Haja... eigentlich wollte ich ins Bett, aber nachdem hier schon wieder selten dummes Zeug geschrieben wird, hier ein paar Infos die ich mir aus seriösen Quellen (DHV, Gerichtsurteile, Polizisten, Richter, Staatsanwälte) zusammengesucht hatte. Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtberatung, sondern möchte vielmehr helfen, dass wegen Wichtigmacherei keine unangenehmen Konsequenzen folgen.
Der Handel wird nicht danach beurteilt ob jemand normal tut oder nicht, da das ein subjektiver Aspekt ist dem keinerlei Interpretation beizumessen ist. Stattdessen gibt es klare Rahmenbedingungen durch die ein Handeltreiben begründet wird:
- Der beschlagnahmte Gesamtwirkstoff darf 17g reinen Wirkstoff (Also 100% THC in einer Gesamtmenge von 17g) nicht überschreiten, da es ab dieser Menge keinen Ermessensspielraum mehr gibt (Quelle DHV).
- Je mehr Utensilien beschlagnahmt werden, die man mit dem BTM Handel in Verbindung bringt (Waage, Tütchen, größere Mengen Bargeld, "Geschäftshandy" mit verhängnisvollen Daten) desto schwieriger wird es aus der Nummer mit dem Handel herauszukommen
Ansonsten, sind Auftreten und Benehmen zwar förderlich wenn man von der Polizei ordentlich behandelt werden möchte, das Strafmaß wird dadurch aber nur beeinflusst, sofern ein psychologischer Gutachter ahand dessen das Jugendstrafrecht empfiehlt (so langsam geht mir ein Licht auf )
Eine Drogentherapie steht so gut wie immer im Raum um das Strafmaß zu senken. Das geht zwar nur einmal, aber immerhin. Das weiß ich übrigens aus erster Hand, da ich insgesamt 6 Jahre in einer Drogenhilfeeinrichtung gearbeitet habe. Drogentherapiezentren haben genau diese Tatsache als Geschäftsmodell und würden mit anständigen Cannabis Regelungen innerhalb eines Jahres Konkurs anmelden müssen.
Zu den Banden:
Ab 3 Leute kann en Staatsanwalt Bandenmäßiges Treiben in den Raum stellen, was aber den Handel nicht impliziert. Hierzu siehe weiter oben....
Was hier noch überhaupt nicht erwähnt wurde, ist:
Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln... Wird bei der Waage, dem Dope und den Tütchen eine Kanone, ein Schlagring, ein Nunchaku, Shuriken, Totschläger, Butterfly oder ähnliches gefunden, dann gehts ans eingemachte... Das habe ich unter anderem direkt von einer waschechten Staatsanwältin gelernt.