:07
    • #4

    ....mach doch nen Selbstversuch! Ruf im Labor an und gib dich als Bewährungshelfer aus, wirst ja sehen was passiert!

  • HamsHams
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 13:08
    • #5
    Zitat von AvitusNucleus

    mach doch nen Selbstversuch

    Das ist ne super Idee! Danke! :D

  • LübscheWeed
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    • 20. Dezember 2017 um 14:26
    • #6

    In erster Linie hängt das natürlich von deinem Verhalten ab. Warum sollten sie es prüfen,wenn sie dir glauben.?
    Ich kann da aus Erfahrung reden, womit ich schon überall durch bekommen bin, glaubst du nicht. (Selbst vor Gericht)
    Selbstverständlich besteht in Deutschland Datenschutz, aber es gibt immer Kommissar Zufall, oder sonst was....
    Is ja vielleicht auch anders,wenn du in Berlin wohnst, oder in Steinberghaff.

    Ich sag mal so : Leben kriegt ihr mich nieeeeeee und nach mir die Sintflut.
    Wenn du dir sicher bist, dat klappt, dann klappt dat auch.

  • Wulfman77
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    • 20. Dezember 2017 um 14:31
    • #7

    Das Drogenscreening wird, ja i.d.R. von einem Arzt vorgenommen und unterliegt somit der ärztlichen Schweigepflicht.
    Der Arzt darf nur auf gerichtliche Anordnung informationen weitergeben.
    Da es sich bei einem Bewährungshelfer i.d.R. um eine Privatperson handelt müsste sich dieser, für jede Überprüfung eine
    Richterliche Erlaubnis einholen u. ich glaube kaum, dass er das machen würde.

  • Flashi
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    • 20. Dezember 2017 um 14:38
    • #8

    Hi,

    das ist ein ganz einfaches "Spiel", wenn du dich weigerst oder sonstig komisch antwortest schöpft dein B-helfer sofort Verdacht und wird darauf bestehen das du ihm das Ergebnis zeigst, wenn nicht meldet er das dem zuständigen Richter & dann wirds ungemütlich, sowieso wenn die Bewährung noch kein Jahr her ist.

    Ich habe damals aufgehört zu kiffen, die Gefahr das man erwischt wird ist viel zu groß... Ich habs beim Kumpel genau^^so erlebt... ;(

    Wird wahrscheinlich auch am B-helfer selbst liegen, es gibt ganz nette die auch mal über so was hinweg schauen wenn du sonst keine Probleme machst, dann gibts aber welche die nur auf solche Sachen warten... letztere sind mit Vorsicht zu genießen. 8|


    Edit:
    Hast du @HamsHams am Anfang der B-hilfe diesen Wisch unterschrieben, der genau das erlaubst was Wulfman oben anspricht :?:


    Ich habe das immer unterschrieben (auch unter Ärzten und dergleichen), weil ich der Meinung bin das mich das nicht unterschreiben in der Hilfe extrem behindert. Zum Glück habe ich all den Mist hinter mir...

    4 Mal editiert, zuletzt von Flashi (20. Dezember 2017 um 15:07)

  • the real patrick
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 14:57
    • #9
    Zitat von HamsHams

    Weiß jemand, ob der Bewährungshelfer, wenn man den Befund von nem Drogenscreening abgibt, beim Labor anruft um das Ergebnis zu überprüfen?

    1.) ja
    2.) nein-setzt er sein Job aufs Spiel ;) , wenn DU davon weißt?!

  • pineapple
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    • 20. Dezember 2017 um 15:45
    • #10

    wieso überhaubt abpissen?hab auch ne bewährung wegen btm und musste da nicht einmal ne uk abgeben :P

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  • Flashi
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    • 20. Dezember 2017 um 16:07
    • #11

    Das kommt schon mal vor^^, so als Auflage.

  • HamsHams
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 16:54
    • #12
    Zitat von fischkotze

    In erster Linie hängt das natürlich von deinem Verhalten ab. Warum sollten sie es prüfen,wenn sie dir glauben.?

    Ich hoffe du hast Recht. Gibt keinen Grund es nicht zu glauben.

    Zitat von Flashi

    Hast du @HamsHams am Anfang der B-hilfe diesen Wisch unterschrieben, der genau das erlaubst was Wulfman oben anspricht

    Nein, nix unterschrieben.

    Zitat von Wulfman77

    Der Arzt darf nur auf gerichtliche Anordnung informationen weitergeben.

    Dann dürfte das ja eigentlich nicht passieren

    Zitat von the real patrick

    wenn DU davon weißt?!

    Hä?

    Zitat von pineapple

    wieso überhaubt abpissen?hab auch ne bewährung wegen btm und musste da nicht einmal ne uk abgeben

    War das 2. Vergehen, also 2. Mal Bewährung plus Auflage.

  • the real patrick
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 18:53
    • #13
    Zitat von HamsHams

    Hä?

    Hä wird mit 3 ä geschrieben ;) Häää?

    Na wenn Du weißt das er Auskunft "eingeholt" hat per Telefon dann kannst DU ( das Hä-Hams ^^ ) ihm ordentlich den Job zur Hölle machen
    ¿Entendiste? :D

  • HamsHams
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 19:13
    • #14
    Zitat von the real patrick

    Na wenn Du weißt das er Auskunft "eingeholt" hat per Telefon dann kannst DU ( das Hä-Hams ) ihm ordentlich den Job zur Hölle machen

    Ernsthaft? Also das darf der Bewährungshelfer nicht?
    Hm :/ Ich werd morgen mal im Labor anrufen und mein Glück versuchen. Danke euch!

  • Wulfman77
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    • 20. Dezember 2017 um 19:22
    • #15

    Hab vorhin geradew mal mit meinem Doc telefoniert, der ist einer der Drogenbeauftragten Ärzte hier,
    er betreut auch die ganzen Junk´s hier u. in der JVA, arbeitet sehr viel mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

    Er sagte ganz klar, dass er keinerlei Auskünfte ohne einen Beschluß des Gerichtes herausgeben darf !
    Die Befunde einer Untersuchung darf er auch nicht an den Bew.H. geben, sofern der Patient es nicht schriftlich erlaubt hat!

  • HamsHams
    Gast
    • 20. Dezember 2017 um 19:26
    • #16
    Zitat von Wulfman77

    Hab vorhin geradew mal mit meinem Doc telefoniert

    Wow danke dir für die Mühe! Ich werd morgen trotzdem mal in dem betreffenden Labor nachfragen.
    Bisher gab es nie Probleme, immer pünktlich Tests abgegeben, alle negativ, immer pünktlich bei Terminen. Sollte also keinen Anlass zur Überprüfung geben eigentlich. Bitte alle Daumen drücken die es auf der Welt gibt!!

  • Mr. Green
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    • 21. Dezember 2017 um 20:12
    • #17

    Komm ja nicht auf die Idee den Bericht zu fälschen, dann bekommste gleich eins zwischen die Hörner wegen Urkundenfälschung und verstoß gegen die Bewährungsauflagen etc. crazy01

    Gib den Wisch ab wie er kommt und wenn er positiv ist, dann sag eben, man hat dir sicher was ins Glas getan und sorge dafür, dass der nächste Bericht negativ ist.

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