Kurt W. (37, Name geändert) aus Königswinter bestellte bei einem ihm unbekannten Drogendealer Marihuana für 90 Euro. Er bezahlte die Ware im Voraus. Als Liefertermin vereinbarten die beiden Männer den 29. September.
Polizei sollte helfen, doch der 37-Jährige wartete vergeblich auf die Drogenlieferung. Der Dealer kam und kam einfach nicht. Als es Kurt offenbar langsam dämmerte, dass er auf einen Betrüger reingefallen war, griff er zum Telefon – und wählte den Notruf „110“!
Der geprellte Marihuana-Kunde fragte dann den Polizisten am anderen Ende der Leitung ernsthaft um Rat. „Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen“, wollte er nach EXPRESS-Informationen verzweifelt von dem Beamten wissen.
Jetzt bekam Kurt W. die Quittung. Er wurde wegen unerlaubten Drogenerwerbs sowie Missbrauch von Notrufen verurteilt! Gemäß Strafbefehl des Amtsgerichts Königswinter erhielt er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro. Sein Anruf bei der Polizei war Beweismittel.
Der 37-Jährige, der bislang bei der Polizei ein unbeschriebenes Blatt war, hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Quelle: 29721570 ©2018
-------------------------------------------------------------------------
Oh mann, alles muschis da draußen. Entweder du zeigst den Checker an, oder du läßt es einfach. Aber die Cops zu fragen deutet auf totaler Umnachtung hin.