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Erwischt, was nun?

  • Haja... eigentlich wollte ich ins Bett, aber nachdem hier schon wieder selten dummes Zeug geschrieben wird, hier ein paar Infos die ich mir aus seriösen Quellen (DHV, Gerichtsurteile, Polizisten, Richter, Staatsanwälte) zusammengesucht hatte. Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtberatung, sondern möchte vielmehr helfen, dass wegen Wichtigmacherei keine unangenehmen Konsequenzen folgen.


    Der Handel wird nicht danach beurteilt ob jemand normal tut oder nicht, da das ein subjektiver Aspekt ist dem keinerlei Interpretation beizumessen ist. Stattdessen gibt es klare Rahmenbedingungen durch die ein Handeltreiben begründet wird:


    - Der beschlagnahmte Gesamtwirkstoff darf 17g reinen Wirkstoff (Also 100% THC in einer Gesamtmenge von 17g) nicht überschreiten, da es ab dieser Menge keinen Ermessensspielraum mehr gibt (Quelle DHV).


    - Je mehr Utensilien beschlagnahmt werden, die man mit dem BTM Handel in Verbindung bringt (Waage, Tütchen, größere Mengen Bargeld, "Geschäftshandy" mit verhängnisvollen Daten) desto schwieriger wird es aus der Nummer mit dem Handel herauszukommen


    Ansonsten, sind Auftreten und Benehmen zwar förderlich wenn man von der Polizei ordentlich behandelt werden möchte, das Strafmaß wird dadurch aber nur beeinflusst, sofern ein psychologischer Gutachter ahand dessen das Jugendstrafrecht empfiehlt (so langsam geht mir ein Licht auf :D )


    Eine Drogentherapie steht so gut wie immer im Raum um das Strafmaß zu senken. Das geht zwar nur einmal, aber immerhin. Das weiß ich übrigens aus erster Hand, da ich insgesamt 6 Jahre in einer Drogenhilfeeinrichtung gearbeitet habe. Drogentherapiezentren haben genau diese Tatsache als Geschäftsmodell und würden mit anständigen Cannabis Regelungen innerhalb eines Jahres Konkurs anmelden müssen.


    Zu den Banden:


    Ab 3 Leute kann en Staatsanwalt Bandenmäßiges Treiben in den Raum stellen, was aber den Handel nicht impliziert. Hierzu siehe weiter oben....


    Was hier noch überhaupt nicht erwähnt wurde, ist:


    Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln... Wird bei der Waage, dem Dope und den Tütchen eine Kanone, ein Schlagring, ein Nunchaku, Shuriken, Totschläger, Butterfly oder ähnliches gefunden, dann gehts ans eingemachte... Das habe ich unter anderem direkt von einer waschechten Staatsanwältin gelernt.

  • Dumm gelaufen Leute! ;(


    Es gibt nur zwei Wege:



    1.) "Jawohl Herr Richter, ich bin ein Täter und zeige Reue!" (Geldstrafe, Kosten des Anwalts und Gericht, plus Bewährung) lol01


    oder den harten Weg als "unschuldig" Verurteilter ohne Bewährung - da musst du aber Eier inne Hosen haben: :D


    2.) Sag dem Richter: "Hey - kau mein Schwanz euer Ehren und am Arsch lecken kannste mich auch noch"!


    Gruß
    Mr. Green

  • Der Thread ersteller hat nur 2 Beiträge und genau nachdem er gebustet wurde schreibt er hier rein und sagt auch nicht wie es dazu gekommen ist....irgendwie komisch das ganze

  • und auch nur in so einem Fall wird Therapie eine Aussicht sein. Bei normale Konsumenten auch noch Gras, kommst du nicht mit Therapie davon. Da muss schon suchtverhalten vorliegen und das man deshalb Straftaten begeht um seinen Konsum zu decken.Besonders wenn ich auf normal tue wird mir eher Handel vorgeworfen.
    Auch noch bei 4 zelten:) Aber auftreten und benehmen wird angerechnet. es kommt schon auf Handel hinaus wenn zwei drei Leute sich eine Menge teilen.
    Habe tausende für Anwälte bezahlt, Im Knast 2 Jahres Strafe abgesessen und kurz vor Ende eine Strafe wegen Heroinhandel. Anwältin war eine der grossen die Dealer in Hamburg vertritt, die hat mir paar Jahre erspart und bin frei gekommen.
    Ohne sie hätte ich arschkarte gezogen.
    Aber Deutschland ist ein Witz. Da brauch man nichtmal eine Haftstrafe erwarten was auch gut ist. Bin aber froh in Hamburg zu leben statt Bayern vom gesetzlichen her.

    Frau Martins ???

  • Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln... Wird bei der Waage, dem Dope und den Tütchen eine Kanone, ein Schlagring, ein Nunchaku, Shuriken, Totschläger, Butterfly oder ähnliches gefunden, dann gehts ans eingemachte... Das habe ich unter anderem direkt von einer waschechten Staatsanwältin gelernt.


    Zunächst mal Glückwunsch zu der Meinung. Liest sich wie wirklich erfahren damit und nicht zusammen gegoogelt.


    Und zu dem Zitat oben: Ich kenne persönlich einen Menschen, dem genau so was unterstellt wurde. Der hatte ein größeres Küchenmesser auf einem Scheidebrett liegen, wo auch die Waage stand. Damit hat er Tütchen zurecht geschnitten für so ein Schweißgerät für Küchenfolien.


    Aus den beiden Utensilien wurde:
    - organisierte Kriminalität
    - bewaffneter Drogenhandel
    - erwerbsmäßiger Handel als Lebensunterhalt


    konstruiert. Der Handel war bei Ihm im Urteil dann auch noch drin, aber der Rest wurde teil vom ersten Richter, teils in der zweiten Instanz kassiert. Aber das ist wohl gängige Praxis um dem Richter einen Schwerstkriminellen vor zu gaukeln.


    Und der hatte irgendwas um 50 Gramm Gras (knapp 10gr THC) und 12 Pflanzen. Das gab 20 Monate auf Bewährung in der 2. Instanz. Die erste gab Knast ohne Bewährung. Das war Baden-Württemberg.


    Aber das hängt von vielem ab, Richter, Staatsanwalt, Anwalt ........


    Das kann hier niemand vorhersagen.


    Und ein Tipp ist immer gut, nimm einen BTM erfahrenen Anwalt und sag gar nichts. Nicht mal grüßen muss man die Polizei. Namen und Anschrift und dann die ganz grosse Stille, den Rest macht der Anwalt eh viel besser.

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