Das mit dem Ofen Marke Eigenbau ist einfach nur Blödsinn. Und dabei gehe ich noch nicht einmal auf den technischen Aspekt so einer Anlage ein.
Sobald die Bullen merken, dass zwar jemand zu Hause ist, aber im Moment leider alle Hände voll zu tun hat, und deswegen die Tür nicht öffnen kann, stehen die schneller bei Dir in der Bude, als Du "Moment noch, bitte!" rufen kannst. Finden die dann noch irgendwelche Reste, darfst Du getrost davon ausgehen, dass Dein Versuch der Beweismittelvernichtung als Schuldeingeständnis gewertet, und Dir erhöhte kriminelle Energie vom Staatsanwalt attestiert wird. Die Auswirkungen auf Dein Strafmaß sind dann also eher negativ.Ich persönlich würde eher den entgegengesetzten Weg wählen. Der ist bei der Reduzierung des Strafmaßes m.M.n. vielversprechender.
bitte zweiten Absatz lesen.
ᐅ Kleine Frage zur" Vernichtung von Beweismitteln" - Strafrecht / Strafprozeßrecht - JuraForum.de
Stpo Paragraph 258 im Bezug auf Zeugen aber nicht als angeklagter.
Oder hier noch besser
das weiter dürfen bei einer WG auch nur die Räume des Beschuldigten durchsucht werden. Aber nicht die des Mitbewohners. Wo man ja rein theoretisch auch etwas machen kann wenn man es mit dem Mitbewohner abgeklärt hat oder eben auch nicht solange gegen den Mitbewohner kein verdachtsmoment vorliegt dürfen auch nicht seine Räumlichkeiten durchsucht werden. Und als verdachtsmoment reicht nicht aus wenn einer von denen es glaubt oder denkt sondern es muss eindeutig nachweisbar sein.