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Bluttest

  • rpzn_
  • 2. Juni 2018 um 13:33
  • rpzn_
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    • 2. Juni 2018 um 13:33
    • #1

    Hey,
    und zwar wurde ich gestern Abend von der Polizei angehalten ( angeblich allgemeine strassenkontrolle; habe beim abbiegen fast einen radfahrer angefahren, da ich diesen zu spät gesehen habe weil er kein licht hatte, ist jedoch zum glück nichts passiert) 10 min davor habe ich nen joint geraucht und war die woche in holland und habe ziemlich viel geraucht.
    bluttest wurde gemacht und der führerschein erstmal entzogen.


    Womit kann ich jetzt rechnen? aktiver sowie abbauprodukte werden hoch sein, bin jedoch ' ersttäter' und wurde zum ersten mal kontrolliert und bin sonst nicht aufgefallen. Ich bin auch schon seit ein paar jahren aus der probezeit raus..

    danke für die antworten ||

  • Network23
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    • 2. Juni 2018 um 13:59
    • #2

    Wenn du einfach nur einmal im Internet nach Cannabis Führerscheinentzug suchst, bekommst du die beste Information die du bekommen kannst! Das kann dir hier keine Person nur ansatzweise so gut darlegen, wie es mittlerweile zick Rechtsanwaltskanzleien bereits online getan haben und zusätzlich kannst du dir diesbezüglich dann gleich den idealsten Rechtsbeistand suchen...

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  • overdose_xtream
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    • 2. Juni 2018 um 18:38
    • #3
    Zitat von rpzn_

    bluttest wurde gemacht

    Gegenfrage! Warum gibst du der Polizei dein Blut?
    Juristisch gesehen, dürfen die 1. nicht mal bei einer allgemeinen Personen- / Straßenkontrolle in dein Kofferraum oder sogar die Tasche rein sehen. Das währe dann eine Durchsuchung und diese muss durch einen richterlichen Beschluss genehmigt sein.
    Da du dich nicht auffällig verhalten hast (hoffe ich mal) ist es auch nicht auf Verdacht.
    Das müssten sie direkt von Anfang an sagen, statt erst hin und her Personalien kontrollieren.
    Lass dir bei der nächsten Person- / Straßenkontrolle generell eine Durchsuchung "quittieren". Das ist dein volles recht. Aber auch immer schön höflich bleiben.
    Die meisten Blaumänner schreckt das ab. Nach dem Motto: "Achtung, der hat Plan!"
    und 2. Das gleiche gilt für dein Blut. Die Polizei ist nicht berechtigt, dir Blut ab zu nehmen.
    Das darf nur ein Mediziner. Dabei darf man sogar die Blutabnahme verweigern, wenn du dies NUR durch deinen Hausarzt machen lassen willst.

    In die Augen leuchten mit der Taschenlampe ist Körperverletzung. BTW

    Haste gesagt, dass de gekifft hast? Wenn Ja. PP
    Bei sowas immer sagen: "Es gab Mohnkuchen. Ich liebe Mohnkuchen. Könnt mich kaputtfressen von Mohnkuchen"!

    Man hatte ich schon Spaß mit den Blauen XD

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  • rpzn_
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    • 2. Juni 2018 um 19:26
    • #4

    Durchsucht haben die mein auto nicht, musste es stehen lassen und musste auf die wache mit.

    Das blut hat eine ärztin abgenommen, die auf die wache gerufen wurde..

    Und angehalten wurde ich weil mein rechtes licht nicht mehr ging, was ich bis zu dem zeitpunkt nicht gemerkt habe und das mit dem fahrradfahrer..

    kann die fahrerlaubnis denn jetzt bei der ' ersttat' auch direkt eingezogen werden?

    --------------- 2. Juni 2018, 19:26 ---------------
    und weiss jemand ob man nach erhalt des bluttestes noch eine blutprobe abgeben muss?

  • overdose_xtream
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    • 2. Juni 2018 um 19:34
    • #5
    Zitat von rpzn_

    Durchsucht haben die mein auto nicht, musste es stehen lassen und musste auf die wache mit.


    Warum wurdest du auf die Wache gebracht?


    Zitat von rpzn_

    Das blut hat eine ärztin abgenommen, die auf die wache gerufen wurde..


    Sry PP wenn du dir von jmd wildfremden dein Eigentum entnehmen lässt.


    Zitat von rpzn_

    Und angehalten wurde ich weil mein rechtes licht nicht mehr ging, was ich bis zu dem zeitpunkt nicht gemerkt habe und das mit dem fahrradfahrer..


    Wegen nem defekten Licht, wirst du nicht auf die Wache mitgenommen. Da heißt es stehen lassen und Taxi rufen.
    Lt StVo heißt es, Wer gegen die StVo verstößt, ist im Unrecht.

    Zitat von rpzn_

    kann die fahrerlaubnis denn jetzt bei der ' ersttat' auch direkt eingezogen werden?


    Wir reden hier von btmg. Natürlich ist dein Führerschein erstmal weg. Fahren unter Betäubungsmittel.


    Zitat von rpzn_

    und weiss jemand ob man nach erhalt des bluttestes noch eine blutprobe abgeben muss?


    Ist beides das Gleiche. Du bekommst erstmal keinen Test via Post oder so, falls du das meinst.

    Mein Rat. Hol dir mal nen Juristen und lass dich mal für 100 Euro beraten, was passiert, und was die nächsten Schritte sind.

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  • rpzn_
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    • 2. Juni 2018 um 19:40
    • #6

    während die bullen meine personalien kontrolliert haben stand ich draussen am auto und mit wurde schwarz vor augen, wahrscheinlich die kombi aus gerade nen joint geraucht und dem vorfall mit dem fahrradfahrer.

    die bullen meinten dann das ich ausfallerscheinungen gezeigt hätte weil ich im stehen ' fast eingeschlafen wäre' habe zuvor gesagt das ich aus dem urlaub gekommen bin und lange gefahren bin.

    wollten dann einen urintest, hat jedoch nicht geklappt weil ich schon paar minuten davor wasser gelassen habe ..

    und mit dem erneuten blutprobe meinte ich ob noch einmal in einer kurzen zeit nach dem brief noch eine entnahme geplant sein könnte weil ich das vorhin im internet gelesen habe

    --------------- 2. Juni 2018, 19:40 ---------------
    das der führerschein erstmal weg ist, ist mir klar, aber ich meine ob auch die ganze fahrerlaubnis, zb für 1 jahr, entzogen werden kann..

    der wert der abbauprodukte wird denke ich mal ziemlich hoch sein weil ich fast tägliche rauche und die woche in holland dazukommt

  • overdose_xtream
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    • 2. Juni 2018 um 19:44
    • #7
    Zitat von rpzn_

    während die bullen meine personalien kontrolliert haben stand ich draussen am auto und mit wurde schwarz vor augen, wahrscheinlich die kombi aus gerade nen joint geraucht und dem vorfall mit dem fahrradfahrer.

    die bullen meinten dann das ich ausfallerscheinungen gezeigt hätte weil ich im stehen ' fast eingeschlafen wäre' habe zuvor gesagt das ich aus dem urlaub gekommen bin und lange gefahren bin.


    Unterlassene Hilfeleistung. Wow. Kein Notarzt gerufen wegen Kreislaufkolabs!

    Zitat von rpzn_

    wollten dann einen urintest, hat jedoch nicht geklappt weil ich schon paar minuten davor wasser gelassen habe ..

    1 Liter Wasser exen und ab geht die Lutzi.
    Trotzdem kein Grund für nen Bluttest.

    Zitat von rpzn_

    und mit dem erneuten blutprobe meinte ich ob noch einmal in einer kurzen zeit nach dem brief noch eine entnahme geplant sein könnte weil ich das vorhin im internet gelesen habe

    Freu dich mal eher auf nen Besuch, wenn die die Cannabinoide im Blut finden.

    Wie gesagt. Anwalt zu rate ziehen. Wir sind keine Juristen und können lediglich aus eigenen Erfahrungen sprechen.

    --------------- 2. Juni 2018, 19:44 ---------------

    Zitat von rpzn_

    das der führerschein erstmal weg ist, ist mir klar, aber ich meine ob auch die ganze fahrerlaubnis, zb für 1 jahr, entzogen werden kann..

    Goa Goa MPU
    Ja? Ja!


    Zitat von rpzn_

    der wert der abbauprodukte wird denke ich mal ziemlich hoch sein weil ich fast tägliche rauche und die woche in holland dazukommt

    Kannste als Grund für die Cannabinoide nehmen, dass de Urlaub in Holland gemacht hast.

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  • rpzn_
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    • 2. Juni 2018 um 19:50
    • #8

    bluttest wurde nach erneutem urintest in der wache gemacht nachdem der positiv war

    soll ich denn jetzt direkt tum anwalt oder erstmal auf den brief warten?

  • overdose_xtream
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    • 2. Juni 2018 um 19:58
    • #9

    Schalte einen Anwalt ein und impf den vor. Der wird mit dir weiteres bereden.

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  • SANTA FUSARIUM
    Gast
    • 5. Juni 2018 um 06:54
    • #10

    Schnellst möglich zum Anwalt. Soll checken ob die Beweisserhebung ok war.

    Das Todesurteil, Einverständnissverklärung, unterschrieben das du freiwillig dem Bluttest zustimmts?

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  • Goodpeace
    ADMINISTRATOR
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    • 5. Juni 2018 um 07:29
    • #11

    Hier können viele Leute jetzt ihren Senf abgeben, aber die wenigsten haben wirklich Ahnung, wende dich hier am besten an einen Anwalkt , hier wird dir niemand wirklich helfen können.

    Möchtest du dass ich etwas nicht verpasse? Dann rede mich mit @Goodpeace an.
    Das ganze Team kannst du mit @Team ansprechen (mich ausgeschlossen!).

    PRO-MITGLIEDSCHAFT: PRO-MITGLIED WERDEN
    2-FAKTOREN-AUTHENTISIERUNG: ANLEITUNG
    EMAIL-SUPPORT: KONTAKT-FORMULAR
    FEHLER, PROBLEME & SUPPORT: THREAD HIER ERÖFFNEN
    SPENDEN: HIER ENTLANG
    K-MEDIA - IHR IT-SPEZIALIST: HIER ENTLANG

  • Karler
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    • 5. Juni 2018 um 07:57
    • #12

    Gibts die Grüne Hilfe noch? Ansonsten fiele mir der Adac ein, der auf Autofahrerprobleme spezialisierte Anwälte vermitteln.

    Ente gut. Alles gut.

  • C-Real
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    76
    • 5. Juni 2018 um 11:20
    • #13

    Hier kannste schonmal vorab Infos einholen. Drogen am Steuer: Neuer Bußgeldkatalog 2018 Gibts auch was speziel füt Kiffen am Steuer. Aber um einen anwalt kommst du nicht drum herum. Ich schätze den lappen musst du auf jeden Fall abgeben.

  • Walderhans
    Gast
    • 10. Juni 2018 um 11:11
    • #14

    Klare Sache, einen Anwalt nehmen. Und zwar einen, der sich auskennt.

    Die Auswertung der Blutprobe kann man definitv per einstweiliger Verfügung stoppen lassen, wenn es denn deutliche Gründe gibt. Über rechte nicht aufgeklärt ist so eine. Dann passiert da nicht mehr viel und Du bist da raus.

    Sobald es ein Ergebnis gibt ist das anders.

    Grundsätzlich ist es natürlich alles nicht gerade für Dich gelaufen. Dein Auto ist nicht Strassentauglich, also ist das Anhalten begründet. Der Radfahrer weist auf eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit hin, damit ist ein Test begründbar. Dann kippst Du fast um, was natürlich einen sehr hohen Verdacht auf Gefährdung anderer begründet. Den richterlichen Beschluss brauchen die dann nicht mehr. Deine Rechte müssen die in so einem Fall aber sehr deutlich erklären, kurze Nebensätze sprechen da dann für Dich.

    ich denke, der geht für Dich so wie es ist nicht gut aus. Je nach Bundesland gehst Du ein Jahr zu Fuß und pinkelst kostenpflichtig bis zu 12 Mal. Ist einmal davon positiv, dann geht das Spiel von vorne los.

    Ein Bekannter hat 4 Jahre und eine MPU gebraucht um wieder fahren zu dürfen. Insgesamt waren das über 3000.-€ Kosten.

    Aber ganz ehrlich, in dem Zustand fahren ist auch nicht wirklich angesagt. Wenn da was dumm läuft säbelst Du wen um. Dass die so was nicht zulassen wollen ist verständlich.

  • Vincian
    MITGLIED
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    • 13. Juni 2018 um 09:32
    • #15

    Tja, die meisten Ratschläge sind hier ziemlich dünn. Juristische Laien werfen gerne mit Fachbegriffen rum und das geht nach hinten los. Das ist qualitativ wie das Reichsbürgergeschwätz einzuordnen.

    Letztlich gehen jetzt zwei Verfahren für Dich los.

    Einmal ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen 316 StGB, die sog. Trunkenheitsfahrt. Die Vorschrift gilt halt nicht nur für Alk.

    Zum anderen ist es das Verfahren wegen der Fahrerlaubnis. Wirf mal einen Blick in die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Dort is es Nr. 9ff. Du hast Fahren und Konsum nicht getrennt.

    Wegen der ganzen angezweifelt Beweissituation: 81a StPO. Siehe Absatz 2 am Ende wegen 316 StGB kein Richtervorbehalt mehr. Erst seit kurzem.

    Insofern kannst Du mit anwaltlicher Hilfe versuchen, Deine Fahrerlaubnis zu retten. Ich denke, Du wirfst gutes Gel schlechten hinterher. Spar lieber auf die MPU-Vorbereitung...

    Ich sage das auch all meinen Bekannten, die deswegen zu mir kommen. Der wirkliche Baumstamm im Arsch ist bei geringen Mengen nämlich nicht mehr das Strafverfahren, sondern das Verfahren um die Fahrerlaubnis.

    Wenn Du in Hamburg wohnst, kann ich Dir nen echt netten Kollegen empfehlen, der Dich finanziell nicht völlig nackig macht, aber überlegs Dir gut. Der macht nur Strafrecht.

    Ich bin so gar kein Strafrechtler, aber dafür reicht's noch dicke aus Studium und Ref.

    Wenn Du noch Fragen hast, schieß los. Ich plan zwar immer noch meinen ersten Grow, aber davon hab ich mehr Plan. ;)

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