Polizei findet 21 Kilo. Doch für den Handel waren die Drogen nicht gedacht
Als Polizisten an einem Oktobermorgen im vergangenen Jahr ein altes Bauernhaus im Landkreis Neu-Ulm durchsuchen, staunen sie nicht schlecht: Im Dachboden über dem ehemaligen Stall reihen sich Beete und Kästen mit Cannabispflanzen und deren Setzlingen. Kabelbinder markieren die einzelnen Sorten. Einige Blüten hängen zum Trocknen an Drähten, andere sind in Boxen verstaut. Außerdem finden sich Utensilien wie Dünger, Blumenerde, Lampen oder [lexicon]Ventilatoren[/lexicon]. „Es wirkte wie eine gut organisierte Plantage“, erinnert sich einer der Beamten. Ganze 21 Kilo bringen die Pflanzen schließlich auf die Waage – 300 Gramm reiner Wirkstoff [lexicon]THC[/lexicon].
Der Besitzer ist ein 42-jähriger Mann. Er musste sich gestern vor dem Memminger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Handel und Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Ebenso auf der Anklagebank saß seine 41-jährige Ehefrau, die als Komplizin verdächtigt wurde. Doch die Umstände der Tat stellten sich im Laufe des Prozesses als komplizierter heraus als es auf den ersten Blick schien. Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte in einem Brief ein Geständnis ab: Er habe das Cannabis angebaut und konsumiert. Gehandelt habe er allerdings nicht damit. Seine Frau habe nichts mit der Plantage zu tun.
Um die Gründe zu begreifen, mussten die Anwesenden in das Leben des Mannes eintauchen: Als Kleinkind war er in einen Bienenschwarm geraten und hatte einen allergischen Schock erhalten. Dutzende Male war er danach in Behandlung, lebte traumatisiert und entwickelte unzählige Allergien, etwa gegen Lebensmittel. „Am Höhepunkt habe ich nur noch knapp 60 Kilo gewogen“, sagte der Mann, dessen Arm im Prozess unentwegt stark zitterte. Als sein Freund dann Suizid begangen hatte, habe er versucht, auch seinem Leben ein Ende zu setzen. Seine Frau fand ihn in letzter Minute. Nach psychiatrischer Behandlung rauchte er Joints: Daraufhin kam sein Hungergefühl zurück, er wurde ruhiger und konnte wieder schlafen. Da er stets ein Hobbygärtner war und nicht in die Dealer-Szene rutschen wollte, begann er, die Pflanzen selbst zu züchten. Er zimmerte sich eine Plantage, erforschte den Wuchs und schaffte sich „ein eigenes Reich wie es für andere der Hobbykeller ist“.
„Er hat wieder lebensfroh gewirkt. Ich musste keine Angst mehr haben, wenn er mal nicht ans Telefon ging“, sagte seine Frau, die als Altenpflegerin arbeitet und im Prozess die Tränen zurückhalten musste. Sie habe das Tun ihres Mannes daher toleriert. Eine Waage, Tütchen oder Hinweise auf Kunden fanden die Beamten nicht. Dafür aber stießen sie auf eine horrende Stromrechnung: bis zu 30000 Kilowattstunden verbrauchte die vierköpfige Familie pro Jahr, unter anderem wegen der aufwendigen Beleuchtung der Pflanzen. Bereits 8000 Kilowattstunden gelten als hoher Verbrauch. Haarproben deuteten darauf hin, dass auch die Frau Marihuana konsumierte. Dies solle jedoch auf das Passivrauchen zurückzuführen sein, verteidigte sich diese. Nur im gemeinsamen Kinozimmer hätte der Mann geraucht – abgeschieden von den beiden Kindern. Aus einem [lexicon]Mangel[/lexicon] an Beweisen wurde die Anklage gegen die 41-Jährige gegen eine Geldauflage von 700 Euro fallen gelassen.
Da lediglich der Besitz, nicht aber Handel nachgewiesen werden konnte, verurteilte Richterin Brigitte Grenzstein den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Abgezogen davon wird der Zeitraum der Untersuchungshaft, die der Mann seit sieben Monaten absitzt. Zudem muss er eine Therapie machen. Damit liegt die Strafe unter den drei Jahren und drei Monaten, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Verteidiger Müller sprach von einem „einzigartigen Fall“. Aufgrund der therapeutischen Wirkung des Anbaus und Konsums für seinen Mandanten hatte er sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. „Für den Eigenbedarf hätte er nicht in so großem Stil anbauen müssen“, sagte die Richterin abschließend, „Und zum Gärteln hätten es auch Tomaten getan.“
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quelle: Augsburger Allgemeine