Andreas R. (49) handelte am Halleschen Tor mit Drogen – bis die Polizei ihn aus dem Verkehr zog. Am Dienstag vor Gericht bestritt der Angeklagte die Verkaufsabsicht.
Mit einem ganzen Drogencocktail in der Tasche wurde Andreas R. (49) am U-Bahnhof Hallesches Tor (Kreuzberg) von der Polizei hochgezogen: L-Polamidon-Pillen, Haschisch in Stangen und Würfeln, Metaddict- und Rohypnoltabletten.
Doch den Vorwurf des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln wies der Ex-Dachdecker am Dienstag vor dem Landgericht strikt von sich: „Ich habe damit nicht gehandelt. Ich wollte das Zeug zu meiner Freundin bringen, bei der ich oft bin. Zur Aufbewahrung. War nur für meinen Eigenbedarf“ Er habe unsägliche Schmerzen, seit er vor Jahren vom Dach neun Meter in die Tiefe gesaust ist.
Auf den Kopf scheint er dabei allerdings nicht gefallen zu sein. So wie er jede knifflige Frage des Gerichts parierte.
Richterin: „Der Mann, der Ihnen am Bahnhof 10 Euro übergab, war wohl kein Kunde?“ Angeklagter: „Nee, ein Freund, dem ich Geld geborgt. Das mir da nur zurückgab.“
Richterin: „800 Gramm Haschisch für den Eigenbedarf?“ Angeklagter: „War ein Schnäppchenangebot – 1 Euro das Gramm.“
Richterin: „Und woher hatten Sie das Geld?“ Angeklagter: „Von meiner Freundin. Die macht in Pflege mit Hunden.“
Richterin: „Wieviel konsumieren Sie denn pro Tag?“ Angeklagter: „Früher 5, jetzt bis zu 2 Gramm.“
Richterin: „Wenn das Zeug mehr als ein Jahr liegt, wird es nicht besser.“ Angeklagter: „Aber auch nicht schlechter. Ist ja gut verpackt.“
Richterin: „In ihrer Wohnung fand die Polizei neben besagtem Haschisch und weiteren Drogenvorräten auch zwei Feinwaagen.“ Angeklagter: „Die habe ich schon lange nicht mehr benutzt.“
Richterin: „Aha, deshalb stand eine auch auf dem Wohnzimmertisch.“ Angeklagter: „Was meinen Sie, was bei mir alles auf dem Tisch rumsteht.“
Richterin: „Und der Elektroschocker, griffbereit im Kleiderschrank?“ Angeklagter: „Habe ich nur als Taschenlampe benutzt. Weiß gar nicht, ob das andere überhaupt geht.“
Der beisitzende Richter drückte auf den Knopf. Es funkte und knisterte. Die Richterin: „Funktioniert.“ Angeklagter: „Hab ich nie ausprobiert. Ich lehne Waffen ab.“
Ein Angeklagter kann vor Gericht ungestraft alles behaupten. Aber das Gericht muss es nicht glauben.
Fortsetzung: Donnerstag (20. Juni)
Quelle: Mit Drogen in der Tasche geschnappt – Dealer pfiffig vor Gericht – B.Z. Berlin
Mit Drogen in der Tasche geschnappt – Dealer pfiffig vor Gericht
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..nur als Taschenlampe
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Kann ich dir sagen was rauskommt. 30a ohne Einsicht = 10 Jahre ohne Bewährung.
Ist doch hier kein Law&Order Krimivormittag. Richter müssen in Deutschland gar nichts beweisen, die müssen blos überzeugt sein. Der Trottel macht falsch, was man nur falsch machen kann. -
Fast ein Kilo Hasch als "1€/g-Megaschnäppchen" zum strikten Eigenbedarf zu deklarieren - da kann er eigentlich auch gleich erzählen, dass ein rosa Einhorn vom Himmel herab geflogen kam und sein großes Geschäft vor ihm verrichtet habe, welches er nur zum Zweck der Landschaftspflege aufgesammelt habe...
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Ein Kilo zwecks Eigenbedarf einzukaufen, ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Man spart nicht nur ne Menge, es gibt auch Händler, die sich nicht mit Kleinkram abgeben.
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jeder der so etwas ließt, der sollte sich vor Augen führen....
Alles was sie sagen, wird vor Gericht, gegen sie verwendet werden
ANWAAAAALT!!!!
schweigen und nix sagen
Man kann es immer nur wiederholen
Egal was passiert
Schweigen ist Gold